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1

Sonntag, 29. Juli 2007, 21:03

wieder Hundefreilaufgebiet: Anspringen von Spaziergängern

Hallo,
wie verhält es sich denn eigentlich rechtlich, wenn mein Hund in einem Hundefreilaufgebiet (hier ein Stück eines Wanderwegs) einen Spaziergänger anspringt (und der sich erschrickt bzw. seine Kleidung dreckig wird)? Müssen Spaziergänger dort mit sowas rechnen oder darf ich meinen Hund dann eigentlich gar nicht ableinen?

Kurze Erklärung: Raban springt eigentlich keine Spaziergänger, Radfahrer oder Jogger an. Es sei denn, wie im vorliegenden Fall, dass der Spaziergänger einen Zweig mit sich herumträgt (oder wahlweise ein Stück Pizza...). Unglücklicherweise hatte die Dame einen hellen Mantel an... Abrufen hat diesmal leider auch nicht geklappt. :(

Die Geschichte geht aber noch weiter: der begleitende Herr hat die Dame erfolgreich beschützt, indem er seinen zusammengeklappten Regenschirm zwischen Hund und Dame hielt (nur abwehrend, nicht schlagend). Das hat Raban zumindest erschreckt, wenn nicht weh getan, denn er hat ziemlich gequiekt. Der Mann entschuldigte sich und ich mich auch und alles war ok.

Jetzt im Nachhinein würde mich interessieren, wie ihr euch verhalten hättet und was ich hätte anders machen sollen bzw. müssen.

Viele Grüße
Ulla

2

Sonntag, 29. Juli 2007, 21:10


Hallo Ulla,

ich habe meine Hunde von je her herangerufen wenn Spaziergänger mit oder ohne Hund, Jogger oder Fahrradfahrer entgegen kommen.

Dann machen wir gleich eine kleine Absitzübung und weiter gehts.

So haben sie gelernt, "Fremdes" ist TABU!!!

Ich denke, wenn Verschmutzung, oder Defekte entstehen bist Du als Hundehalter immer in der Haftung.

LG

eshly

ricco

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Aktuelle Stimmung: Strahlender Sonnenschein - sehr gut

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Benutzer
Mitglied

3

Sonntag, 29. Juli 2007, 21:16

hi ulla,
auch im freilaufgebiet gilt die gefährdungshaftung durch den hundebesitzer soll heißen wenn mit/durch deinen hund passiert bist du ewige zweite den auch im ausgewiesenen freilaufgebieten haben die hunde zu hören und abrufbar zu sein
Signatur von »ricco« Ist mir egal wer dein Vater ist, solange ich hier fische gehst du nicht übers Wasser

http://www.psk-og-bonn.de/

4

Sonntag, 29. Juli 2007, 21:20

Hallo eshly,

hier in der Stadt kommt einem ungefähr alle halbe Minute jemand entgegen, da könnte der Hund ja gar nicht mehr laufen. Dafür gibt es ja die Hundefreilaufzonen. Dachte ich zumindest.

Klar üben wir oft das Abrufen in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden (unmittelbar zuvor hatte es sogar aus dem Spielen mit einem anderen Hund geklappt), aber mit knapp 6 Monaten funktioniert das noch nicht sooo zuverlässig.

Für die nicht als Freilaufzonen ausgewiesenen Gebiete braucht man den "Hundeführerschein", und da ist mir das mit der Haftung ja auch klar.

Es gibt ja sogar Leute, die schieben ihre Eis und Brötchen essenden Kinder sozusagen servierfertig im Buggy über die Hundespielplätze. Auch hier stellt sich mir die Frage, ob sie dann nicht damit rechnen müssten, wenn sich ein freilaufender Hund ihrem Kind überaus freundlich nähert...

Viele Grüße
Ulla

Marlies

unregistriert

5

Sonntag, 29. Juli 2007, 21:26

Hallo, Ulla,

auch in ausgewiesenen Freilaufgebieten haftet der Halter für alles, was sein Hund amstellt. Somit muss der Halter für die Reinigung vom Hund durch Anspringen verschmutzter oder beschädigter Kleidung aufkommen.

Ist manchmal nicht ganz einfach, einem Hund beizubringen, dass man niemanden anspringen darf, auch wenn der leckeres Guti oder einen Stock in der Hand hält. Mein Leon z.B. ist superfreundlich und möchte manchmal freundlich dreischauende Menschen aus schierer Freundlichkeit und Verschmustheit anspringen. Ich gebe mir immer alle Mühe, ihn von diesem Vorhaben abzubringen. Da er erst im Alter von 9 Jahren (er ist jetzt 10) zu mir kam, ist das völlige Abgewöhnen dieser Unart nicht gerade schnell zu erreichen.

Liebe Grüße

Marlies

Chiyo

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Benutzer
Mitglied

6

Sonntag, 29. Juli 2007, 22:38

RE:

Zitat

Original geschrieben von Ulla
Es gibt ja sogar Leute, die schieben ihre Eis und Brötchen essenden Kinder sozusagen servierfertig im Buggy über die Hundespielplätze. Auch hier stellt sich mir die Frage, ob sie dann nicht damit rechnen müssten, wenn sich ein freilaufender Hund ihrem Kind überaus freundlich nähert...

Leute, die selber keinen Hund haben und nie einen hatten, machen sich darüber wahrscheinlich überhaupt keine Gedanken und sehen ihr Verhalten auch nicht als problematisch an. Bestimmt rechnen sie nicht damit, von einem Hund belästigt zu werden.

Bevor wir einen Hund hatten, bin ich immer davon ausgegangen, daß nur die Hunde frei laufen, die 100%ig gehorchen. :-)

Ich wäre nie auf die Idee gekommen, auf einen fremden Hund Rücksicht nehmen zu müssen: Das war einfach kein Thema für mich.

LG
Petra

PS. Was ist ein "Hundespielplatz"? Extra eingezäunt und entsprechend ausgewiesen?
Auch da hätte ich nicht damit gerechnet, daß mir ein Hund meine Brezel klaut. :-)
Erstaunlich, wie wenig Gedanken sich manche Nicht-Hundehalter über Hunde machen, - aber es ist so. Ich bin das beste Beispiel. :-)

Zibirian

unregistriert

7

Sonntag, 29. Juli 2007, 22:50

Hallo Ulla,

es heißt doch "FreiLAUFgebiet" und nicht "FreiANSPRINGgebiet", oder "FreiBELÄSTIGUNGSgebiet" :D

Du mußt schon auf Deinen Hund achten und darauf, daß er keine anderen Leute belästigt oder bedrängt.

Der Ingrid

8

Sonntag, 29. Juli 2007, 23:01



....und gerade durch unsere Aufmerksamkeit und "Vorzeigehund" in Sachen Erziehung können wir unsere Lobby verbessern!

Ein gut erzogener Hund, geht duch aller Munde. Zumindest hier bei uns im Ort :D

Genauso verhält es sich mit Hunderowdies, sie sind ebenfalls im ganzen Ort bekannt.

Du kannst auch wunderbar mit Ablenkungsmanövern agieren, indem Du bei Entgegenkommenden die Aufmerksamkeit des Hundes erlangst.
Dazu dienen prima die altbewährten Leckerlis, als auch das Lieblingsspielzeug Deines Hundes!
Hat er keines, dann mache eins dazu :D

LG

eshly



9

Sonntag, 29. Juli 2007, 23:24

Hallo Ulla ;)
Ich bin der Meinung, meine Hunde haben nie und nimmer irgendjemanden zu belästigen! Kann denn der Hund zwischen Hundefreilaufgebiet und Nichthundefreilaufgebiet unterscheiden :?:
Das trainiere ich auch nicht mit Ablenkung, sondern mit Abbruch, weil es absolut tabu ist! Es ist schwer, dies durchzusetzen, gerade jetzt bei unserem Welpen ;) denn alle Leute belohnen Anspringen noch mit streicheln (ach, ist der süüüüüß). Da ist Aufklärungsarbeit erforderlich. Die meisten Leute verstehen es dann und stellen sich nochmals als Übungsobjekte zur Verfügung. Meine Arbeitskolleginnen sind da mittlerweile Meister drin :-)
Und: soweit ich weiß, darf jeder sein Kind überall mit dem Buggy durch die Gegend schieben. Und Kinder haben immer ein Brötchen oder so in Höhe der Hundeschnute in der Hand......Also....ich denke, es ist die Aufgabe verantwortungsvoller Hundehalter, dass Mutter und Kind auch weiterhin überall ihre Brötchen spazieren führen dürfen ;)
LG
Barbara

10

Sonntag, 29. Juli 2007, 23:25

Hallo,

ok ok, dann weiß ich Bescheid. Bis Hundi in der Lage ist, zuverlässig zu gehorchen, werde ich diesen Freilaufplatz meiden und eher die besuchen, die keinen "Durchgangsverkehr" haben. Wir arbeiten ja am Gehorsam, mit Hundeschule, Leckerlis und allerlei Übungen, aber es gibt immer nochmal Ausrutscher (wie war das bei euren Hunden, als die ein halbes Jahr als waren?).

Gut, die Rechtslage zu kennen. Danke.

Ich persönlich wäre vor meiner Zeit als Hundehalterin allerdings nienimmernich auf die Idee gekommen, eine Hundefreilauffläche zu betreten, geschweige denn Stöckchen- oder Pizzaschwingend und im hellen Sonntagsmäntelchen.

@ Chiyo
Hier gibt es alle möglichen Sorten von Hundespielplätzen, eingezäunte und nicht-eingezäunte. Ausgewiesen als solche sind sie aber alle.

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