Weder in den Ausführungsbestimmungen des PSK noch in der Zuchtschauordnung des VDH steht irgendwo irgendwas von Händewaschen und von Identität prüfen schon gar nichts. Oder ich kann ncht richtig gucken, was man ja nicht grundsätzlich ausschliessen soll
Auf unseren Schauen stehen für die Richter immer Möglicheiten der Händereinigung bereit, genutzt werden sie sehr selten.
Die Identität der Hunde wird stichprobenartig überprüft, in jedem Fall wenn ein berechtigter Verdacht vorhanden ist, oder der Richter es verlangt.
Ich möchte mal behaupten, daß in 98 % der Ortsgruppen ein Chiplesegerät vorhanden ist. Jeder Zuchtwart hat eins und wo Prüfungen durchgeführt werden muss auch eins sein.
Da es aber, siehe oben, keine Kontrollpflicht gibt, besteht keine Notwendigkeit der Überprüfung. Hat jemand auf einer Ausstellung den dringenden, berechtigten Verdacht, daß der gemeldete Hund nicht dem im Ring entspricht, oder weiß er es sogar sicher, muß er sofort das tun was hier so volmundig verlangt wird, eine Überprüfung fordern an Ort und Stelle.
Nicht vorher, nicht hinterher, nicht hier im Portal, sondern direkt dann wenns passiert.
Alles andere wären böse Unterstellungen, die wenn sie mich beträfen, ich mir auf keinen Fall gefallen lassen würde.
Ob an einer Grenze meine oder andere Hunde überprüft werden, ist mir sowas von schnurz .
Ein Impfpass ist doch kein Nachweis für eine tatsächlich erfolgte Impfung, ich schütze meine Hunde dadurch, daß ICH alle Impfungen einhalte.
Und wenn der Herr Richter 10 Hunden ins Maul gefasst hat ohne sich die Finger zu waschen und dann meiner dran ist, nehm ich das gar nicht zur Kenntnis. Die Rüden vor meinem haben ja die Zunge in genau der Pipi gehabt wie meiner, hach roch und schmeckte das Fraülein Schnauzer wieder gut (**)