Hallo Birgit,
Also bei einer Sache muss ich nochmal nachfragen. Ihr seit der Meinung ich gebe einen Hund ab und der neue Besitzer kann dann mit diesem tun was er will. Wenn er Schläge für eine angemässene Erziehung hält ist das für Euch dann in Ordnung? Ihr findet einen TA besser der Hunde die geschlagen werden einfach behandelt und wegschaut und die Schweigepflicht wart, wie TA die Aufmerksam sind. Ich glaube mein TA wäre für Hilfe dankbar, denn er möchte das wohlergehen von Tieren sicher stellen.
Du kannst gerne nachfragen. Aber versuch es bitte doch ein wenig neutraler. Deine Frage vermengt Emotionen mit der gültigen Rechtslage. Fakt ist, Tiere sind nach dem Gesetz Sachen und für sie gelten die Vorschriften über Sachen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Wenn Du den neuen Besitzern das Eigentum an Deinem Hund übertragen hast, dann können sie über den Hund bestimmen und mit ihm machen, was sie unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes für richtig erachten. Wenn sie das Tierschutzgesetz missachten, so heißt das nicht, dass DU die Sache zurückholen darfst, wie es Dir gefällt, sondern Du musst den Weg einhalten, der dann vorgeschrieben ist. Amtsveterinär, Ordnungsamt etc - je nach dem, wie die Kommune es regelt. Du hat mit Übertragung des Eigentums an dem Hund keinerlei Rechte mehr! So ist nun mal die Rechtslage.
Und wenn der Tierarzt Schläge vermutet hat er eben die selben Möglichkeiten. Aber er darf Dir grundsätzlich keine Auskunft erteilen.
Auch Dein Schutzvertrag vermag Dich nicht realistisch zu schützen, wenn Du das Eigentum übertragen hast. Ein Vorkaufsrecht beinhaltet nur, dass Du in einen Kaufvertrag zu den entsprechenden Bedingungen eintreten kannst. Und wer Dich ärgern will, kann dies auch immer rechtlich relativ sicher tun. Wer sich einer Sache "entledigt" bitte verzeih dieses Wort - der ist selber schuld. So sieht es das Gesetz bei Sachen. Und wenn wir ehrlich sind, würde sich keiner darüber aufregen, wenn der neue Besitzer zum Beispiel das erworbene Auto nicht so pflegt, wie der Vorbesitzer.
Hunde sind Lebewesen und somit ist alles sehr emotional belastet. Und man sieht es mit anderen Augen. Aber hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse und der Übertragung etc. finden nun mal die auf Autos anwendbaren Vorschriften auch auf Tiere Anwendung.
Ich kann meine Welpen auch nicht einfach zurückholen, wenn mir etwas an den Welpenkäufern nicht passt. Ich kann nur versuchen, vernünftig einen Weg mit den Käufern zu suchen und das Beste für den Hund zu erreichen.
In Deinem eigenen Interesse und im Interesse des Hundes versuche einfach etwas ruhiger an die Sache heran zu gehen, auch wenn es sicherlich sehr schwer fällt. Die Verletzung kann soviele Ursachen haben, vielleicht haben Dir die neuen Besitzer es ja einfach erzählt, weil sie empört waren über die Äußerung des TA. Geh doch mit Ihnen zusammen zu ihm hin. Dann kann es die wenigsten Missverständnisse geben.
Und denk bitte daran, dass ihr Euren Hund weggegeben habt, weil ihr der Meinung ward, dass er es dort besser hat als zum damaligen Zeitpunkt bei Euch. Ihr ward in der schweren Situation. Dass sich Eure Situation geändert hat, ist ein Geschenk an Euch, aber es rechtfertigt alleine nicht, jetzt einen Grund zu suchen, die Sache wieder rückgängig zu machen, auch wenn ihr es Euch noch so sehr wünschen würdet. Dann hättet ihr von vornerein einen anderen Weg suchen müssen. Ich hoffe, Du verstehst, wie ich es meine.
Ich für meinen Teil kann jedenfalls sehr gut nachempfinden, wie Du Dich fühlst und kann dies auch verstehen.
Viele Grüße
Willy