06.02.04 - 18:22:17
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Hallo Ihr Lieben,
ich wende mich heute an Euch - sozusagen im Auftrag eines lieben Bekannten aus einem Nachbarort. In dessen Straße gibt es sechs Hundebesitzer. Man versteht sich ganz gut. ABER - es kann der frömmste Mensch in Frieden nicht leben, wenn´s der böse Nachbar nicht will.
Da ist also einer, mitte fünfzig, Frührentner, alleinstehend. Der hat vor geraumer Zeit den ersten Hundebesitzer angemacht in ziemlich rüder Art - er habe es satt, dass sein Köter jeden Abend um elf Uhr bellen würde - außerdem habe er eine Hundephobie. Wenn man dies nicht abstellen würde, würde er dafür sorgen, dass seine Familie was erlebt, was sie nicht für möglich halten würden. Das hat er dann auch noch mal in einem Brief an die Familie geschrieben. Die haben ihren Rechtsanwalt konsultiert und einen Brief zurückgeschrieben, mit dem Hinweis, seine Drohung zur Kenntnis genommen und an den RA weitergeleitet zu haben. Dieses war der erste Fall.
Jetzt, vor gut einer Woche, hat sich dieser "nette Mensch" die zweite Hundebesitzerin in dieser Straße vorgeknöpft. Aussage: "Wenn Sie die abendliche Kläfferei ihrer Töhle nicht abstellen, spalte ich ihm mit dem Spaten den Schädel".
Diese Hundebesitzerin ist in Tränen ausgebrochen, ist schon eine ältere Dame und hat beileibe nicht soviel Selbstbewußtsein, wie die andere, betroffene Familie. Sie hat sich an meinen Bekannten gewandt, tränenüberströmt und ihn um Rat gefragt. Die beiden sind dann zum Schiedsmann gegangen und dieser wollte ein klärendes Gespräch zwischen der armen Frau und dem "netten Gesellen" anberaumen. Dieser jedoch ließ sich darauf nicht ein - im Gegenteil, als die Frau ihren Hund abends nochmal auf die Wiese rauslies, rieß der Typ plötzlich die Jalousie hoch und stand in hellerleuchtetem Zimmer und schwang - einen Spaten!!!
Die Frau ist seitdem mit den Nerven am Ende, mein Bekannter hat nun geraten, doch die Polizei einzuschalten. Die jedoch meinten, die Drohung alleine sei noch kein Tatbestand, dem man nachgehen könnte. Er habe ja sozusagen den Hund und nicht die Frau bedroht.
Könnt Ihr helfen? Kennt Ihr Gerichtsurteile in solchen Fällen? Meiner Meinung nach ist sehr wohl ein Tatbestand zu sehen, nämlich den der Nötigung. Die Frau ist so verängstigt, dass sie nur noch flott das Haus verlässt, sich mehrmals nach dem Mann umschaut und schnell wieder ins Haus geht. Das ist doch schon seelische Körperverletzung oder? Muß denn erst was passieren, bevor man einem solchen Deppen das Handwerk legen kann? Und was ist, wenn er seine Drohung wahrmacht oder vielleicht Gift legt? Mein Bekannter wurde von ihm noch nicht bedroht - vielleicht hat das damit zu tun, dass er der hiesige Judotrainer ist und mit einem Kampfgewicht von gut 140 Kg bei über 2 m nicht so leicht zu beeindrucke ist. Aber Größe und Gewicht nützen ihm nix - er möchte der Frau gerne helfen und war heut mittag bei mir, um sich einen Rat zu holen. Ich versprach ihm, das Problem hier zu posten, in der Hoffnung, dass vielleicht der ein oder andere von Euch ein gültiges Gerichtsurteil in ähnlichen Fällen kennt.
Die erste Familie kommt alleine klar - aber die ältere Dame - die ist am Boden zerstört und wittert jetzt hinter jedem Strauch Gefahr. Da auch sie alleinstehend ist, hat sie außer meinem Bekannten nicht wirklich jemand, an den sie sich wenden kann und ist dementsprechend vollkommen am Boden. Für eine Antwort wär ich Euch sehr dankbar.
Ach ja - ich vergaß folgendes: Auf meine Frage hin, ob diese Hunde denn wirklich soviel bellen abends, meinte mein Bekannter, wenn sie rausgelassen werden in den Garten, würden diese Hund - wie sein eigener auch - erst drei oder viermal kläffen, dann groß rumschnüfffeln, ihr Pieselchen machen und sofort wieder reinkommen - die Hund in dieser Straße leben allesamt im Haus und sind wohl bis auf ein zwei Stunden nicht alleine. Also von langanhaltendem oder gar stundenlangen Gebell kann keine Rede sein!
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Petra