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Uma-Lucy

unregistriert

1

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:25

Hund und Eigentumswohnung

17.02.04 - 17:55:45

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Nachdem ich jetzt zwei Wochen als Gast hier herumgestöbert habe, lege ich nun mal mit der Fragerei los.
Unser kleines Zwergschnauzermädchen ist heute 4 Wochen alt geworden und zieht somit in 6 Wochen um zu uns !
Wir freuen uns schon seeeehr - aber sie ist unser erster, lang ersehnter Hund, weshalb trotz des Studiums vieler Fachbücher doch noch Fragen offen bleiben.

In unserer Eigentümergemeinschaft gibt es bisher keinen Hund und in unserer Hausordnung auch kein Verbot der Hundehaltung.
Sollen wir unserer Hausverwaltung - vorsichtshalber - mitteilen, dass wir Familienzuwachs bekommen ? (Unsere Nachbarn wissen größenteils schon von unserer Kleinen) Kennt jemand die aktuelle Rechtslage ? In älteren Quellen haben wir nur mal den Hinweis gefunden, dass es für Eigentümer keine Einschränkungen geben soll. Wie habt Ihr es gehalten oder würdet es halten ? (Unsere Nachbarn wissen größenteils schon von unserer Kleinen)

Liebe Grüße
Mona
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Nach manchem Gespräch mit einem Menschen hat man das Bedürfnis einen Hund zu kraulen, einem Affen zuzunicken und vor einem Elefanten den Hut zu ziehen !

supercargo

unregistriert

2

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:25

17.02.04 - 18:03:24

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Hi Mona - ich würde da in Schnauzermanier verfahren: Immer schön grad und Kopf hoch Eure Hausverwaltung wird das sowieso irgendwann erfahren, wahrscheinlich ziemlich bald. Dann ist es doch besser, wenn sie es direkt von Euch erfahren - etwaige Bedenken etc. können dann auch in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Wenn Eure kleine Schnauzerlady endlich bei Euch sein wird, werden ihr erstmal ziemlich beschäftigt sein und habt sicherlich keinen Nerv auf sowas. Über die Rechtslage weiß ich nichts...
Lieben Gruß, Kathrin

Schnauzilie

unregistriert

3

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:25

17.02.04 - 18:51:54

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Eine Eigentumswohnung haben wir zwar nicht, aber auch mit einem Haus muß man ja mit den Nachbarn auskommen .
Wir haben es bisher so gehandhabt, das wir VOR dem Hundekauf (was ja nicht jeden Tag passiert ) bisher immer bei den Nachbarn gebimmelt haben und Bescheid gegeben haben, das Familienzuwachs kommt und es evtl in den nächsten Tagen zu etwas Beeinträchtigung kommen kann. Also Entschuldigung schon im Vorraus für die Eingewöhnungsphase . Hatten bisher immer alle Verständnis, auch wenn die eine Nachbarin erschreckt fragte "ein RS? die sind doch sooo gefährlich"
Ich denke, "überfahr" deine Hausverwaltung nicht und informier sie
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Salü, auch die Astrid (Schnauzilie)

Bei uns lebt jedes Tier im Dreierpack ;o)

4

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:26

17.02.04 - 19:19:32

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Hi Lucy,

leider ist die Rechtslage so ähnlich, wie in einem Mietshaus - zwar gibt es keinen Vermieter, der Dir den Hund genehmigen müsste, aber alle anderen Hausbewohner müssen mit einverstanden sein, dass ein Hund ins Haus kommt.
Spreche aus leidiger Erfahrung, bzw. der Erfahrung meiner Eltern. Die wohnen in einem 6-Parteien-Haus - alles Eigentumswohnungen.
Meine Eltern hätten sich vor gut einem Jahr von Herzen gern einen Zwergschnauzer zu sich genommen - wär auch noch ein gutes Werk gewesen, denn das Kerlchen war schon 8 Jahre alt und sein Besitzer schwer asthmakrank und nicht mehr in der Lage, den Hund zu versorgen.
Von den fünf Parteien, die es zu befragen gab, stimmten 4 zu - einer hatte was dagegen. Es wurde eine Eigentümerversammlung einberufen, um die Sache nochmal durchzusprechen.
Dieser Mann, der dagegen war, gab halt die Begründung an, er habe furchtbare Angst vor Hunden und das hätte nichts mit der Größe derselben zu tun.
Meine Eltern versuchten ihm klarzumachen, dass der Kleine ja nicht wild durchs ganze Haus pesen würde, sondern angeleint das Haus verlassen würde - keine Chance. Und rechtlich gesehen hatte dieser Mann Oberwasser.
Also - lieber vorher was sagen - sonst kann´s doch noch Ärger geben. Ich sach´s ja immer - es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn´s der liebe Nachbar nicht will....
Trotzdem hoffe ich bei Euch, dass Eure Nachbarn da verständnisvoller sind - und vor allem tierlieber!
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Petra

5

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:26

16.03.04 - 22:54:01

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Mit der Hundehaltung ist das ja immer so eine Sache. Wir haben 1 Jahr lang ein Haus/Wohnung gesucht wo 3 Hunde erlaubt sind. Natürlich haben wir nichts gefunden. Dann haben haben wir nur einen Hund angegeben. Hat auch nichts genützt, denn wenn ich angegeben habe das noch 3 Kinder mit einziehen wurde auch nichts draus. Durch Zufall sind wir nun zu einem gemietetem Reihenhaus gekommen wo jeweils 3 Kinder und Hunde erlaubt sind. Nicht so einfach.
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Auch ein Hund ist schliesslich nur ein Mensch.

6

Sonntag, 4. Juli 2004, 17:13

RE:

Also vorab, es kann Dir/Euch niemand verbieten einen Hund zu halten. Richtig ist, sollte dieses in der Teilungserklärung (nur bei ETW´s) stehen, also abstimmen mit allen Eigentümerns, dann muss es getan werden! Aber nach über 20 Jahren Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft habe ich solch eine Teilungserklärung nicht gesehen, ich gehe noch einen Schritt weiter, sollte es dieses geben ist diese zusätzliche Klausel diskriminierent und meinen Ansicht nach unwirksam. Das wäre der als Eigentümer einer Wohnung kann ich mich nicht für ein Haustier entscheiden!!! Richtig ist natürlich das Einhalten der Hausordnung, Ruhe zu entsprechenden Zeiten, Leinenführigkeit des Hundes, nicht einfach frei laufen lassen in der Wohnanlage, wobei ich dieses als selbstverständlich erachte! Also ich würde mir hier nichts verbieten lassen, es sei denn es ist schriftlich vermerkt!

Uma-Lucy

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7

Sonntag, 4. Juli 2004, 18:37

aktuelle Rechtslage

Dazu hier unsere Erfahrungen von 2004:

Wir hatten hier angefragt bevor wir unsere Uma-Lucy in unsere Eigentumswohnung geholt haben und aufgrund Eurer Beiträge hatten wir die Hausverwaltung -und somit die Eigentümergemeinschaft- schriftlich informiert über unseren zu erwartenden Familienzuwachs.
Darauf bekamen wir sofort ein Schreiben, von der nur lt. Hausordnung verbotenen Hundehaltung abzusehen bzw. die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft in der EG-Versammlung einzuholen, wo wir aber mit einem Verbot rechnen mussten.

Der von uns eingeschaltete Anwalt erläuterte uns die derzeit aktuelle Rechtssprechung, die sich zu Ungunsten der potentiellen Hundehalter in den letzten Jahren geändert hat:
In einem älteren Urteil (Es ist nicht erlaubt, das Halten von Hunden und Katzen in einer Eigentumswohnung grundsätzlich zu verbieten: Landesgericht Berlin Az.: 24 W 267/91) wurde dieses Verbot als eine unzulässige Beschränkung der Persönlichkeitsrechte gewertet.
Leider ist es nun jedoch lt. einem neuen Urteil des BGH möglich, die Haltung von Hunden in einer Eigentumswohnung zu verbieten, auch wenn dieses nicht in der Teilungserklärung verboten ist, sondern nur in der Hausordnung. (Ein unangefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage generell verbietet, hat vereinbarungssetzenden Charakter und bindet alle Wohnungseigentümer, weil er weder sittenwidrig ist noch in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums eingreift. BGH, Beschluß vom 4. Mai 1995, V ZB 5/95 )

Somit hätten wir in einem Prozess gegen die Eigentümergemeinschaft schlecht ausgesehen und uns wäre die Hundehaltung verboten worden. Im härtesten Fall kann dann die Entfernung des Hundes unter Androhung von Beugehaft erzwungen werden ! :m:

Also unser Tipp an potentielle Hundehalter in Eigentumswohnungen: Vorsicht und die Lage genau prüfen !! Und nicht so blauäugig zu sein wie wir. :(

Könnt Ihr Euch also vorstellen, was in uns vorging ? Unsere Lucy und wieder weggeben ?? Neiiiin !!
Wir haben dann unter Vorlage mehrerer ärztlicher Atteste die Notwendigkeit der Hundehaltung für mich belegt und darüber dann eine Ausnahmegenehmigung bekommen. 8-)

Liebe Grüße :D Mona mit Uma-Lucy

Signatur von »Uma-Lucy« Grüßlis Mona mit Bella-Lotta bei uns und Uma-Lucy im Herzen - beides Mädels vom Ahrensfeld

***
Regenbögen entstehen, wenn Sonne durch die Wolken scheint.
Möge bei uns allen immer wieder die Sonne durch Wolken scheinen.
* * *
Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung ändern kann!

8

Sonntag, 4. Juli 2004, 19:40

Liebe Mona GRATULATION -:- !!!

Ich freue mich, dass ihr einen Weg gefunden habt, die Hundegegner in eurem Haus auszutricksen. Hat sich mal jemand von der Hausgemeinschaft persönlich geäussert, was er gegen diesen süssen kleinen Hund hat ??? Anita


Irena

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9

Montag, 5. Juli 2004, 00:22

Hundehaltung

Verlassen kann man sich allerdings nicht darauf, die Rechtssprechung ist überall anders. Am besten ist vorher das Gespräch mit Nachbarn suchen und eventuell schriftliche Anerkenntnisse fordern.

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