hallo liebe portaler,
habe gerade folgendes urteil im radio gehört und natürlich direkt nachgefragt, wo ich dieses nachlesen kann.
ein dank an die nachrichtenredaktion von radio koeln, welche mir den artikel mit urteil prompt per email zustellte
[red]Urteile/Tiere/ BGH schränkt Haftung von Hundezüchtern für genetische Fehler ein =
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftung von Hundezüchtern eingeschränkt. Nach einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil ist ein Züchter nicht in jedem Fall für eventuelle genetische Fehler eines Tieres schadenersatzpflichtig. Dies wäre nur dann der Fall, wenn er bei der Zucht die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen habe und damit die Verantwortung für genetisch bedingte Fehlentwicklungen bei seinen Hunden trage, betonte der VIII. BGH- Zivilsenat. (Az: VIII ZR 281/04 - Urteil vom 22. Juni 2005)
Mit ihrer Entscheidung gaben die Karlsruher Richter der Revision eines Hobby-Züchters statt und hoben ein anders lautendes Urteil des Landgerichts Oldenburg auf. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger bei dem Züchter für 500 Euro einen zwei Monate alten Rauhaardackel-Welpen gekauft. Erst nach vier Monaten hatte eine Tierärztin eine genetisch bedingte Fehlstellung des rechten hinteren Sprunggelenks bei dem Hund festgestellt. Sie führte zu einer übermäßigen O-Beinigkeit des Tieres.
Der Käufer hatte daraufhin den Züchter aufgefordert, eine rund 1200 Euro teure Operation des Dackels zu veranlassen und zu bezahlen. Der Züchter lehnte dies ab und und bot gegen Erstattung des Kaufpreises die Rücknahme des Tieres an. Darauf wollte sich der Hundehalter nicht einlassen. Er ließ die Operation im eigenen Auftrag vornehmen und verklagte anschließend den Züchter auf Übernahme sämtlicher angefallener Tierarztkosten. Eine am Schienbein des Hundes dauerhaft angebrachte Stahlplatte erfordert alle sechs Monate Kontrolluntersuchungen.
Laut BGH war für den Züchter am Tage des Verkaufs des Hundes eine anlagenbedingte Fehlentwicklung des Knochenwachstums noch nicht erkennbar. Außerdem seien bei den übrigen drei Welpen des Wurfes keine entsprechenden Fehlstellungen aufgetreten. Auch habe der Hobby- Züchter vor dem Verkauf alle üblichen tierärztlichen Untersuchungen vornehmen lassen. Die Interessen des Klägers sind laut BGH durch seine Rechte auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises ausreichend gewahrt, hieß es. dpa fa yyswb op 101241 Aug 05 [/red]
gruss
kirsten