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Melle

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1

Dienstag, 12. April 2005, 12:21

Mal 'ne Frage an die Aussteller hier im Portal

Lt. Ausführungsbestimmungen für Zuchtschauen des Pinscher-Schnauzer Klubs 1895 e.V. ist seit dem 1.1.2005 die Meldung eines Hundes in der Siegerklasse mit dem Titel "Klubsieger" auf Ausstellungen, bei denen VDH-ChA vergeben wird, nicht mehr möglich.

Jetzt meine Frage an die Aussteller:
Was ist für Euch wichtiger: VDH-CAC oder Siegerklasse?

Für die VDH-Anwartschaft muß die ausstellende OG 1,50 Euro/Hund an den VDH überweisen. Ist es überlegenswert, KEINE VDH-Anwartschaften zu vergeben?

Gruß
Elfriede
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Bodo + Toni

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2

Dienstag, 12. April 2005, 12:49

Hallo,

für mich sind die Anwartschaften wichtiger. In welcher Klasse meine Hunde laufen ist für mich nicht soooooo wichtig.
Und ich finde die Ausstellungen, wo die Karten nicht vergeben werden verlieren an Interesse.
Ich fahre auch einfach mal so zu Schauen, wo es um nichts geht - einfach nur so aus Spaß an der Freude - aber wenn ich Anwartschaften brauche suche ich mir die Schauen aus, wo die auch vergeben werden...

LG
Daniela und Co.

Halina

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3

Dienstag, 12. April 2005, 13:03

Hallo,

für mich sind auch die Anwartschaften wichtiger. Ich gehe zwar auch zu OG-Schauen, weil es da immer so gemütlich ist, aber wenn ich die Anwartschaften brauche, dann suche ich mir die entsprechenden Schauen aus.

Viele Grüsse von Anke
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Riho

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4

Dienstag, 12. April 2005, 13:15

Hallo Elfriede,

in Westfalen hatte eine OG mal vergessen, die VDH-Cha. zu beantragen. Die sind fast gesteinigt worden. Ich denke auch, dass den meisten Ausstellern die Anwartschaften wichtiger sind als die Klasse. Das Taktieren mit den Klassen fängt meistens auch später an, wenn der Hund vielleicht nur noch eine Anwartschaft braucht. Da wird geschaut, wo bekommen ich sie am leichtesten.

Grüsse von
Rita
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Andreas Neumann

Schummel

unregistriert

5

Dienstag, 12. April 2005, 15:36

Hallo Elfriede,
die OG, welche die Ausstellung macht muß 0,75 € an den VDH und für das CAC für den Dt.-Ch. PSK auch noch an den PSK 0,75 € überweisen. Also ist dann der PSK auch nicht besser als der VDH? Weil beide wollen, wenn auf Ausstellungen Anwartschaften vergeben werden, pro gemeldeten Hund !!!! (Jüngsten- bis Veteranenklasse) 0,75 € haben. Für mich wäre nachvollziehbar, wenn dieser Betrag für die Hunde bezahlt werden müßte, welche eine Anwartschaft bekommen haben. Aber nein, mann muß alles bezahlen. Und das finde ich nicht in Ordnung.

LG Schummel:maeh:

6

Dienstag, 12. April 2005, 16:05

Hallo,

ich kann mich meinen Vorschreiberinnen nur anschließen. Ich gehe zunächst natürlich einmal zu sämtlichen Schauen, um die "Äffchen" zu zeigen, nachdem es mir tatsächlich auf einer OGS passiert ist, dass eine Riesenschnauzerbesitzerin sie nicht kannte (nein, nein, das lag nicht daran, dass Xelina vielleicht untypisch aussieht - ganz im Gegenteil. :-) ). Mit der jungen Hündin gehe ich auf OGS zum Angewöhnen, auf die KSA-Schauen natürlich der Anwartschaften wegen.

Viele Grüße
Gaby

Melle

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7

Dienstag, 12. April 2005, 17:12

RE:

Zitat

Original geschrieben von Schummel
... die OG, welche die Ausstellung macht muß 0,75 Euro an den VDH und für das CAC für den Dt.-Ch. PSK auch noch an den PSK 0,75 Euro überweisen.
Hallo Schummel,
da ist zuerst mir ein Fehler unterlaufen und dann Dir auch!
Du hast recht, der VDH bekommt 0,75 Euro für die Anwartschaft aber der PSK bekommt die 0,75 Euro NICHT für den Dt. Ch. PSK sondern für die ISPU-SA!

Das nur zur Richtigstellung.

Elfriede

PS: Ob's noch kommt?! "Unserem" Verein ist auch das zuzutrauen, nachdem man jetzt schon eine "Fristschutzgebühr" pro angemeldetem Hund von 0,25 Euro bei Bestellung der Richterberichte bezahlen muß :o
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Schummel

unregistriert

8

Dienstag, 12. April 2005, 18:01

Kommt dann zu der "Fristenschutzgebühr" noch der Beitrag für die ISPU? Ich staune ja, daß wir noch keine Terminschutzgebühr von 20 € für Ausstellungen bezahlen müssen so wie für Prüfungen. Kommt bestimmt irgendwann auch noch. Bei dem ganzen "Gebührenwirrwarr" blickt man ja kaum noch durch. Eigentllich könnte ich als Aussteller auch eine "Erscheinungsgebühr" verlangen. Ist bald nicht mehr zum Lachen.

LG Schummel

:maeh:

Melle

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9

Dienstag, 12. April 2005, 19:22

RE:

Zitat

Original geschrieben von Schummel
Kommt dann zu der "Fristenschutzgebühr" noch der Beitrag für die ISPU?
JA!!
Vielleicht legen die Aussteller ja keinen soooo großen Wert auf den ISPU-Siegertitel (in jeglicher Form?)

Elfriede
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10

Mittwoch, 13. April 2005, 17:04

Hallo Elfriede,

genau das ist es: V-Hund bleibt V-Hund. Wenn ein Richter z.B. 10 V-Hunde im Ring hat, dann hat er gefälligst auch 10 Vs zu vergeben und nicht (damit die Quote stimmt) teilweise SG. Zum Glück gibt es einige Richter mit entsprechend Rückgrat, die dann auch 10 Vs vergeben. Viele tun es allerdings nicht. :nuho:

Die Folge: Es werden immer mehr ausländische Richter eingeladen! Und unser Herr Richterobmann wundert sich und kann sich das gar nicht erklären. :o :o :o

Was die ISPU-Anwartschaften betrifft glaube ich, daß die Aussteller daran in diesem Jahr, wo die ISPU-Schau in Dortmund stattfindet, doch sehr interessiert sind. Unserer Ortsgruppe war es eigentlich immer den Extra-Beitrag für die Vergabe wert.

Wer hat sich denn eigentlich diese "Fristschutzgebühr" ausgedacht? Ich weiß doch beim Terminschutzantrag noch nicht, wieviel Hunde gemeldet werden. Und das an den bestellten Richterberichten festzumachen ist ja geradezu lächerlich. Wieviel Richterberichte werden verschrieben und müssen neu ausgestellt werden? Uns sind bei unserer letzten Ausstellung (noch ohne diese Gebühr) ca. 15 Richterberichte durch Druckerfehleinzug verlorengegangen, was schon teuer genug war. Zahle ich in diesem Fall für alles die Gebühr oder erfolgt später eine Endabrechnung an Hand des eingereichten Katalogs? :?: :?: :?:

Und wie ist das im Sportbereich?
Wird dort eigentlich vom Veranstalter auch für jede Meldung was bezahlt?
Oder für jede bestandene Prüfung? :o :o :o

Liebe Grüße
Helga






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