Hallo,
ich finde es schlimm, dass mal wieder so etwas passiert ist!!!!
Die armen Beteiligten - und damit meine ich (mit dem Wissen aus dem Link) eigentlich erstmal alle!
Der Hund (kleiner Sheltie) einer Vereinskollegin wurde Anfang diesen Jahres von einem Kangal angegriffen und fast tot geschüttelt - die Besitzer wollten sich entfernen - alles Finanzielle wurde dann nach langem Hin-und-Her irgendwie geregelt, die kleine Maus mehrfach operiert!!!
Aber den Schaden, den die Bekannte davon trug... Sie musste erstmal wieder lernen, sich an größere Hunde zu trauen -
sie und der Hund hatten beide einen heftigen psych. "Schaden"! Und ob der wieder ganz verschwindet???
...und in diesem speziellen Fall war es so, dass sich die Besitzer des Angreifers NULL kümmerten!!!!
Auf die Frage nach einer Definition - hier die des Landeshundegesetzes NRW:
§ 3
Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Absatz 2 vermutet wird oder nach Absatz
3 im Einzelfall festgestellt worden ist.
(2) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und
Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1
sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin
oder der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 nicht vorliegt.
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind
1. Hunde, die entgegen § 2 Abs. 3 mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ausgebildet, gezüchtet oder gekreuzt
worden sind,
2. Hunde, mit denen eine Ausbildung zum Nachteil des Menschen, zum Schutzhund oder auf Zivilschärfe begonnen oder
abgeschlossen worden ist,
3. Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung
geschah,
4. Hunde, die einen Menschen in Gefahr drohender Weise angesprungen haben,
5. Hunde, die einen anderen Hund durch Biss verletzt haben, ohne selbst angegriffen worden zu sein, oder die einen anderen
Hund trotz dessen erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen haben,
6. Hunde, die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh, Katzen oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.
Die Feststellung der Gefährlichkeit nach Satz 1 erfolgt durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen
Tierarzt.
Soweit ich weiß, wird letztlich individuell entschieden!? Und das auch in jeder Behörde / Gemeinde anders...
Was genau hinter dem genannten Vorfall steckte... Wer weiß das schon...???
Schlimm genug!!!!
Liebe Grüße,
Svenja