Hallo an Alle,
ich gebe Zibirian ausdrücklich recht, wenn sie fordert, dass jeder, der einen Jugendklassehund besitzt, der mit "V" zu bewerten ist, die Chance haben muss, die Qualifikation zur JSA Auslese zu erreichen.
Aber da man ja das Spiel "Stille Post" kennt, frage ich mich, ob die Äußerungen wie Sie hier gefallen sind, tatsächlich erfolgt sind. Haben die betreffenden Richter wirklich gesagt: Ich vergebe kein "V" in Jugendklassen. (gemeint ist generell) oder haben sie gesagt: Ich vergebe kein "V" in dieser Jugendklasse.
Die Frage stellt sich mir, da nunmehr auch schon die Version aufgetreten ist, dass der Richter gesagt haben soll:"Es ist für Jugendhunde bei den Mitteln und Riesen fast nicht möglich ein "V" zu bekommen...." Aber der Satz ging dann noch weiter: .....wenn sie nicht schon älter sind oder von besonderer Qualität."
Mein Vorschlag daher: Diejenigen, denen die betreffenden Richter gesagt haben, dass sie generell kein "V" in der Jugendklasse vergeben, melden dies dem Richterobmann.
Sie haben es nicht nur von anderen, sondern sind die einzigen wirklichen Zeugen für ein vermeintliches Fehlverhalten des Richters, zu dem auch schon die Ankündigung gehören dürfte, dass es die ZSO nicht beachtet.
Meines Erachtens sind die betroffenen Aussteller, die "nur" ein sg erhalten haben mit der Beschwerde schlecht bedient, da das Richterurteil nicht angreifbar ist. Außerdem müssten sie beweisen, dass das sg nicht gerechtfertigt ist. Es ist fraglich, ob man dann eine Chance hat.
Gruß Willy