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31

Dienstag, 6. November 2018, 14:40

96 EUR, zweiter Hund 192 EUR
mit angemeldetem Zwinger (nur VDH-Zucht, also auch PSK) Zwingersteuer 96 EUR bis 5 Hunde im Haushalt

Alle vier haben BH-Prüfung, aber es gibt keinen Nachlass

32

Donnerstag, 8. November 2018, 21:45

1. Hund 108€
2. (und alle weiteren Hunde) 216€

Kotbeutelspender am Ortsrand, an den beliebten Hundestrecken (leider zu wenig Mülleimer - ich laufe oft 1 Std mit den Kackbeuteln rum...)

im Rebhuhnschutzgebiet ist Leinenpflicht (nur kleines Gebiet das man leicht umgehen kann)
Signatur von »skippy« das Herz hat seine Gründe die der Verstand nicht kennt (Blaise Pascal)

DieLuna

Junior

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Beiträge: 880

Aktivitätspunkte: 4 535

Aktuelle Stimmung: Sonnig - gut

Hunde: Zwergschnauzer-Hündin schwarz-silber, geb. Februar 2018,Chihuahua-Rüde, sandfarben, kastriert, geb. Januar 2010, Französische Bulldoggen-Hündin, fawn, geb. Dezember 2016 Unvergessen: ZS ss "Hurra made in Spain" Lucy, 23.10.2002-12.10.2013

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33

Freitag, 9. November 2018, 07:33

Bei 3 Hunden zahle ich nun je Hund 72 €. Vorher bei einem Hund 24 €, bei 2 Hunden je 48. €, bei 3 je 60 €. Wurde ja massiv erhöht mit der Begründung: andere Gemeinden sind teurer.... ja, aber andere Gemeinden sind auch billiger, da könnte man sich ja auch orientieren. Es herrscht überall Leinenzwang. Interessiert aber niemanden, hier laufen alle frei. Bzw die meisten. Es gibt Kotbeutelspender, kaum einer macht weg. Und es gibt einen Hundeauslauf. Zwingersteuer gibt es auch bei 2 Zuchttieren der selben Rasse.

LG Susa

Rocket

Forenmaus

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Beiträge: 3 104

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Hunde: Leni Kleinspitz *20.12.2011;Rocket vom Schwarzwaldtal *10.09.2007 - +08.05.2021. Assy, Samson und Cash im Herzen.

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34

Samstag, 10. November 2018, 10:26

Wir zahlen für den 1. Hund 96 ab dem 2. Hund pro Hund das Doppelte. Es gibt keine Kampfhundesteuer. Einen Erlass für die Hundesteuer gibt es, wenn das nächste Haus 300 m entfernt ist, dieser zum Schutz da ist und nur für 1 Hund. Behinderte bekommen einen Erlass und wenn der Hund zum Rettungshund ausgebildet ist und im Notfall der Allgemeinheit zur Verfügung steht. Für Züchter gibt es einen separaten Paragraphen.

Gruß Harriet
Signatur von »Rocket« Grüsse von Harriet mit Rocket vom Schwarzwaldtal und "Leni" Pigy ZH
Es gibt keine Treue, die nicht schon gebrochen wurde, ausgenommen die eines wahrhaft treuen Hundes. (Konrad Lorenz)

35

Samstag, 10. November 2018, 11:06

Hallo zusammen, ich zitiere mal aus unserer Hundesteuerverordnung hier am Ort Viele Grüße, Doro mit Pfeffie-Riesin Bertha. Ich zahle 120 € pro Jahr.

§ 4 Steuersatz

(1) Die Steuer beträgt für ein Kalenderjahr für den 1. Hund 120,00 €
für den 2. Hund 150,00 €
für jeden weiteren Hund 160,00 €
für jeden gefährlichen Hund gemäß § 3 Abs. 6 600,00 €.
(2) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen, werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht angesetzt; Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird, gelten als 1. Hunde.

§ 5 Steuerermäßigung

(1) Die Steuer ist auf die Hälfte zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt werden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen.
(2) Die Steuerermäßigung gilt von dem Kalendermonat an, in dem der Antrag gestellt worden ist.
(3) Für gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 6 wird keine Steuerermäßigung gewährt.
(4) Alleinstehenden Hilfebedürftigen, die Transferleistungen nach SGB II oder SGB XII erhalten, wird eine Steuerermäßigung von 20 % auf den 1. Hund gewährt.

§ 6 Steuerbefreiung

(1) Steuerbefreiung ist zu gewähren für das Halten von

1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;
2. Gebrauchshunden von Forstbeamten/innen, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufseher/innen und von Landschaftswarten/innen in der für den Forst-, Jagd- oder Landschaftsschutz erforderlichen Anzahl bei erwerbsmäßiger Ausübung;
3. Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl bei erwerbsmäßiger Ausübung;
4. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten selbst oder von Personen gehalten werden, die anerkannten Sanitäts- oder Katastrophenschutzeinheiten angehören, wenn die Hunde eine Prüfung vor anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als zwei Jahre sein;
5. Therapiehunden, die nachweislich eine zertifizierte Therapiehundeprüfung abgelegt haben und für soziale und therapeutische Zwecke verwendet werden. Der Einsatz ist nachzuweisen und von fachlich ausgebildeten Hundehalter/innen durchzuführen.
6. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden; 7. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind. Die Personen müssen die Merkzeichen „aG“, „B“, „Bl“, „Gl“ oder „H“ in ihrem Schwerbehindertenausweis verzeichnet haben.

36

Montag, 19. November 2018, 12:36

So heute Post von der Stadt Zwingersteuer/Züchter ist nur noch gültig, wenn ein Deckrüde mit im Hause wohnt und 3 zuchtfähige Hündinnen von einer Rasse also bei uns Schnauzer, da hilft es nicht, wenn noch Zwerge oder Riesen dabei wären.

Ansonsten wird jeder Hund einzeln besteuert.

Grüße Ute
Signatur von »finnben« Mit einem kurzen Schweifwedeln kann ein Hund mehr Gefühle ausdrücken,

als mancher Mensch mit stundenlangem Gerede.

Louis Armstrong

  • »ramses-on-leine« ist weiblich

Beiträge: 962

Aktivitätspunkte: 4 950

Aktuelle Stimmung: Hagel - absolute Katastrophe

Hunde: keine, dafür Schafe, Hühner, Bienen, Kaninchen und Kater

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37

Montag, 19. November 2018, 14:24

Huhu,

hier in Klipphausen (ländliche Gemeinde in Sachsen):

1. Hund 26 EUR
jeder weitere: 52 EUR

"gefährliche Hunde": 1. Hund: 52 EUR
jeder weitere: 104 EUR

50% Ermäßigung bei:
  • Bewachungsgewerbe
  • abgerichtete Hunde für Artisten und Schausteller
  • abgelegte SchH III oder Rettungshundetauglichkeitsprüfung


steuerfrei:
  • Rettungshunde im Einsatz
  • Wachhunde ab 200m außerhalb v. Bebauung
  • Hunde z. Schutze/Hilfe hilfsbedürftiger Menschen
  • Forst-/Jagdhunde
  • Versuchshunde
  • Rettungshunde
  • Herdengebrauchshunde


Zwingersteuer:
jeder Hund: 13 EUR
Voraussetzungen: geführtes Zuchtbuch, mindestens 2 zuchttaugliche Hunde derselben Rasse werden gehalten, ordnungsgemäße Aufzeichungen über Zu- und Abgänge, Wurf mind. alle 2 Jahre, Deckbescheinigung der Rüden kann vorgelegt werden

selbstgezogene Hunde unter 6 Monate: 0 EUR

- keine ausgewiesenen Auslaufflächen, keine Beutel oder Mülleimer
- aber: viele Wiesen überall
- keine Leinenpflicht außerhalb der öffentlichen Wege

Liebe Grüße
Katja

PS: seeehr hundefreundlich hier....! :love:
Signatur von »ramses-on-leine« Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

www.ramses-on-leine.de

Rudi aus Norge

unregistriert

38

Donnerstag, 22. November 2018, 06:33

Hei,
glücklicherweise ist Rudi steuerbefreit. :P Denn in Norwegen gibt es keine Hundesteuer. Und alles ist voller Auslaufflächen...

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