Ein generelles Verbot gilt wegen der Lebensmittelverordnung und Hygiene in Geschäften, in denen Lebensmittel verkauft werden - egal ob Einkaufsmärkte, Discounter, Bäcker, Metzger ...... ebenso in Krankenhäusern, Arztpraxen ......
In anderen Geschäften hat der Inhaber das Hausrecht und kann es verbieten oder auch nicht.
Uma-Lucy liebte und Bella-Lotta jetzt auch durch den Baumarkt und unser Gartencenter gefahren zu werden. Sie sitzt immer in diesem Kinderkorb - also auf ziemlich Streichelhöhe der anderen Kunden und Mitarbeiter ... ja meine Zwerge bekamen/bekommen auch überhaupt keine Streicheleinheiten von uns
Was ich nur nicht verstehe ist, dass sie nicht in Kirchen mit reindürfen, sind sie schließlich auch Kinder Gottes wie wir.
Puh, eigentlich ist das fast schon ein eigenes Thema ...