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1

Donnerstag, 13. Oktober 2005, 10:29

"Gegenstände nicht unmittelbar an Winkel"?

Hallo Fährtenleger und -sucher,
im AZG-Leitfaden steht, dass die Gegenstände nicht unmittelbar an den Winkeln abgelegt werden dürfen.
Um als Neuling richtig zu üben, also meine Frage:
Wie dicht vor und nach den Winkeln ist in der Praxis mit Gegenständen zu rechnen?
Viele Grüße
Stefan

2

Donnerstag, 13. Oktober 2005, 12:48

Soweit ich weiss handelt es sich um mindestens eine Leinenlänge, also ca. 10 m.

Werd aber sicherheitshalber nochmal nachfragen.

LG
Jenny

3

Donnerstag, 13. Oktober 2005, 13:22

Die PO sagt "es ist nicht erlaubt, Gegenstände auf den Winkel oder in dessen unmittelbare
Nähe zu legen.", was ist unmittelbare Nähe?????? es hat sich, so glaube ich auch, tatsächlich die
Leinenlänge (10m) eingebürgert, aber, vorgeschrieben ist das so nicht.

Grüsse Paules

4

Sonntag, 16. Oktober 2005, 21:25

Danke euch zweien!
Gibt´s vielleicht noch ein oder zwei weitere fährtenerfahrene Hundesportler hier?
Mir reicht ja schon, wenn ihr nur kurz die minimalsten Entfernungen vom Winkel nennt, die ihr erlebt habt.
Liebe Grüße
Stefan

Highlander

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5

Sonntag, 16. Oktober 2005, 21:31

Hallo Stefan,
hatte mich nicht dazu geäußert, weil eigendlich alles richtig erläutert wurde.
Ich kenne auch die Regelung "mindestens eine Leinenlänge" - was die besagten 10m wären.
ICH persönlich bevorzuge mehr (beim Training), damit der Hund nach dem Winkel nicht gleich wieder aus dem Suchen gerissen wird.
Signatur von »Highlander« Viele Grüße Astrid

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- nicht alles glaubt, was man hört und
- über den Rest einfach nur lächelt.

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