Hallo Schummel,
guckst Du VDH-ZSO § 36
Kann aus irgendwelchen Gründen (also auch wenn Richter nicht kommen) die Ausstellung nicht stattfinden, so sind bis zu 50 % der Meldegelder zur Deckung entstandener Kosten zu verwenden.
Dieser Betrag darf aber nur so hoch festgelegt werden, daß er nur die tatsächlichen Kosten deckt. SINNGEMÄSS geschrieben !
Das wäre natürlich für jeden Veranstalter der Supergau ! Ich hab das einmal als Aussteller erlebt, da meldete sich eine
Richterin so gegen 7.00 morgens und sagte ab. Zufällig war das Richterehepaar Schicker als Besucher anwesend und Frau Schicker ist dann eingesprungen. Aber wer hat schon immer solche Besucher oder Aussteller ? Ich mag da gar nicht drüber nachdenken, da hilft nur ein ganz dickes Fell und 5 starke Männer, die Dich vorm Totschlag durch die Aussteller retten
Liebe Grüße Ingrid