Wenn ich das so lese, bekomme ich schon das Fürchten. Ich kann nur raten, eine Anzeige, wegen Bedrohung oder Nötigung zu erstatten. Wenn jemand meine " Sache" erschlagen will, ist der Tatbestand der Bedrohung eigentlich gegeben. Und wenn er mich nötigt, etwas zu tun, was mich in meiner persönlichen Freiheit behindert, auch. Außerdem kommt, wenn er meinen Hund schlägt, eine dazu wegen Tierquälerei. Selber draufhaun ist keine gute Lösung, Körperverletzung! Es sei denn, Notwehr. Aber so einfach machen es sich die Gerichte auch nicht. Wenn nur einer sich beschwert, wird erstmal durchs OA geprüft. Und einmal bellen nach 22:00 hebt noch kein Gericht an. Erst , wenn mehrere Nachbarn mehrere Anzeigen erstattet haben. Und wenn der Hund schon 13 Jahre alt ist, hat er ja wohl vorher auch schon mal gebellt. Da kann der gute Nachbar nicht erst Jahre später Zoff anfangen. Hat er laut Gerichtsurteil in den ersten 5 Jahren Zeit zu. Danach tritt eine Duldung ein. Emma Piel, die auch einen bösen Nachbarn hat, der fürchterlich abgeblitzt ist beim OA.