So, ich antworte spät, aber leider hatte ich einige Probleme hier zu bewältigen, bin aber nun wieder on top und on board.
Nochmals zum kaufvertrag. Es gibt ein neues Gewährleistungsrecht für den Käufer und den Verkäufer, das zu beachten ist.
Der Käufer hat einiges an neuem Recht dazugewonnen.
Ich verfasse einen Kaufvertrag für meine Welpen, da ich Zwingerhaltung ausschliesse, ich behalte mir ein Vorkaufsrecht vor, wenn der Käufer den Welpen aus irgendwelchen Gründen nicht mehr behalten kann. Ich möchte nicht, dass eines meiner Babies sonstwo landet.
Das sind so Dinge, die ich abgesichert haben möchte und der Käufer ist durch den Vertrag auch abgesichert und hat seine Rechte, aber auch Pflichten.
Liebe Grüsse
Gabi