08.04.04 - 17:34:07
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Hallo Fussel,
Ansprüche gegen den Züchter hättest Du, wenn der Welpe Mängel aufweist die der Züchter zu vertreten hat, nach deutschen Vertragsrecht, auch ohne Kaufvertrag.
Du hättest das Recht auf Schadensersatz, Minderung des Kaufpreises oder auf Rücktritt vom Vertrag wenn sich der Mangel nicht beseitigen läßt.
Ich Frage mich was willst Du mit diesem Papier in deiner Hand. Wenn Du bei einem PSK-Züchter kaufst, ist er verpflichtet die Zuchtbestimmungen einzuhalten, hält er sie nicht ein, und ist der Welpe dadurch fehlerhaft, stehen Dir die obengenannten Rechte zu.
In einem Kaufvertrag wird zu Gunsten des Käufers auch regelmäßig nicht viel mehr stehen, als diese Passage. Kauft Du einen Hund der bereits den Zahnwechsel hinter sich gebracht hat, und er hat einen Zahnfehler, muß der Züchter Dich darauf hinweisen. Tut er es nicht, stehen Dir entsprechende Rechte aus diesem mündlichem oder auch schriftlichem Vertrag zu.
Wenn der Züchter Dir schon bei einem Welpen HD-freiheit garantieren würde, auch dann brauchtest Du eigentlich keinen schriftlichen Vertrag , außer aus Beweißgründen.
Eine Bekannte von uns hatte sich einen Zwergschnauzer gekauft. Die Hündin des Züchters war aber von einem anderen rassefremden Rüden belegt worden. Der "Zwergschnauzer" hatte nur wenig Ähnlichkeit mit dem Rassestandart. Natürlich hätte unsere Bekannte diesen Hund zurückgeben können, hat sie aber nicht. Sie hat stattdessen aber den Kaufpreis korrigiert bekommen. Das ist auch ohne Vertrag ihr "gutes Recht".
Ich brauche daher keinen Kaufvertrag, wenn der Züchter einen Vertrag möchte, weil er sich absichern möchte (z.B. keine Zwingerhaltung), hätte ich damit allerdings auch kein Problem.
Liebe Grüße Walther
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Ein Leben ohne Schnauzer ist möglich, aber nicht sinnvoll