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Susanne

unregistriert

1

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 14:50

Anzeige wegen Beisserei mit einem Yorki

Wer weiß rat? Unsere Sina hat vor einiger Zeit einen Yorki gebissen. Wir haben uns gleich bei der Besitzerin entschuldigt und Sie gebeten ihren Hund auf etwaige Verletzungen zu untersuchen. Was sie auch getan hat ohne etwas festzustellen. Seit dem nehme ich Sina prinzipell an die Leine, wenn ich Yorkis sehe.
Doch einige Zeit später ist mir ein Fehler unterlaufen, den ich wohl jetzt bitterbös bereuen muß. Ich sah zwei Besitzer mit zwei schwarzen Hunden (Zwergepinscher und Zwergschnauzer), dachte mir alles ok, sind ja keine Yorkis und hab Sina abgelassen. Ganz großer Fehler, denn der Yorki war im Gras versteckt , was ich leider zu spät bemerkte. Versuchte Sina noch abzurufen, doch da die Frau gleich histerisch wurde, wie aufgeregt rumfuchtelte, ihren Yorki auf den Arm nahm wurde Sina darauf Aufmerksam und ich hatte keine Chance mehr. Diesmal ist nichts passiert, weil der andere Hundebesitzer behertzt eingegriffen hat bzw. er hat Sina abgewehrt bis ich sie anleinen konnte. Auch hier habe ich mich gleich bei ihr entschuldigt und habe ihr versucht zu erklären, das ich ihren Hund zu spät gesehen habe.
Leider ohne Erfolg, denn heute hab ich einen Brief vom Ordnungsamt bekommen wo darin geschrieben steht, das unser Hund als Gefährlich gilt und nun alle Vorrausetzungen wie ein Kampfhund erfüllen muß (Wesenstest, 2m Leine, Maulkorb etc. etc.) und es stand auch geschrieben das wohl der Yorki doch "erhebliche Verletzungen" davon getragen hat. Warum hat die Frau uns nicht Bescheid gesagt? Wir wären doch für ein Gespräch bereit gewesen und auch für die Kosten aufgekommen.
Wir haben noch eine Frist von 2 Wochen um Stellung zu nehmen. Aber muß ein Hund gleich alle Tests wie ein Kampfhund bestehen bzw. machen nur weil es unter Hunden zu einer Beisserei gekommen ist (ich will das nicht verharmlosen)?
Was kann ich für meinen Hund tun, daß sie nicht ein Hundeleben nur noch an der kurzen Leine laufen muß? Sie soll doch auch Hundekontakt haben dürfen., was mit einer kurzen Leine nicht möglich ist?

Wer weiß Rat?
;( ;( ;(

canis

Junior

  • »canis« ist weiblich

Beiträge: 534

Aktivitätspunkte: 2 935

Hunde: Ein Haus voller Schnauzer pfeffer/salz

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2

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 15:10

hallo susanne
ich bin auch kein rechtsexperte.aber du schriebst das der yorkie keine verletzungen davongetragen hat .darauf würde ich mich berufen bei der stellungnahme.und ansonsten dagegen einspruch einlegen
liebe grüße
martina
ps eine meiner schnauzerdamen hatte auch mal nen yorkie im bart baumeln weil der sich darin festgebissen hatte und nich mehr los gelassen hat aber meinem schnauzer ist nichts passiert ausser der erfahrung yorkies sind gefährlich und sehr respektvoll zu behandeln
Signatur von »canis« Mittelgroß,kräftig,eher gedrungen als schlank,rauhaarig,lebhaftes Temperament mit bedächtiger Ruhe gepaart

Schummel

unregistriert

3

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 16:14

Hallo Susanne,
nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird. Laß dir bitte die Tierarztrechnung vorlegen, ob der Yorkie wirklich verletzt worden ist. Wenn ein Hund einmal auffällig geworden ist wird er vom Ordnungsamt nicht gleich als Kampfhund eingestuft und muß zum Wesenstest. Normalerweise begutachtet in deinem Fall erst mal ein bestellter Gutachter (Tierarzt, Ausbilder etc.) deinen Hund und teilt dann dem Ordnungsamt dessen Gefährlichkeit mit. Du mußt allerdings auch genau prüfen, wenn eine TA-Rechnung vorliegen sollte, ob die dort geschilderten Verlezungen auch wirklich von deinem Hund stammen könnten. Ich würde an deiner Stelle dem ordnungsamt den fall schildern, mich bei den Leuten entschuldigen und die TA-Rechnung bezahlen, wenn korrekt. Dann dürfte dir nichts passieren.
Ich habe den ganzen Werdegang im September durch mit einer Anzeige wegen Körperverletzung. Mein zwergschnauzer hatte in diesem Fall ein Mädchen mit einer Hundephobie angebellt und sie hat dadurch eine Vollmeise bekommen. Heute habe ich einen Brief vom Staatsanwalt bekommen, daß die Sache eingestellt wird, da ja nichts passiert ist. Aber kannste mir glauben, die ersten beiden Wochen bin auch fast Amok gelaufen und habe mich überall erkundigt, was mir und meinem Zwergi und den anderen Hunden durch so einen Fall passieren kann.

LG Schummel

P.S. Weshalb hat dein Hund die Yorkies denn so zum Fressen gern? :maeh:

Irena

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4

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 16:53

Yorkies

Mag Dein Hund alle Yorkies nicht oder handelt es sich um einen ganz bestimmten? Ich habe hier in der Gegend einen Golden Retriever wohnen den meine Hunde abgöttisch hassen. Mit allen anderen dieser Rasse verstehen sie sich prima.

Champion

unregistriert

5

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 18:04

Anzeige

Hallo Susanne

Ich denke aus Deinem Bericht rauszulesen das bei dem Zwischenfall die beiden Kampfhähne nicht an der Leine waren. Ist das Gelände auf dem sich der Vorfall ereignete Stadt- oder Gemeindegebiet in dem Leinenzwang für jeden Hund herrscht oder ist der Leinenzwang nicht vorgeschrieben?????
Wenn nicht, dann lehne Dich erst einmal zurück und gehe in Einspruch.
ICH habe am Freitag erst auf dem Amtsgericht einen Prozeß gewonnen bzw. er wurde eingestellt, auch gegen das Ordnungsamt, welches mir ein Verstoß gegen die Polizeiordnung vorwarf.
Also Kopf hoch, besorge Dir einen Anwalt der fit in der Sache ist und die Welt sieht wieder ganz anders aus.

LG Thorsten deröftersaufdemgerichtistundnochnichtverlorenhat :-) :-) :-)

PS.: Das Ordnungsamt muß Dir beweisen das Dein Hund Schuld daran war.

SchnauzSchnauz

unregistriert

6

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 18:09

wird schon nicht so schlimm

hallo!

so weit ich seiß wird bei der ersen meldung beim ordnungsamt auch nur ein gutachter geschickt, der den Hund beurteilt! Und bis ein Hund zum "Kampfhund" gestempelt wird muss schon einiges passieren!
Ich kenn das auch, dass die Hunde was gegen eine bestimmte Rasse haben! Der HUnd, mit dem ich THS mache mag keine Boxer! Wenn sie auch nur in weitester entfernung einen sieht fletscht sie die zähne... :-|

liebe grüße

7

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 18:51

Hallo Susanne,

auch wir hatten wegen unserer Ninja schon Besuch vom Ordnungsamt. Als wir Ninja gerade eine Woche aus dem Th hatten, wußten wir noch nicht das sie auf schnelle Bewegungen reagiert. Als ein Mädchen mit einem Kick-Roller an uns vorbeisauste, drehte sie sich um und versuchte nach dem Hosenbein zu schnappen! Ich habe mich sofort bei der Mutter entschuldigt - aber diese hat eine Anzeige gemacht.

Wir hatten daraufhin einen 2-Stündigen Besuch vom Amtstierarzt, der mit uns Spazieren ging und Ninja in Alltagsituationen beobachtete - alles oK - Keine Auflagen , nur Emfehlung Besuch einer Hundeschule :D .

Die Frau mit dem Yorki ist wahrscheinlich stinksauer, weil dein Hund ihren halt zum fressen gern hat ;) . Aber das kommt bei Hunden halt mal vor - man mag nicht jede Schnauze .

Davon kann ich ein Lied singen, unsere Shella fand Golden Retiver-Hündinen zum fressen :-| . Da war auch immer gleich Keilerei angesagt.

Ich denke lege erst einmal Einspruch ein, es muß sich nämlich erst einmal jemand die andere Seite anhören-> nämlich deine!

Gruß Martina

Susanne

unregistriert

8

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 20:36

Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten / Hilfen!
Beruhigt uns erstmal zu sehen, dass so etwas wohl öfters mal vorkommt.
Der Brief vom Ordnungsamt hat uns sehr erschreckt, weil gleich einige Anordnungen drinnen standen, wie Maulkorbpflicht, Leinenzwang, Wesenstest etc.
Jetzt haben wir 14 Tage Zeit dazu Stellung zu nehmen. Wir werden wohl am Wochenende, wenn wir uns etwas beruhigt haben, zu den "Opfern" hingehen und versuchen, dass ganze zivilisert zu klären. Und dann schauen wir mal weiter....

Warum Sina gerade keine Yorks mag, wissen wir auch nicht. Mit anderen Rassen hat sie keine Probleme. Vielleicht liegt es an deren Ähnlichkeit zu Hasen oder an deren Belllust ?!

Wer noch Tips parat ruhig weiter mailen....
Danke


Irena

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9

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 20:51

Yorkies

Ähnlichkeit zu Hasen oder vieleicht Ratten?

10

Mittwoch, 26. Oktober 2005, 20:59

noch ein tip fuers gespraech mit den "opfern"

ich wuerde sehr aufpassen, keine voreilige "schulderklaerung" abzugeben - und vor allem nicht schriftlich. d.h. auch: vorsicht bei uebernahme der tierarztkosten!
ich bin zwar nicht ganz unzweifelhaft orientiert ueber die deutsche gesetzeslage, aber es waere durchaus moeglich, eine kostenuebernahme oder beteiligung als schuldanerkenntnis auszulegen. und auch eine bezahlte rechnung schuetzt nicht vor einer dennoch nachfolgenden klage - es sei denn, man hat eine erklaerung in der hand, dass durch die kostenuebernahme der streit vollstaendig beendet ist.

KURZ: ich wuerd' doch mal bis zum wochenende eine juristische beratung suchen. (gibt's denn keine rechtsanwaelte hier im portal???)

toitoitoi!
eva.

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