Hallo
Seit dem 04.10.2004 gelten für Frankreich diese Einreise Bestimmungen.
Hat sich offensichtlich geändert.
Einfuhr von Haustieren nach Frankreich
Bestimmungen für die Einfuhr von Haustieren aus Deutschland
Fleischfressende Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen):
Ab dem 1. Oktober 2004
- genaue Identifizierung (Tätowierung oder Microchip)
- Impfung gegen die Tollwut
- Europäischer Pass, der von einem Tierartz ausgefüllt wurde
- Alter: mindestens 3 Monate (+ 30 Tage für die Tollwutimpfung)
Die Einfuhr im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf drei Tiere, die älter sind als drei
Monate (darunter höchstens ein Jungtier zwischen 3 und 6 Monaten).
Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten
Erste Kategorie:
Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten. Zu dieser
Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund
Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten können
allgemein „Pit-bulls“ genannt werden), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind
und in keinem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be/german/) zugelassenen
Stammbuch eingetragen sind.
Zweite Kategorie:
Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in
einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be/german/) zugelassenen Stammbuch
eingetragen sind. Zu dieser Kategorie gehören auch Hunde, die ihren morphologischen
Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Sie benötigen kein
Stammbuch.
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Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln
müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden
und einen Maulkorb tragen.
Bestimmungen für einen Daueraufenthalt des Tieres in Frankreich
Im Fall eines Verkaufs müssen alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich
bleiben, identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden. Diese Tiere
müssen gegen Tollwut geimpft werden (und eine jährliche Nachimpfung erhalten).
Richtlinien für das verbringen von Vögeln nach Frankreich
Veterinärbestimmungen für das Verbringen von Vögeln, insbesondere von Papageien und
Wellensittichen, nach Frankreich:
- eine Veterinärbescheinigung, die weniger als 5 Tage vor der Abreise erstellt wurde und die
bestätigt, dass die Tiere an keiner arttypischen Krankheit leiden
- eine offizielle Bestätigung des Tierhalters, dass er der Eigentümer der Tiere ist und diese nicht
verkaufen wird.
Dringender Hinweis: Für das Verbringen von Tieren zum gewerblichen Zweck muss beim
Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei und beim Außenhandelsministerium eine
Genehmigung beantragt werden.
Nachfragen bitte an die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft, Tel.: 030/590
03 94-28, oder -15