Dazu hier unsere Erfahrungen von 2004:
Wir hatten hier angefragt bevor wir unsere Uma-Lucy in unsere Eigentumswohnung geholt haben und aufgrund Eurer Beiträge hatten wir die Hausverwaltung -und somit die Eigentümergemeinschaft- schriftlich informiert über unseren zu erwartenden Familienzuwachs.
Darauf bekamen wir sofort ein Schreiben, von der nur lt. Hausordnung verbotenen Hundehaltung abzusehen bzw. die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft in der EG-Versammlung einzuholen, wo wir aber mit einem Verbot rechnen mussten.
Der von uns eingeschaltete Anwalt erläuterte uns die derzeit aktuelle Rechtssprechung, die sich zu Ungunsten der potentiellen Hundehalter in den letzten Jahren geändert hat:
In einem älteren Urteil (Es ist nicht erlaubt, das Halten von Hunden und Katzen in einer Eigentumswohnung grundsätzlich zu verbieten: Landesgericht Berlin Az.: 24 W 267/91) wurde dieses Verbot als eine unzulässige Beschränkung der Persönlichkeitsrechte gewertet.
Leider ist es nun jedoch lt. einem neuen Urteil des BGH möglich, die Haltung von Hunden in einer Eigentumswohnung zu verbieten, auch wenn dieses nicht in der Teilungserklärung verboten ist, sondern nur in der Hausordnung. (Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage generell verbietet, hat vereinbarungssetzenden Charakter und bindet alle Wohnungseigentümer, weil er weder sittenwidrig ist noch in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1995, V ZB 5/95 )
Somit hätten wir in einem Prozess gegen die Eigentümergemeinschaft schlecht ausgesehen und uns wäre die Hundehaltung verboten worden. Im härtesten Fall kann dann die Entfernung des Hundes unter Androhung von Beugehaft erzwungen werden !
Also unser Tipp an potentielle Hundehalter in Eigentumswohnungen: Vorsicht und die Lage genau prüfen !! Und nicht so blauäugig zu sein wie wir.
Könnt Ihr Euch also vorstellen, was in uns vorging ? Unsere Lucy und wieder weggeben ?? Neiiiin !!
Wir haben dann unter Vorlage mehrerer ärztlicher Atteste die Notwendigkeit der Hundehaltung für mich belegt und darüber dann eine Ausnahmegenehmigung bekommen. 8-)
Liebe Grüße
Mona mit Uma-Lucy