Hallo,
Ramses haben wir ein Geschirr gekauft, welches (natürlich um den Hund herum) an dem Gurt befestigt wird (bzw. dort, wo sonst der Autogurt reingesteckt wird - keine Ahnung, wie diese Öse heißt).
Daran ist er immer angeschnallt, wenn wir entweder auf der Autobahn oder mit offenem Fenster fahren. Sonst liegt er meist zusammengerollt im Fußraum. Eine Hundebox haben wir (noch!) nicht, aber dort ist der Hund eigentlich am sichersten aufgehoben.
kurz noch etwas rechtliches:
Laut StVO muss ein ein Autofahrer dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird (StVO, § 23). Und Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung(!).
Verstöße werden mit 35,-- Euro Bußgeld geahndet, bei Gefährdung sogar 50,-- Euro und 3 Punkte.
Wenn der Unfall dadurch entstanden ist, dass der Versicherungsnehmer seinen Hund im Fußraum vor dem Beifahrersitz ungesichert mitgeführt hat, hat er den Unfall in objektiver und in subjektiver Hinsicht grob fahrlässig herbeigeführt. ... (Gerichtsentscheid OLG Nürnberg verkündet am 14.10.93 Az.: 8 U 1482/93
(nur zur Info)
Grüße aus Dresden,
Katja.