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Schnauzbart

unregistriert

1

Donnerstag, 20. Mai 2004, 13:18

unbezahlter Seitensprung

05.01.04 - 09:21:57

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Zwar ist das Gerichtsurteil von 1992 - aber es ist noch gültig:
Das Landgericht Lüneburg entschied im März 1992 unter Aktenzeichen Landgericht Lüneburg: 3 O 340/91 unter Bezugnahme auf dasUrteil des Bundesgerichtshofes zu ähnlichem Fall wie folgt:

Eine Züchterin bekam nicht die verlangten DM 9.052,- Schadensersatz und musste die Gerichtskosten tragen. Der Mischlingshund ihrer Nachbarin deckte ihre Zuchthündin (große Hunderasse) und kam unbemerkt dem Deckakt des hochdekorierten Deckrüden zuvor - der Welpensegen wurde zur Überraschung besonderer Art.

Die Richter urteilten - die Züchterin hätte auf ihre läufige Hündin selbst aufpassen müssen
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du bist, wie dein Hund sich verhält

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