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11

Samstag, 25. Dezember 2004, 23:19

Schatzi pass auf!! Das ist noch nicht verjährt :-) :-) :-)

Unsere Gesetzgeber sind mit Hunden exxtremst genau. :-| :-|

Und natürlich Hallo hier. Unser Hund ging am 28.10. dieses Jahres und es tut immer noch weh. ;( ;( ;(


Norbert

Spassflieger

unregistriert

12

Sonntag, 26. Dezember 2004, 09:57

Und was tun wir nun ??

Aus einem anderen Bereich ist mir bekannt, dass NRW hier und da andere Wege geht.
Da ist es aber kein Problem, weil jeder immer die geforderten Unterlagen und Ausweise dabei haben muss....das gilt Bundesweit. Lediglich in NRW wird es oft kontrolliert.

Frage: da ich ja nicht aus NRW komme muss ich ja den Ausweis nicht mitschleppen ..was ist nun wenn ich in NRW mal Spazierengeh und kontrolliert werde ??

Ralf

13

Sonntag, 26. Dezember 2004, 10:48

Das ist dann eine illegale Einreise. :-) :-)

caneer

Administrator

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Benutzer
Administrator
Mod
Mitglied

14

Sonntag, 26. Dezember 2004, 15:42

Hallo

Spassflieger, dein Hund wird sofort beschlagnahmt und du wirst festgesetzt bist du den Sachkundenachweis bestanden hast :-)

Nein es gelden die Verordnungen aus dem Bundesland wo du dein 1. Wohnsitz hast.

Gruß Peter
Signatur von »caneer« Du musst vergessen, was andere Menschen sagen:
Wenn du versuchst zu sterben, wenn du versuchst zu lieben.
Du musst all diese Dinge vergessen.
Du musst weitermachen und verrückt sein.
Verrückt zu sein ist wie der Himmel.

Spassflieger

unregistriert

15

Montag, 27. Dezember 2004, 09:19

Soll mal einer versuchen mir den Hund wegzunehmen.......dann lernen die NRW's mal ein Westerwälder Untier kennen :D :-) :-) :m: :m:

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