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Donnerstag, 5. Januar 2006, 18:53

Hunde-besitzer-freundliche Gerichtsurteile

So isses.....

[Nicht jeder Hund steht auf Hundeknochen.
Zumindest nicht der Mischlingshund, der sich in einem konkreten Fall das Gebiss eines Hotelgastes schnappte und im Garten vergrub, welches auch nach intensiver Suche verschollen blieb. Für den Gastgeber ein klarer Fall für seine Haftpflichtversicherung. Doch die verweigerte die Erstattung der 4.000 Euro teuren dritten Zähne mit der Begründung, die Versicherung springe nur bei zerstörten oder beschädigten Gegenständen ein. Und beides sei hier nicht der Fall gewesen. Das Landgericht Hannover wies dies jedoch ab, denn es sei nicht damit zu rechnen, dass die Zähne des Hausgastes jemals wieder auftauchen.
Die Versicherung müsse zahlen (AZ: 18 S 86/04).


....und so isses auch

Hund am Rad
Gassi-Fahren mit Hund und Drahtesel birgt durchaus Tücken. Insbesondere dann, wenn die Leine fest um den Fahrradlenker gewickelt wird und ein attraktives Hunde-Frauchen vorbeiläuft. Tatsächlich hat das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln AZ: 9 U 185/00) einen verwandten Fall verhandeln müssen. Dabei verlangte der Fahrradfahrer vom Besitzer eines frei daherlaufenden Hundes Schadenersatz und Schmerzensgeld, weil sein eigener Hund ihn niederstreckte. Natürlich zu Unrecht, denn nach Auffassung der Richter sei es schon leichtsinnig, so zu fahren, wenn zwei Vierbeiner sich grüßen.

Gruß Elfi :-) :-) :-)


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