05.08.03 - 18:08:29
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Köln - Wenn Fahrradfahrer ihren Hund an der Leine mitnehmen, müssen sie dabei besonders vorsichtig sein. Stürzt der Hundehalter, kann er auch dann nicht auf Schadensersatz pochen, wenn ein anderer Hund in den Unfall verwickelt war. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Az.: U 185/00) macht der Anwalt-Suchservice in Köln aufmerksam.
In dem Fall war ein Mann mit dem Fahrrad unterwegs und führte seinen Mischlingshund an der Leine mit, die fest um den Lenker gewickelt war. Von einem anderen freilaufenden Hund provoziert, zerrte der Mischling an der Leine und riss sein Herrchen samt Rad um. Der beim Sturz verletzte Mann verklagte den Halter des freilaufenden Hundes auf Schadensersatz. Die Richter folgten der Argumentation des Klägers jedoch nicht.
Zur Begründung hieß es, dass Tierhalter zwar grundsätzlich für die von ihren Schützlingen verursachten Schäden zur Verantwortung gezogen werden könnten. Wird ein Schaden jedoch von einem zweiten Tier, das dem geschädigten gehöre, mit verursacht, müsse der Halter sich das ebenso wie sein eigenes Fehlverhalten anrechnen lassen. Demnach hat der Radler «im höchsten Maße leichtsinnig» gehandelt: Obwohl er gesehen habe, dass sich ein fremdes Tier näherte, fuhr er mit seinem am Lenker angeleinten Hund unbeirrt weiter. Nach Ansicht der Richter hätte er jedoch anhalten und absteigen müssen.
© dpa - Meldung vom 05.08.2003
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... und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!"
... Und ich lächelte und war froh, und es kam schlimmer ...!