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brummer

unregistriert

11

Donnerstag, 19. Januar 2006, 09:10

Wie steht es den juristisch um Fall 2? Sagen wir mal, der Kaufvertrag wurde mit dem Mann geschlossen. So, nun Scheidung und Frau beharrt darauf, dass der Hund ihr vom Mann geschenkt wurde. Ist das dann nicht eine Schenkung und sie kann die Herausgabe des Hundes verweigern? Oder muss sie dann auch den Kaufvertrag auf ihren Namen umschreiben lassen.

Fragende Gruesse
sarah :?:

Siccawei

unregistriert

12

Donnerstag, 19. Januar 2006, 09:25

Hab das hier gefunden:Hund im Scheidungsverfahren

Im Rahmen der gerichtlichen Zuweisung des Hausrates im Scheidungsverfahren muss, sofern zum Hausrat ein Haustier (hier: Hund) gehört, dem Rechtsgedanken des § 90a BGB Rechnung getragen werden. Wird das Haustier einem Ehegatten zugewiesen, so kann gleichzeitig dem anderen Ehegatten das Recht eingeräumt werden, bestimmte Zeiten mit dem Haustier zusammen zu sein. SchlHOLG Beschluss vom 21.04.1998 - 12 WF 46/98

Da denk ich, wenn man den Ursprung des Hausrates nachweisen kann, sollte das dann auch für den Hund gelten.

Liebe Grüße -Ruth die in einer ähnlichen Lage wäre, wenn . . . .

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