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1

Freitag, 17. Oktober 2008, 22:45

Fahrketten

Ich hab da mal eine Frage,
wie ist das mit den Fahrketten geregelt,wenn z.B.ein Notfallhund bei einem Gassigang,nehmen wir mal an,an der Autobahnraststätte.oder Parkplatz ausbüchst,über die Fahrbahn läuft und einen Unfall verursacht.
Wie sieht das mit der Versicherung aus?Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?
Ist Mann/Frau über die Riesen in Not versichert?
Oder ist das eigenes Risiko?

Gruß
flint

2

Samstag, 18. Oktober 2008, 21:51

Hallo ihr rechtskundigen Portaler, wo bliebt die Antwort ?? :wink2:

Es wäre nicht auszudenken, wenn ein freiwilliger Helfer durch einen solchen Unfall in Not kommt.

Zahlt in solchen Fällen möglicherweise eine private Haftpflichtversicherung ? :?:

LG Andrea

Bessimaus

unregistriert

3

Samstag, 18. Oktober 2008, 22:22

das ist eine gute Frage :?: generell bin ich dagegen, dass Übergaben auf Parkplätzen stattfinden, wir empfehlen immer von der Autobahn abzufahren und den Hund auch im Auto zu sichern, also sprich am Gitter oder sonst irgendwo mit der Leine festzumachen, damit beim Öffenen der Klappe er nicht abhauen kann. Wenn er bei der Übergabe abhaut :o ich kann es Euch nicht sagen, muss ich Montag mal unsere Versicherung anrufen und nachfragen ;) aber ich werde es Euch mitteilen

4

Sonntag, 19. Oktober 2008, 07:45



ich habe ja jetzt auch schon ein paar mal an fahrketten teilgenommen und immer wurde der hund durch eine leine gesichert, bei er übergabe wurde der hund immer mit der leine an den nächsten weitergegeben und die eigene leine erst dann entfernt, wenn der hund mit der leine vom übernehmer gesichert war ;)

darauf hat man uns aber auch hingewiesen und die übergabe fand bisher nie auf einem autobahnrastplatz statt, die kann man nämlich so schlecht ins navi eingeben :D

silke wird uns bestimmt eine antwort in der kommenden woche geben können..

lieben gruss manu, die gerne mal wieder einen wuffel fahren würde (**)

5

Donnerstag, 23. Oktober 2008, 19:52

Hallo zusammen,
habe meine Frage nochmals aus der Versenkung geholt



Ich hab da mal eine Frage,
wie ist das mit den Fahrketten geregelt,wenn z.B.ein Notfallhund bei einem Gassigang,nehmen wir mal an,an der Autobahnraststätte,oder Parkplatz ausbüchst,über die Fahrbahn läuft und einen Unfall verursacht.
Wie sieht das mit der Versicherung aus?Wer kommt für den entstandenen Schaden auf?
Ist Mann/Frau über die Riesen in Not versichert?
Oder ist das eigenes Risiko?
:555:



Gruß flint

6

Donnerstag, 23. Oktober 2008, 20:23

@ flint

Die RS-Initiative hat sich noch nicht zur Haftungsfrage geäußert und auch die ansonsten so rechtskundigen Portaler halten sich bedeckt. Die versicherungsrechtliche Beurteilung ist wohl schwierig. :?:
Die Fahrketten sind sicher eine gute Sache, allerdings muß klar sein, wer wann haftet.
Wenn die RS-Initiative keine Versicherung für solche Transporte hat, zahlt dann im Schadensfall
-der hoffentlich nie eintreten wird- die private Haftpflichtversicherung desjenigen der den Hund transportiert ??? :o

7

Donnerstag, 23. Oktober 2008, 20:52

Hallo Andrea,

ersteinmal Danke für Deine Antwort. Ob jede private Hapftpflichtversicherung zahlt??? :?:

Leider habe ich von den RS in Not noch nichts gehört.
Bessimaus wollte nochfragen:

Zitat

ich kann es Euch nicht sagen, muss ich Montag mal unsere Versicherung anrufen und nachfragen aber ich werde es Euch mitteilen


Gruß flint

Candida

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Benutzer
Mitglied

8

Donnerstag, 23. Oktober 2008, 21:55

Das ist eine ziemlich schwierige Frage.

Der Transport selbst, also im Auto ist durch die Haftpflicht versichert.

Ausserhalb des Autos ist es wesentlich schwieriger. Es ist eigentlich davon auszugehen, dass für die Hunde vom früheren Besitzer eine Haftpflicht für den Hund abgeschlossen wurde.
Diese sind allerdings auch wieder sehr unterschiedlich. Meine Hunde sind auch gegen viele Dinge versichert, wenn ein "Fremder Dritter" die Aufsicht über die Hunde hat.
Also wenn jemand einen meiner Hunde einige Tage in Obhut nimmt, oder selbst wenn unsere Nachbarin mit unserem Linchen eine Runde Gassi geht.
Also ist da auch das "Weglaufen" und Schäden verursachen eingeschlossen.

Ich fahre auch den einen oder anderen Hund. Ich bin bei meinen schon darauf bedacht, dass keiner mal so eben irgendwo rumrennt.
Bei Fremden ist IMMER eine 10 Meter Leine am Hund.

Ob das angefragte Risiko überhaupt abzudecken ist, weiss ich nicht. Es gibt bei Pferden s.g. Obhutsversicherungen. Bei Hunden hab ich bisher nichts gefunden.

Man kann auch nicht alle Risiken des Lebens abdecken. Vorschau und Sorgfalt sind hier angefragt.

Grüsse
Signatur von »Candida« Überheblichkeit ist immer die erste Stufe auf der Leiter des Abstiegs

Philiandela

unregistriert

9

Freitag, 24. Oktober 2008, 01:19

Soweit ich weiß, greift in jedem Falle von Schaden durch Hund dessen Hundehaftpflichtversicherung und die tritt auch im Falle der Obhut bei einem "Tierhüter" (= Transporteur) ein - vorausgesetzt der Hund IST versichert. Gibt es nicht eine Art Gruppenversicherung für RiN, die eh das Risiko jedes vom Verein übernommenen Hundes trägt?
LG Ela

10

Freitag, 24. Oktober 2008, 09:05

@ all,

um diese Frage zu beantworten ist zunächst einmal eine Kenntnis der von Riesenschnauzer in Not abgeschlossenen Versicherungen erforderlich.

Hat der Notfallhund noch eine Hundehaftpflichtversicherung, so dürfte diese greifen, da diese auch ohne Verschulden der Aufsichtsperson - wiedereinmal Stichwort Gefährdungshaftung - für den HUnd einsteht. Allerdings endet der Versicherungsschutz in der Regel mit dem Wegfall des Risikos beim Versicherungsnehmer. Will heißen, ist dieser nicht mehr Eigentümer, dann kann er ohne Einhaltung von Fristen kündigen und zwar zum Wegfallzeitpunkt. War der HUnd also schon in einer Pflegestelle untergebracht, und wird erst dann gefahren, können erhebliche Probleme auftauchen.
HIer ist nach den laufenden Versicherungen von RSiN zu fragen.

Diese Fragen stellen sich selbstverständlich auch für die Versicherung von Pflegehunden überhaupt. Sind da Versicherungen abgeschlossen? Wenn ja welche? Denn nicht nur der Transporteur sondern auch die Pflegestellen müssen sich über ihre eigene Haftung im klaren sein.
Privat kann man eine Haftpflichtversicherung abschließen für Schadensfälle, die auch die Inobhutnahme von Hunden absichert. Stellt sich jedoch die Frage, wie es mit der Halterhaftpflicht ist, die in manchen BUndesländern für bestimmte HUnde verpflichtend ist.

Erst wenn hierüber Aussagen vorliegen, kann man abschließend beurteilen, was und wie man sich noch besser absichern kann, wenn man ehrenamtlich für RSiN tätig ist.

Gruß
Willy

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