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Ricos_mami

unregistriert

11

Sonntag, 17. Juli 2005, 13:00

das ist ja echt schlimm sowas kann ich mir nicht vorstellen ...is ja voll krass!!!!!!!!!!!

naja bei uns ist sowas ähnliches ....nur bei uns ist es mit falschhit ....vornerum ein problem wurde gelöst , der hund is ja so lieb und so ....naja hintenrum .....so ein scheiß köter ...bla bla bla


echt schrecklich so leute!!!!!!!!!

Emma Piel

unregistriert

12

Sonntag, 17. Juli 2005, 18:21

Drohung

Wenn ich das so lese, bekomme ich schon das Fürchten. Ich kann nur raten, eine Anzeige, wegen Bedrohung oder Nötigung zu erstatten. Wenn jemand meine " Sache" erschlagen will, ist der Tatbestand der Bedrohung eigentlich gegeben. Und wenn er mich nötigt, etwas zu tun, was mich in meiner persönlichen Freiheit behindert, auch. Außerdem kommt, wenn er meinen Hund schlägt, eine dazu wegen Tierquälerei. Selber draufhaun ist keine gute Lösung, Körperverletzung! Es sei denn, Notwehr. Aber so einfach machen es sich die Gerichte auch nicht. Wenn nur einer sich beschwert, wird erstmal durchs OA geprüft. Und einmal bellen nach 22:00 hebt noch kein Gericht an. Erst , wenn mehrere Nachbarn mehrere Anzeigen erstattet haben. Und wenn der Hund schon 13 Jahre alt ist, hat er ja wohl vorher auch schon mal gebellt. Da kann der gute Nachbar nicht erst Jahre später Zoff anfangen. Hat er laut Gerichtsurteil in den ersten 5 Jahren Zeit zu. Danach tritt eine Duldung ein. Emma Piel, die auch einen bösen Nachbarn hat, der fürchterlich abgeblitzt ist beim OA.

13

Sonntag, 17. Juli 2005, 23:28

Hallo Emma und alle,

leider hat bekommt man in Deutschland das Gefühl, dass nicht das Opfer geschützt werden muss, sondern der Täter. :nuho:
Siehe Fall Daschner, Kalif von Köln um nur zwei zu nennen. :o

Heinz,
der für Gerechtigkeit und nicht für Unrecht ist!

14

Montag, 18. Juli 2005, 21:31

drohung

hallo!!!

ich hab neulich mal einen bericht in einer hundezeitschrift gelesen, da ging es um einen ähnlichen fall: die hunde, die jahrelang in einem haus gelebt hatten, waren aucf einmal zu laut. der fall wurde von dem gericht abgewiesen. begründung: wenn die hunde schon so lange geduldet werden, ist es unzulässig, sich nach so langer zeit plötzlich zu beschweren. hab gerade mal geschaut, ich finde leider die zeitschrift nicht. ich werde mal weiter suchen...

ciao, julia und giacco

eckhardt

unregistriert

15

Freitag, 29. Juli 2005, 10:52

an petra,
mein rat für die ältere dame, den geb ich auch meinen töchtern (nur mit anderer zielperson)
tränengas in einer kleinen spraydose mitführen und a n w e n d e n.

an julia,
wie es klingt ging es um mietrecht,
das ist schutzrecht für den mieter....
deshalb das urteil

kuno

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