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11

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 08:51

Hallo ihr Lieben,
ich wohne direkt an der französischen Grenze !!In unserer Tageszeitung werden regelmässig von unseren Nachbarn,Verkaufsanzeigen für kupierte Hunde aller kupierender Rassen,geschaltet.An der Grenze steht niemand und ich glaube mit dem Import aus der EG ist es doch möglich!!!
Gleichzeitig gehen aber aus meiner Zucht,viele Welpen über die Grenze und bleiben auch dort unkupiert.Meine Hundekaüfer sagen mir,ENDLICH EIN GANZER HUND!!!!! -:-


Liebe Grüße an ALLE

Christel

12

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 08:55

Was heißt, man darf keinen kupierten Hund halten!?
Was soll denn mit denen geschehen? Die älteren "Modelle" haben dann kein Recht mehr zu leben? Und kup. Hunde aus dem Ausland auch nicht?

Ich denke nicht, das man sich da strafbar macht. Mir gefällt ein ganzer Hund auch besser, aber deshalb würde ich einen kupierten nicht davon jagen, auch die Hunde haben ein Recht.

Liljakk

unregistriert

13

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 10:22

RE:

Zitat

Original geschrieben von Coko

Was heißt, man darf keinen kupierten Hund halten!?
Was soll denn mit denen geschehen? Die älteren "Modelle" haben dann kein Recht mehr zu leben? Und kup. Hunde aus dem Ausland auch nicht?

Ich denke nicht, das man sich da strafbar macht. Mir gefällt ein ganzer Hund auch besser, aber deshalb würde ich einen kupierten nicht davon jagen, auch die Hunde haben ein Recht.


Hallo Coco !

Das heisst das es per Tierschutzgesetz VERBOTEN ist einen tierschutzwidrig kupierten Hund zu halten ! (Rein rechtlich darfst Du auch keinen "importierten"u. kupierten Hund in Deutschland halten, wenn das Geburtsdatum nach Kupierverbot liegt !).
[red]Man macht sich Strafbar [/red]

Aber ich betone nochmals: [red]Wo kein Kläger, da kein Gericht ![/red]
Also an alle die einen nach Erlass des Kupierverbotes kupierten Hund haben: Verärgert Eure Nachbarn nicht, nicht das noch einer drauf kommt Euch anzuzeigen, dass geht und gibt auch saftige Strafen !

So ist das halt in Deutschland, viel Gesetz , aber wenig Kontrolle (insbesondere beim Tierschutz !!!!)

Gruß
Kerstin

14

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 10:46

Hallo Kerstin,

es ist aber nicht überall verboten. Es gibt Nachbarländer, da ist es erlaubt.
Soll das heißen, wenn ich mir einen kup. Hund aus z. B. span. Tierheim hole, dass ich den nicht halten darf? :o

Liljakk

unregistriert

15

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 10:50

RE:

Zitat

Original geschrieben von Coko

Hallo Kerstin,

es ist aber nicht überall verboten. Es gibt Nachbarländer, da ist es erlaubt.
Soll das heißen, wenn ich mir einen kup. Hund aus z. B. span. Tierheim hole, dass ich den nicht halten darf? :o


Hallo Coco,

ja eigentlich darfst Du ihn nicht halten ;(
Außer : Du hast ein ärztliches Attest , dass besagt, dass es med. notwendig war den Hund zu kupieren.
Aber mal ehrlich, wer zeigt jemanden an, der einen Hund aus Spanien oder Türkei oder oder rettet ? Das wäre schon sehr traurig ;(

LG Kerstin

16

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 11:13

Neunter Abschnitt
Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
§ 12 Verbringungs-, Verkehrs- und Haltungsverbot
(1 ) Wirbeltiere, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, daß sie durch tierschutzwidrige Handlungen verursacht worden sind, dürfen nicht gehalten oder ausgestellt werden; das Nähere wird durch Rechtsverordnung nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 oder 5 geregelt.
(2) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, 1. das Verbringen von Tieren oder Erzeugnissen tierischer Herkunft aus einem Staat, der nicht der Europäischen Gemeinschaft angehört, in das Inland (Einfuhr) von der Einhaltung von Mindestanforderungen hinsichtlich der Tierhaltung oder des Tötens von Tieren und von einer entsprechenden Bescheinigung abhängig zu machen sowie deren Inhalt, Form, Ausstellung und Aufbewahrung zu regeln,
2. die Einfuhr bestimmter Tiere von einer Genehmigung abhängig zu machen,
3. das Verbringen bestimmter Tiere aus dem Inland in einen anderen Staat zu verbieten,
4. das Verbringen von Wirbeltieren in das Inland oder das Halten, insbesondere das Ausstellen von Wirbeltieren im Inland zu verbieten, wenn an den Tieren zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale tierschutzwidrige Handlungen vorgenommen worden sind,
5. das Halten von Wirbeltieren, an denen Schäden feststellbar sind, von denen anzunehmen ist, daß sie den Tieren durch tierschutzwidrige Handlungen zugefügt worden sind, zu verbieten, wenn das Weiterleben der Tiere nur unter Leiden möglich ist,
6. vorzuschreiben, daß Tiere oder Erzeugnisse tierischer Herkunft nur über bestimmte Zollstellen mit zugeordneten Überwachungsstellen eingeführt oder ausgeführt werden dürfen, die das Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat.

Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 Nr.1, 2 oder 3 kann nicht erlassen werden, soweit diese nicht zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf diesem Gebiet erforderlich ist oder völkerrechtliche Verpflichtungen entgegenstehen. Eine Rechtsverordnung nach Satz 1 Nr. 4 oder 5 kann nicht erlassen werden, soweit Gemeinschaftsrecht oder völkerrechtliche Verpflichtungen entgegenstehen.


Hallo an Alle,
nicht dass ihr jetzt glaubt ich bin für das Kupieren,
aber dieser Paragraph ist ja wohl nicht ganz eindeutig.Ich würde eher sagen das ist ein Gummiparagraph.Besonders hinsichtlich der Einfuhr aus der EWG.

Gruß
Chris

17

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 15:10

Ja Chris, alle Paragraphen sind leider wie Gummi. Deshalb sind die Gerichte ja auch so überlastet und die Rechtssprechungen so unterschiedlich.

franzel

unregistriert

18

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 16:45

Kupierte Hunde

Tach, also meiner Meinung nach sollte man kupierte Hunde in Deutschland nicht einführen-wozu besteht sonst ein Kupierverbot bei uns?
Das hätte man sich auch sparen können-wenn es immer wieder umgangen wird.
Ausserdem gibt es doch wirklich in Deutschland genug Züchter-gerade bei den Schnauzerrassen, so das keiner gezwungen ist, einen Hund im Ausland zu erwerben. :o
Die Leute sollten sich endlich damit abfinden, das es nur noch unkupierte Hunde gibt oder geben sollte seit 1999.
Unkupierte Grüsse aus Leipzig.

Enzopauline

unregistriert

19

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 17:18

Hallo,

also ich verstehe die ganze Aufregung nicht ganz. Vor allem weil "nur" nach einem Hund mit einem kupierten Schwanz gesucht wird. Das Schwanzkupieren ist doch nicht eine derartige Tierquälerei. Jemand der einen solche Hund hält kann ja auch nicht auf Ausstellungen gehen. Verhindern wird man das Kupieren im Ausland nicht dadurch, daß man hier in Deutschland keine solchen Hunde kauft und wenn ich den entsprechenden Artikel des Tierschutzgesetzes lese kann nicht muß es verboten werden solche Hunde zu halten.
Bite nicht falsch verstehen ich bin nicht dafür dass bei uns wieder kupiert wird. Wenn es aber solche Hundefreunde gibt, warum soll er einen solchen Hund, der ja auch ohne sein Zutun kupiert wird, nicht kaufen?

Gruß
Niki

20

Mittwoch, 8. Dezember 2004, 17:44

Natürlich ist das Kupieren der Rute,in den 1.Tagen nach der Geburt, keine Tierquälerei!!!
Trotzdem bin ich sehr froh,dass ich das heute nicht mehr machen muss!!!
Aus diesem Grund wurde es ja auch nicht verboten,sondern ein Hund kann mit seiner Rute verschiedene Signale aussenden und sich damit seinen Artgenossen besser verständlich machen.
Aber das ist ja nicht das Thema.Die Frage ist ,gibt es ein Halteverbot für kupierte Hunde in Deutschland.
Nachdem ich das Tierschutzgesetzt dahingehend gelesen habe,sage ich NEIN-es gibt kein Halteverbot, für Importhunde ,die aus Ländern der EU stammen,die noch kupieren dürfen.

Gruß
Hardy

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