Hallo,
huch, wollte doch keine negative Bemerkung über Doggen machen
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Habe dies nur mal gelesen und wollte wissen ob daran etwas stimmt, denn ich habe selbst noch nie gesehen oder gehört, daß Doggen oder ähnlich schwere Hunde eine Schutzhundeprüfung abgelegt haben.
Jetzt habe ich noch mal das Buch hervorgeholt und dort wird geschrieben:" Die Schutzhundprüfugnen gelten als Krone der Abrichtung von "Arbeitshunden". Das Wort "Gebrauchshunde" wollen wir vermeiden, weil die Gebrauchshunderassen nur jene sieben (folgt Aufszählung noch ohne Bouvier) sind. Schutzhundeprüfungen können und werden aber auch von solchen Rassen abgelegt, die kleiner oder größer sind. Die Probleme bei den extrem großen Rassen liegen neben der für den Figuranten oft gefährlichen Mannarbeit vor allem im Klettersprung. Wenn ein zwei Zentner schwerer Hundekörper gegen die Kletterwand klatscht, schmerzt das nicht nur den Hund."
"Sind wir gar Besitzer eines Hunderiesen, wie eines Bernardiners oder gar einer Deutschen Dogge, sollte wir uns überlegen, daß selbst den Hundeführern der Polizei das Führen solcher Hunde verboten ist, weil sie wegen ihrer Körperkräfte für den Angegriffenen lebensgefährlich werden können (wobei sich, nebenbei bemerkt, gerade diese Hunderiesen normalerweise durch ein besonders gelassenes, firedfertiges Wesen auszeichnenm, wenn sie nicht auf den Mann dressiert sind, und dennoch abschreckend genug wirken).
Ich wollte lediglich wissen, ob diese Aussagen stimmen. Reine Neugier. Zugegeben, daß Buch habe ich schon lange und ist von 1975. Überarbeitet 1983.
@ Emma Piel
brauchst keine Sorgen haben von deinem Elvis geschrieben zu haben. So habe ich wenigstens erfahren, daß es auch andere Rassen beim Schutzdienst gibt als nur die bekannten
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Alles Gute wünscht Euch heather