hallo sören,
ich habe nichts von grenzbereich geschrieben. ich habe geschrieben "die grenzen werden härter gezogen".
ich hab erst letztens an der schwarzen wand einer psk og lesen können, das die mitgliederversammlung beschlossen hat, man soll ein hundeschulprogramm aufziehen.
ich seh das wie du: sowas hat für mich im verein nichts zu suchen!
Auskunft des zuständigen Veterinäramts für meinen Verein ist die gewerbsmäßige Ausbildung nicht das entscheidende Kriterium. Auschlaggebend ist die Ausbildung eines Hundes für Dritte.
sorry aber lesen die ihre eigenen gesetze?
8. Wer
gewerbsmäßig, außer in den Fällen der Nummer 1,
[...]
f) für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
nix mit ausschlaggebend! sonst dürfte ja kein kind mehr den hund seines vaters oder seiner mutter ausbilden!
wenn ich das gewerbsmässig - gegen geld (oder sonstige zuwendung) mit gewinnerzielungsabsicht - mache, dann ist es erlaubnispflichtig.
die kombination macht es!
gewerbsmässig ist im übrigen auch definiert. allerdings bisher nicht von veterinären, sondern vorallem auch von strafrechtlern.
die zahl "2.000" kommt aber meiner kenntnis nach in der definition nicht vor.
lg claudia