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1

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:30

Hunde-Verkaufsvertrag

07.04.04 - 20:25:53

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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage: Wer hat einen Kaufvertrag für Welpen nach den neuen Regeln oder kann mir Auskunft darüber geben?

Gruss
Gabi und die Schweigermooser
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Practice does not make perfect.
Perfect practice makes perfect.

Uma-Lucy

unregistriert

2

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:30

07.04.04 - 20:51:14

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Hallo zusammen
wieso Kaufvertrag wofür wird der benötigt
Wir haben für unsere Uma-Lucy keinen Kaufvertrag (Ende März) bekommen, hatte mich aber auch nicht gewundert, sie ist aber doch auch keine Sache/Ware

Liebe Grüße
Mona
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Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das Bedürfnis einen Hund zu kraulen, einem Affen zuzunicken und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen !

3

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:31

08.04.04 - 10:09:16

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Wir haben für unsere Uma-Lucy keinen Kaufvertrag (Ende März) bekommen, hatte mich aber auch nicht gewundert, sie ist aber doch auch keine Sache/Ware
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Im juristischen Sinne schon .
Im Kaufvertrag wird ja unter anderem auch bestätigt, dass der Hund gesund, geimpft und entwurmt übergeben wird und dass der Käufer ein Rückgaberecht hat, wenns zu Problemen kommen sollte, die man nicht geregelt kriegt. Ehrlich gesagt, wäre mir ein Züchter, der ohne Kaufvertrag verkauft, ein bisschen suspekt.

@Gabi: was meinst du mit neuen Regeln

Liebe Grüsse
Fussel & Co.

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Du bist mein bester Freund auf dieser Welt, der immer da ist und der immer zu mir hält.

4

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:31

08.04.04 - 13:05:03

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Auch ich habe bisher keinen schriftlichen Kaufvertrag beim Kauf meiner Hunde abgeschlossen. Wobei auch bei einem, mündlichem Vertragsabschluss das normale im BGB geregelte Vertragsrecht gilt und zwar in der gleichen Weise als ob ich mir eine Waschmaschine kaufe.

Mit der Neuordnung des Vertragsrechts im BGB (einschließlich des Rechtes der Leistungsstörungen)gelten diese Regelungen natürlich auch für den Hundekauf.

Wenn ich bei einem Züchter das Gefühl hätte, ich müsste mich mit einem schriftlichem Vertrag absichern, wäre das der falsche Züchter für mich.

Die Kaufverträge, die ich bisher gesehen habe, sichern auch eher die Rechte des Züchters, ab. Wobei hier auch die Rechte des Welpen nicht zu kurz kommen, wie z.B. keine Zwingerhaltung. Geregelt kann in diesem Zusammenhang auch sein, welche Rechte der Züchter hat wenn der Welpe beim Käufer nicht artgerecht gehalten wird, der Züchter sichert sich das Recht, sich jederzeit zu Lebzeiten des Hundes vom Zustand des Tieres und von der Unterbringung durch Augenschein zu überzeugen.

Einige Züchter PSK-Züchter ?) binden im Kaufvertrag eine Verpflichtung zur HD-Untersuchung im Kaufvertrag ein, zur Durchsetzung dieser Verpflichtung wird im Kaufvertrag neben dem Kaufpreis ein „Pfand“ gezahlt, das vom Käufer nach Durchführung der Untersuchung zurückerstattet wird.

Neben diesen Regelungen sind eine Vielzahl von anderen Rechten und Pflichten von Käufer und Züchter möglich, wie z.B. Ausstellungsverpflichtung, Vorkaufsrecht oder Mitspracherecht bei Weiterveräußerung etc.

Inwieweit sich einige dieser vertraglichen Vereinbarungen tatsächlich auch rechtlich durchsetzten lasse bleibt für mich fraglich.

Liebe Grüße Walther
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Ein Leben ohne Schnauzer ist möglich, aber nicht sinnvoll

5

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:31

08.04.04 - 16:40:47

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Wenn ich bei einem Züchter das Gefühl hätte, ich müsste mich mit einem schriftlichem Vertrag absichern, wäre das der falsche Züchter für mich.
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Versteh ich mal wieder nicht . Es geht doch bei einem Kaufvertrag nicht darum, dem Züchter von vornherein misstrauisch gegenüber zu stehen. Es ist eine handelsübliche Abwicklung; schließlich kauft man ja normalerweise auch kein Auto lediglich per Handschlag (okay, der Vergleich humpelt ein bisschen ). Gefühle sind ja gut und wichtig, aber realistisch betrachtet, ist ein Hundeverkauf ein Geschäft, bei der beide Seiten schon besser was schriftliches in der Hand haben sollten, auch wenn man es hinterher bestenfalls nie wieder braucht. Bei dem vielen Missbrauch der mit Welpenverkäufen und gutgläubigen Käufern getrieben wird, sollte eine schriftliche Vereinbarung eher als Verantwortungsbewusstsein denn als Misstrauen gelten.

Liebe Grüsse
Fussel & Co.
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Du bist mein bester Freund auf dieser Welt, der immer da ist und der immer zu mir hält.

6

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:32

08.04.04 - 16:52:51

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Der Kaufvertrag ist doch für beide Seiten. Ich habe grundsätzlich immer einen gemacht. Wie gesagt dort habe ich reingeschrieben das der Welpe artgerecht aufgezogen, entwurmt und geimpft ist. Vor allem habe ich mir ein Vorkaufsrecht zusichern lassen, falls der Hund in andere Hände gegeben wird. Ich kann Dir mal einen zuschicken. Oder ich versuche nach Ostern den Scanner zu installieren. Dann kann ich ihn mailen.
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Auch ein Hund ist schliesslich nur ein Mensch.

7

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:32

08.04.04 - 17:34:07

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Hallo Fussel,

Ansprüche gegen den Züchter hättest Du, wenn der Welpe Mängel aufweist die der Züchter zu vertreten hat, nach deutschen Vertragsrecht, auch ohne Kaufvertrag.

Du hättest das Recht auf Schadensersatz, Minderung des Kaufpreises oder auf Rücktritt vom Vertrag wenn sich der Mangel nicht beseitigen läßt.

Ich Frage mich was willst Du mit diesem Papier in deiner Hand. Wenn Du bei einem PSK-Züchter kaufst, ist er verpflichtet die Zuchtbestimmungen einzuhalten, hält er sie nicht ein, und ist der Welpe dadurch fehlerhaft, stehen Dir die obengenannten Rechte zu.

In einem Kaufvertrag wird zu Gunsten des Käufers auch regelmäßig nicht viel mehr stehen, als diese Passage. Kauft Du einen Hund der bereits den Zahnwechsel hinter sich gebracht hat, und er hat einen Zahnfehler, muß der Züchter Dich darauf hinweisen. Tut er es nicht, stehen Dir entsprechende Rechte aus diesem mündlichem oder auch schriftlichem Vertrag zu.

Wenn der Züchter Dir schon bei einem Welpen HD-freiheit garantieren würde, auch dann brauchtest Du eigentlich keinen schriftlichen Vertrag , außer aus Beweißgründen.

Eine Bekannte von uns hatte sich einen Zwergschnauzer gekauft. Die Hündin des Züchters war aber von einem anderen rassefremden Rüden belegt worden. Der "Zwergschnauzer" hatte nur wenig Ähnlichkeit mit dem Rassestandart. Natürlich hätte unsere Bekannte diesen Hund zurückgeben können, hat sie aber nicht. Sie hat stattdessen aber den Kaufpreis korrigiert bekommen. Das ist auch ohne Vertrag ihr "gutes Recht".

Ich brauche daher keinen Kaufvertrag, wenn der Züchter einen Vertrag möchte, weil er sich absichern möchte (z.B. keine Zwingerhaltung), hätte ich damit allerdings auch kein Problem.

Liebe Grüße Walther

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Ein Leben ohne Schnauzer ist möglich, aber nicht sinnvoll

8

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:32

08.04.04 - 19:29:55

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Wenn der Züchter Dir schon bei einem Welpen HD-freiheit garantieren würde, auch dann brauchtest Du eigentlich keinen schriftlichen Vertrag , außer aus Beweißgründen.
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"Ausser aus Beweisgründen" - ist das nicht schon einer der springenden Punkte?

Versteh mich jetzt aber bitte nicht miss: wer meint, keinen Vertrag zu brauchen, braucht halt keinen und soll es so händeln, wie er möchte. Die einen legen eben Wert drauf und die anderen nicht.

Liebe Grüsse
Fussel & Co.
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Du bist mein bester Freund auf dieser Welt, der immer da ist und der immer zu mir hält.

9

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:33

08.04.04 - 22:53:53

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Warum macht ihr das so nieder ? Ein Vertrag ist für beide Seiten. Jetzt spreche ich mal als Züchter. Wofür Vertrag wenn ich mein Geld erhalten habe? Das ist alles Juristerei. Muss das alles sein?
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Auch ein Hund ist schliesslich nur ein Mensch.

10

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:33

09.04.04 - 16:14:20

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Warum macht ihr das so nieder ? Ein Vertrag ist für beide Seiten. Jetzt spreche ich mal als Züchter. Wofür Vertrag wenn ich mein Geld erhalten habe? Das ist alles Juristerei. Muss das alles sein?
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Wer macht hier irgendwas nieder . Täte mir leid, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Ich bestehe nunmal auf einem Vertrag und jemand anders braucht ihn eben nicht. Kann doch jeder für sich entscheiden. So wars gemeint .

Liebe Grüsse
Fussel & Co.
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Du bist mein bester Freund auf dieser Welt, der immer da ist und der immer zu mir hält.

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