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1

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 19:45

Hundehaftpflicht

Hallo ,

eine Frage an alle, die sich mit einer Hundehaftpflicht auskennen :o .

Ako ist doch letzte Woche gebissen worden (es geht ihm wieder sehr gut, behält vermutlich zwei Narben am Rücken, noch sind die Fäden drin, aber was wäre ein ordentlicher Rüde ohne Narben :D :D :D)

So. Jetzt will ich morgen die rechnung bei der "gegnerischen" Versicherung einreichen. Was kann man noch mit angeben, außer die Tierarztkosten? Pauschale Fahrtkosten??? Dienstausfall für Hundepflege??? etc. Beim Auto gibt es das ja auch.

Weiß das jemand :?: :?: :?:

LG Natalie mit Dana und Ako

2

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 21:14

Also, wenn es ein unvorhersebarer "Unfall" war, was leider immer und überall passieen kann, würde ich auf solche Sachen verzichen. Ich wäre einfach nur froh, dass alles gut gegangen ist. Hört sich an, als wolltest du dich rächen, weil es vorsätzlich oder fahrlässig war, aber da kann dir dann vielleicht deine Versicherung einen Tipp geben.

3

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 21:31

Hallo Coco,

das hast du falsch verstanden. Ich will mich überhaupt nicht rächen und bin natürlich heilfroh, dass nicht mehr passiert ist.

Aber da die andere Hundehalterin mir gesagt hat, dass sie es eh der Versicherung übergibt, dachte ich, ich erkundige mich mal. Ich finde, das Versicherungen ruhig das bezahlen können was sie zu leisten versprechen. Nur als Laie kennt man sich viel zu wenig aus in solchen Dingen. Und wenn man keine Ansprüche stellt, zahlen die ja auch nur das Nötigste.

Und was wir im Jahr so an Versicherungen bezahlen... ;(

LG Natalie

fell-und-pfote

unregistriert

4

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 21:33

Hi!
Als meine Hündin gebissen wurde, habe ich von der gegnerischen Versicherung folgendes erstattet bekommen:
- OP- Kosten
- Fahrten zur Tierklinik für die Untersuchungen danach
- meinen zerissenen Pullover
Verdienstausfall und so habe ich gar nicht geltend gemacht - war froh, dass mein Hund überlebt hat...
Viel Glück
Petra

5

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 21:33

Ach so, hab noch was vergessen.

Es war ja nicht nur so ein Unfall. Der Hund hat vor 4 Wochen schon einen Hund doll gebissen. Den darf man garnicht ohne Leine (und Maulkorb, will die Halterin jetzt auch machen) laufenlassen.

LG Natalie

6

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 22:18

hallo!
Das ist schon schwierig zu beurteilen - aber wenn der Hund eh nur mit Leine laufen darf, kriegt die Halterin jetzt sicher ein Problem mit ihrer Versicherung und du kannst froh sein, wenn die OP-Kosten erstattet werden!
LG
Barbara

Zibirian

unregistriert

7

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 23:29

Hi Nata,

verlangen kannst Du was Du willst, was Du dann bekommst steht auf einem anderen Blatt.
Aber Du solltest schon daran denken, daß Du Dir nicht bei McDoof ein wesentliches Teil mit zu heißem Kaffee verbrüht hast :-) Will sagen, wir haben keine amerikanischen Verhältnisse und Du kannst froh sein, wenn Du die TA Kosten und vielleicht noch den Fahrtweg zum Doc bezahlt bekommst. Mehr solltest Du nicht erwarten und ich glaube, daß auch bei den heutigen Prämien der Versicherungen nicht mehr drin ist.

LG Ingrid

Uma-Lucy

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8

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 23:45

Hallo Natalie,

unsere Lucy wurde ja auch vor 6 Wochen von einem fremden unangeleinten Hund gebissen.
Da wir inzwischen die Halterin ermittelt hatten, bekam sie auch die Aufstellung mit den Tierarztrechnungen zur Erstattung.

Da ihre Hündin unangeleint war, hat die Versicherung sich geweigert, die Kosten zu übernehmen und ihr geraten, den Vorgang gar nicht erst einzureichen.

Die Halterin hat uns dann die TA-Rechnungen bar erstattet. Wenn ich deinen Beitrag lese, hätte ich ja auch die Fahrtkosten einreichen können, war ich gar nicht drauf gekommen. Darüberhinaus ist sicherlich nichts anzusetzen, da ein Hund rechtlich eine Sache ist, wirst du auch kein Schmerzensgeld verlangen können.

Grüßlis
Mona mit Uma-Lucy :streichenln:
Signatur von »Uma-Lucy« Grüßlis Mona mit Bella-Lotta bei uns und Uma-Lucy im Herzen - beides Mädels vom Ahrensfeld

***
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Möge bei uns allen immer wieder die Sonne durch Wolken scheinen.
* * *
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!

caneer

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9

Mittwoch, 14. Dezember 2005, 23:52

Hallo

Da es eine Haftpflichtversicherung ist, würde ich alles ansetzen bei der Versicherung was du in deinem Beitrag geschrieben hast. Wen ich einen Autounfall habe setze ich auch alles an was geht und las nicht ein Teil weg aus irgendwelchen Begründungen.
Den der Hund hat gelitten, du hast stress deswegen gehabt und auch unkosten usw.

Was du nachher bekommst ist eine andere Sache, versuchen würde ich es.

Gruß Peter
Signatur von »caneer« Du musst vergessen, was andere Menschen sagen:
Wenn du versuchst zu sterben, wenn du versuchst zu lieben.
Du musst all diese Dinge vergessen.
Du musst weitermachen und verrückt sein.
Verrückt zu sein ist wie der Himmel.

10

Donnerstag, 15. Dezember 2005, 00:05

Hallo,
nach den gesetzlichen Bestimmungen (BGB) besteht unstrittig ein Anspruch auf
Erstattung aller Kosten, die durch den Vorfall entstanden sind.

- Arztkosten
- Fahrtkosten
- Telefonkosten
- Reinigungskosten
- usw usw

Erfahrungsgemäß wird sich die gegnerische Versicherung zunächst weigern
die Kosten zu übernehmen.
Aber ein dezenter Hinweis in der Schadensforderung darauf, dass im Falle
der Nichtzahlung ein Rechtsanwalt beauftragt wird,führt vermutlich zu einer
kommentarlosen Erstattung des geforderten Betrages.

Sollte das nicht der Fall sein, einen Rechtsanwalt (geringe Kosten) beauftragen, der den Betrag notfalls einklagt.

Gruß
Elfi

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