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Dienstag, 27. Februar 2007, 22:10

Hundefreundliche Urteile

Tierarzt nicht erreichbar - 5000 Euro Strafe

Ihre Liebe zu Hund, Katze und Co. ist offenbar noch größer als die sprichwörtliche Gemütlichkeit der Rheinländer: Weil ein Tierarzt der Stadt unerreichbar war, hat das Verwaltungsgericht Mainz (Az. Kf 3/06.MZ) jetzt den während seines offiziellen Notdienstes untergetauchten Veterinär zu einem Bußgeld von 5.000 Euro verurteilt. Bei einem solchen Versäumnis handelt es sich immerhin um eine schwerwiegende Verletzung der Berufspflichten.
Der Besitzer eines Kaninchens hatte zunächst zwei Stunden lang vergeblich die Notruf-Nummer des Mediziners angewählt. Dann eilte er in seiner Verzweiflung mit dem kranken Tier selbst zur diensthabenden Praxis - doch dort reagierte niemand auf sein halbstündiges Klingeln und Klopfen, obwohl das Arztschild beleuchtet und die Rollläden aufgezogen waren.

Kern der Notfalldienstpflicht ist nun mal die ständige Erreichbarkeit des Notfallarztes während der gesamten Dienstzeit", erklärt das Gericht. Eine zum Notdienst eingeteilte Tierarztpraxis müsse sowohl die telefonischen Anmeldungen entgegennehmen als auch für die Behandlung unangemeldet kommender Notfallpatienten in Bereitschaft sein. Und einem Berufsgericht für Heilberufe wie das beim Verwaltungsgericht Mainz obliegt die Entscheidung über berufsgerichtliche Maßnahmen, welche Bußgelder bis zu einer Höhe von 100.000 Euro vorsehen. Insofern ist der verklagte Tierarzt noch ganz glimpflich dabei weggekommen, zumal er seine Bereitschaft schon zum zweiten Mal geschwänzt haben soll.




Zwangseinweisung ins Tierheim - Halter muss zahlen

Tierisch teuer: Wird ein Hund auf Anweisung der Behörden in einem Tierheim untergebracht, muss der als unzuverlässig eingestufte Besitzer des Vierbeiners auch für die laufenden Kosten der zwangsweisen Heimunterbringung aufkommen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Neustadt a. d. Weinstraße entschieden (Az. 5 K 1373/06.NW).
So wurde damit der Eigentümer eines ihm weggenommenen und ins Heim gebrachten Staffordshire-Terriers vom Ordnungsamt mit 3.700 Euro zur Kasse gebeten. So hoch waren die im Laufe eines Jahres angefallenen Ausgaben, die das Tierheim exakt per Rechnungen belegen konnte. Und die Richter waren der Auffassung, dass ein Tagessatz von ca. 10 Euro für einen Hund im Heim angemessen sei, bei einer Zwangseinweisung dafür aber nicht die Allgemeinheit aufzukommen habe.
Der Hundehalter bleibt trotz der Trennung vom Tier auch weiterhin für alle entstehenden Kosten erstattungspflichtig - es sei denn, er überlässt es einer zuverlässigen und geeigneten Person, die es auslösen und mit nach Hause nehmen darf.



Hunde dürfen nur nachts nicht bellen

Nachts nimmer, tags immer: Hundegebell ist in einem Wohngebiet zu nachtschlafender Zeit verboten, tagsüber muss es dagegen auch an Sonn- und Feiertagen geduldet werden. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (Az. 5 U 152/05) jetzt im Fall eines Schäferhundes entschieden, dessen Besitzer von seiner Nachbarin verklagt worden war.
Das wachsame Tier schlägt immer an, wenn frühmorgens die Zeitungen gebracht werden und anschließend ein Brunnenbauer mit seinem Lkw auf das Gewerbegrundstück daneben fährt. Der Hund bellt auch, wenn gegen Mittag der Briefbote oder der Paketdienst kommt. Messungen, welche die Klägerin durchführen ließ, hätten Spitzenwert zwischen 80 und 99,6 Dezibel ergeben - eine regelrechte "Bellattacke", meinte sie.
Das ist nach Auffassung des Gerichts von 23 bis 7 Uhr tatsächlich als eine wesentliche Lärmbeeinträchtigung zu werten. Denn während der allgemein geschützten Nachtruhe fehlten die werktäglichen Hintergrundgeräusche, wie sie normalerweise etwa schon der alltägliche Autoverkehr mit sich bringt, so dass die Wirkung jeder Lärmquelle erhöht ist.
Da aber an Sonn- und Feiertagen keine Post ausgetragen wird und auch der Betrieb des Brunnenbauers der Sonntagsruhe unterliegt, schlossen die Richter diese Zeiten jedoch ausdrücklich von ihrem Urteil aus. Auch ein Verbot für die Mittagsruhe käme nicht in Betracht, weil zu dieser Zeit wegen der in einem Mischgebiet vorhandenen Hintergrundgeräusche das Hundegebell "nicht sonderlich auffalle".

Ich finde die Urteile prima.
Gruß Mohr


Lancelot

unregistriert

2

Dienstag, 27. Februar 2007, 22:21

Zitat

Ich finde die Urteile prima.
Ich auch!
Na, da muß ich ja keine Ängste mehr ausstehen, wenn meine zwei 4 x pro Tag am Zaun
30 Sekunden bellen :)

Guddi

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 10:33

RE: Hundefreundliche Urteile

Zitat

Original geschrieben von MohrHunde dürfen nur nachts nicht bellen

Nachts nimmer, tags immer: Hundegebell ist in einem Wohngebiet zu nachtschlafender Zeit verboten,
[/quote

Alles gut und schön, aber wo finde ich denn, wenn es sein muß, den Knopf zum Abstellen???
:?: :?: :?:

Also wie setzt man das denn um wenn man einen notorischen Kläffer hat?

Gottseidank ist Benni ganz ruhig (**) (**)
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Riho

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 10:43

Hallo Guddi,

ein notorischer Kläffer ist nicht so geboren. Die Kläfferei hat immer einen Grund.
Außerdem - was hat ein solcher Hund nachts draußen zu suchen? Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass ich meinen Mitmenschen nachts keine Dauerkläffe zumuten kann und auch tagsüber würde ich das abstellen.

Grüße von
Rita
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Guddi

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Mittwoch, 28. Februar 2007, 10:56

RE:

Zitat

Original geschrieben von Riho
was hat ein solcher Hund nachts draußen zu suchen?


Hallo Rita,

davon hab ich nix gelesen!

Du hast recht die Kläfferei ist schon tagsüber eine Zumutung, geschweige denn nachts!
Aber wie sag ichs meiner Nachbarin mit den 2 Chihuahuas,die wirklich bei der kleinsten Bewegung draußen den "Koffer aufreißen", obwohl sie im Haus sind, und auf nachts nehmen die keine Rücksicht......

Die fangen die Kläfferei schon an, wenn Benni bei uns in Garten geht,die sind drin und können ihn nicht sehen, wohlgemerkt!

Der Nachbarin ist das auch furchbar peinlich aber sie kriegt die Kläfferei auch nicht weg...

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6

Mittwoch, 28. Februar 2007, 13:35

Hallo Guddi,

die Colliehündin unserer Nachbarn ist auch fast immer draussen. Sie fühlt sich in der Wohnung nicht wohl, das habe ich gemerkt, als ich sie mal in Pflege hatte.

Jedes Mal, wenn sie etwas sieht öder hört - und wir wohnen in einer lebhaften Straße - bellt sie.
Das geht manchmal von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr, mit Pausen natürlich. Je nachdem, wie man selbst so drauf ist, kann das ganz schön nerven.

Ich beiße dann die Zähne zusammen und beschwere mich nicht, weil ich die Leute und den Hund mag und weil in der Straße so viel Gefahre und Geplapper ist, dass es darauf auch nicht mehr ankommt.


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