12.08.03 - 14:43:05
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Karlsruhe (dpa) - Wer für Tiere bremst und dabei einen Unfall verursacht, kann auf seinem Schaden sitzen bleiben. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage eines Autobesitzers gegen seine Kaskoversicherung ab.
Der Wagen war gegen die Leitplanken geprallt, als der Fahrer einem plötzlich auf die Straße laufenden Fuchs ausweichen wollte. Nach den Worten des Karlsruher Gerichts kann der Versicherte solche Schäden zwar grundsätzlich als «Rettungskosten» ersetzt bekommen, wenn er etwa durch ein Ausweichmanöver einen Unfall verhindern will.
Voraussetzung sei allerdings, dass der Fahrer seine Aktion «den Umständen nach für geboten halten durfte». Deshalb entfalle der Versicherungsschutz bei Brems- und Ausweichmanövern für kleine Tiere. Die Gefahr, die vom Zusammenprall eines Autos beispielsweise mit einem Hasen ausgehe, sei dermaßen gering, dass der Autofahrer nicht das Risiko eines ungleich höheren Schadens eingehen dürfe. (Aktenzeichen: IV ZR 276/02 vom 25. Juni 2003)
Im konkreten Fall bestätigte das Gericht den Haftungsausschluss auch für den Fuchs - deutete aber an, dass dies im Einzelfall, je nach Geschwindigkeit oder Größe des Fahrzeugs, unterschiedlich beurteilt werden könne. Die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Jena, hatte das Verhalten des Fahrers als grob fahrlässig eingestuft: Ein Ausweichmanöver wäre bei einem Wildschwein oder einem Reh geboten gewesen, nicht aber bei einem Fuchs.
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... und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!"
... Und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer ...!