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1

Freitag, 28. Oktober 2005, 22:45

Polizei wollte das ich meinen Hund anleine

Hallo zusammen,
möchte Euch gerne etwas erzählen, was mir heute passiert ist.
Bin mit meinen Hunden Richtung Park gegangen , die Großen angeleint, den kleinen JRT nicht.
Kommt mir ein Polizist entgegen und spricht mich an, ob ich den nicht wüßte, daß ich auch den kleinen Hund anleinen müßte, laut LHG. Ich sagte nein, den kleinen muß ich nicht anleinen, da ich ja nicht im Park bin und nicht in der Stadt und nicht auf einem Volksfest. Der Polizist sagte nein, sie müssen den Hund anleinen, ich sagte nein sie irren sich, ich weiß es genau, habe ja schließlich 3 Hunde.
Er sagt ,Mensch jetzt haben sie mich ganz durcheinander gebracht, ich muß mich auf der Wache nochmal informieren, aber denken sie daran, wenn sie den Park betreten müßen sie ihn anleinen. Ich sagte, selbstverständlich. :D
Was sagt man dazu, ich könnte immer noch lachen, aber fakt ist, daß ich ihn nicht anleinen muß.

Viele Grüße
Bettina

Katja und Ramses

unregistriert

2

Freitag, 28. Oktober 2005, 23:38

Hallo Bettina,

dann war's doch ganz fair, wie er reagiert hat, oder? Hätte ja auch sein können, dass er weiter auf seinem Standpunkt pocht...

LG Katja. :: :: :: :D

SchnauzSchnauz

unregistriert

3

Samstag, 29. Oktober 2005, 09:35

lustig

hallo!

find das auch erstaunlich, dass der polizist da so locker reagiert hat!
und schön, dass es mal eine positive "konversation" mit polizist und Hundehalter gab... :) !

liebe grüße

Lotusblüte

unregistriert

4

Samstag, 29. Oktober 2005, 14:00

Da hast du aber einen ganz netten Polizisten erwischt. Gibt es nicht allzuviele von. 8-|
Gutes Beispiel sollte Schule machen, vieleicht ließt ja ein Polizist unser Portal und diesen Beitrag,:wi: :wi: "BITTE Weitersagen"...

LG
Gaby und Aaron

Highlander

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5

Samstag, 29. Oktober 2005, 22:59

Habe auch desöfteren die Erfahrung gemacht, dass Polizisten unsicher werden, wenn man selber auch belesen ist 8-| . Daher mein Tipp - nicht unbedingt immer klein bei geben, sondern auch auf die gültigen Gesetze hinweisen!
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

Man lebt ruhiger, wenn:
- man nicht alles sagt, was man weiß,
- nicht alles glaubt, was man hört und
- über den Rest einfach nur lächelt.

6

Sonntag, 30. Oktober 2005, 14:35

LHG - kennt ihr sie alle?

Zitat

Original geschrieben von Stella

......Ich sagte nein, den kleinen muß ich nicht anleinen, da ich ja nicht im Park bin und nicht in der Stadt und nicht auf einem Volksfest. ....../quote]


Hallo Bettina,

wo warst du den ganau, du schreibst auf dem Weg in dem Park, aber nicht im Park , nicht in der Stadt ect. Warst du auf einem Acker ? :-). In welchem Bundesland wohnst du denn.

Ich kenne leider nicht alle LHG der Bundesländer, bei uns in Niedersachsen gehts noch ganz human zu.

Habe mal eine generelle Frage an euch Portaler - informiert ihr euch über die LHG wenn ihr euer Hunde mit in andere Bundesländer nehmt?

Ich kennen einigermaßen die Verordnungen von Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hamburg aber dann wird es schon schwierig.

Gruß Martina



7

Sonntag, 30. Oktober 2005, 14:59

Hallo Martina,
ich wohne in Gelsenkirchen, NRW, mit Stadt meinte ich die innenstadt, Einkaufsstrasse. Der Weg zum Park ist eine ganz normale Strasse und dort muß ich einen kleinen Hund nicht anleinen. Doch viele Hundebesitzer wissen das nicht, ich werde oft angesprochen, ob ich denn keine Angst hätte, wenn die Polizei kommt. Es gibt soviele unwissende Hundehalter. Viele holen sich Hunde und wissen überhaupt nicht was für Auflagen sie haben. Selbst wenn neue Hundehalter auf unserem HP kommen einen Rottiwelpen an der Leine haben und nicht wissen, dass es ein Anlagehund ist.
Der Polizist war wirklich sehr nett, aber ich hätte auf mein Recht bestande.Musste ich aber nicht :-)
Viele Grüße
Bettina

8

Sonntag, 30. Oktober 2005, 17:11

Hallo Martina,
ich muß gestehen das ich mich bei den LHV in anderen Bundesländern auch nicht so auskenne. Zum Glück lebe ich wie Du in Niedersachsen :) . Meistens bin ich in einem anderen Bundesland auf Ausstellungen unterwegs und dort ergibt sich eigentlich sowieso nicht die Möglichkeit den Hund von der Leine zu lassen.

9

Sonntag, 30. Oktober 2005, 17:56

Habe eine Seite gefunden, wo alle LHV der Bundeslander verlinkt sind

http://www.dcbt.de/Linkliste_VOs_2.pdf

Gruß Martina

Irena

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Hunde: 5 Schnauzer schwarz, Tosca 8, Alaska 6 und Bijou 4 Jahre alt, sowie Pani und Pippilotta 1 1/2 Jahre alt

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10

Montag, 31. Oktober 2005, 15:38

Polizei

Ich kann mir schon gut vorstellen das nicht jeder Polizist über jede Verordnung informiert ist. Sie sind schließlich auch nur Menschen.

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