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1

Freitag, 14. November 2008, 07:58

Tiere eine Sache

Hallo und guten Morgen!

Ist es eigentlich immer noch so, das im sinne des Gesetzgebers
Tiere - insbesondere auch unsere Süßen- als Sache gelten?
Ich habe gehört das die Schweizer dieses in ihrem Land geändert haben?!?!
Weiß jemand da mehr, es gibt bei Google soviele Einträge, da steigt man ja kaum durch.

Liebe Grüße und schönes Wochenende
Iris mit RS Sina (**)

2

Freitag, 14. November 2008, 08:32

Hallo Iris,

gem. § 90 a BGB sind Tiere keine Sachen. Sie werden durch besondere Vorschriften geschützt. Allerdings sind auf sie die sachenrechtlichen Vorschriften anzuwenden, sofern nichts anderes bestimmt ist.

Heißt im Klartext, im Hinblick auf die Bestimmungen zum Besitz/ Eigentum und insbesondere auch den Kauf sind die sachenrechtlichen Vorschriften anzuwenden mit der Folge, dass Tiere wie Sachen zu behandeln sind.

Es gibt nur wenige geregelte Ausnahmen im BGB. Zum Beispiel im Bereich des Schadensersatzes. Dort ist explizit geregelt, dass die aus der Heilbehandlung eines verletzten Tieres entstandenen Aufwendungen nicht bereits dann unverhältnismäßig sind, wenn sie dessen Wert erheblich übersteigen.

Dies ist bereits ein Fortschritt, denn in der Neuzeit noch gab es hier keine Unterschiede, so dass ein Schadensersatz nur bis zum Wert des Tieres zu leisten war.

Besondere Schutzvorschriften gibt es noch im Bereich der Zwangsvollstreckung. So darf heute ein "Familientier" nicht mehr so ohne weiteres gepfändet werden. Eine Pfändung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn es zu einer erheblichen Belastung des des Gläubigers führen würde, wenn die Pfändung unterbliebe.

Ansonsten wird das Tier über das Tierschutzgesetz geschützt. Die Verordnung über das Halten von HUnden und einigen weitere Rechtsvorschriften.

Aber eins für das alltägliche Leben bleibt: Grundsätzlich gelten auch die sachenrechtlichen Vorschriften.

Viele Grüße
Willy

schnüse

unregistriert

3

Freitag, 14. November 2008, 12:24

RE:

Zitat

Original geschrieben von Willy

Ansonsten wird das Tier über das Tierschutzgesetz geschützt. Die Verordnung über das Halten von HUnden und einigen weitere Rechtsvorschriften.



Hallo Willy,

in diesem Zusammenhang würde mich Folgendes interessieren:

Wir hatten hier im Rhein-Main-Gebiet unlängst den Fall, dass einem Hundehalter wg. Misshandlung (schlechte Haltung mit Todesfolge) die Tiere weggenommen und zum Tierschutz zum Aufpäppeln gegeben wurden.
Gemäß einem Presseartikel will dieser Mann seine Hunde zurück haben.

Wie hoch sind die Chancen, dass er sie tatsächlich wieder bekommt?
Wenn das Ganze unter "Ein Tier ist eine Sache" läuft, vermutlich sehr hoch.
Ist das Tierschutzgesetz "stark genug", um so etwas zu verhindern?

Könnte ihm (rein theoretisch) die Tierhaltung verboten werden?

VG,

Petra

4

Freitag, 14. November 2008, 12:42

Hallo Schnüse,

ich muss immer wieder daran erinnern, dass hier zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten zu unterscheiden ist.
Das Tier ist eine Sache hat vor allem Auswirkungen im zivilrechtlichen Bereich, d.h. im Verhältnis Bürger/Bürger.

Zwar gilt auch imOrdnungsrechtlichen Bereich immer noch der Sachenbegriff, jedoch sind hier die Schutzgesetze greifbarer. Damit meine ich die Ordnungbehörde bzw. die zuständige Behörde beachtet nicht unter "sachenrechtlichen" Gesichtspunkten die Rückgabe der Hunde, weil sie sein Eigentum sind, sondern unter den tierschutzrechtlichen Aspekten. D.H. es erfolgt eine Prüfung der Haltungsbedingungen, der Zuverlässigkeit des Halters und dann eine Abwägung der Interessen.

Selbstverständlich kann man bei sehr ungünstigen Prognosen auch absolute Haltungsverbote aussprechen. Ist schon öfter praktiziert worden. Nur über die Fälle hört man dann nichts oder nichts mehr, weil sie sich ja erledigt haben. Sie sind für die Presse auch zu unspektakulär, als das sie berichtet.

Bei Tierhaltung mit Todesfolge kann ich mir nicht vorstellen, dass der Eigentümer seine Hunde in absehbarer Zeit wiederzurückerhält. Aber Prognosen sind in diesen Bereichen aufgrund der zu treffenden Einzelfallentscheidung nur schwer abzugeben, zumal ich keine weiteren Einzelheiten kenne.

Gruß

Willy

schnüse

unregistriert

5

Freitag, 14. November 2008, 14:53


Hallo Willy,

vielen Dank, das klingt schon mal sehr beruhigend.

Für Leute ohne juristischen Hintergrund ist die Auslegung von Gesetzen ja nicht immer so nachvollziehbar. :)

VG,

Petra

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