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21

Dienstag, 22. Juli 2014, 15:24

hallo sören,

ich habe nichts von grenzbereich geschrieben. ich habe geschrieben "die grenzen werden härter gezogen".

ich hab erst letztens an der schwarzen wand einer psk og lesen können, das die mitgliederversammlung beschlossen hat, man soll ein hundeschulprogramm aufziehen.

ich seh das wie du: sowas hat für mich im verein nichts zu suchen!

Auskunft des zuständigen Veterinäramts für meinen Verein ist die gewerbsmäßige Ausbildung nicht das entscheidende Kriterium. Auschlaggebend ist die Ausbildung eines Hundes für Dritte.


sorry aber lesen die ihre eigenen gesetze?

Zitat

8. Wer
gewerbsmäßig, außer in den Fällen der Nummer 1,
[...]
f) für Dritte Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.


nix mit ausschlaggebend! sonst dürfte ja kein kind mehr den hund seines vaters oder seiner mutter ausbilden!
wenn ich das gewerbsmässig - gegen geld (oder sonstige zuwendung) mit gewinnerzielungsabsicht - mache, dann ist es erlaubnispflichtig.
die kombination macht es!

gewerbsmässig ist im übrigen auch definiert. allerdings bisher nicht von veterinären, sondern vorallem auch von strafrechtlern.
die zahl "2.000" kommt aber meiner kenntnis nach in der definition nicht vor.

lg claudia
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Humboldt

unregistriert

22

Mittwoch, 23. Juli 2014, 09:22

Hallo Ihr Lieben,

ich begrüße diese Regelung aus bereits hier mehrfach genannten Gründen. Ich bin auch der Meinung das es nicht zuviel verlangt sein dürfte, sich um diese Berufsbezeichnung zu bemühen, vorallem da mir noch nicht ein Trainer über den Weg gelaufen ist, der nicht den Satz "Ja, leider darf sich heute jeder Trainer nennen." so oder so ähnlich von sich gegeben hat... Vollkommen richtig. Und jetzt gibt es die Chance das zu ändern.
Mir tut es leid für jene begnadeten Trainer, die finanziell oder auch zeitlich vorerst wirklich keine Möglichkeit sehen. Ich guck mal nach wie sich das mit WE-Kursen und Zahlungsvereinbarungen verhält. Es gibt sicher Möglichkeiten...

EDIT: Nun gut, viel kann man dem erstmal nicht entnehmen und zumindest von WE-Kursen steht dort nichts. Wäre wohl auch zu langwierig bei der Gesamtstundenanzahl.

23

Mittwoch, 23. Juli 2014, 11:38

Mir tut es leid für jene begnadeten Trainer, die finanziell oder auch zeitlich vorerst wirklich keine Möglichkeit sehen.


nur mal so fürs protokoll:
die änderung des tierschutzgesetzes wurde am 12.07.2013 - also vor einem jahr - veröffentlicht. (beschlossen wurde bereits vorher.)

es ist also nichts, was über nacht gekommen ist. seit einem jahr konnten sich diejenigen, deren wirtschaftliche existens die ausbildung von hunden und hundehaltern ist bzw. zum teil ist vorbereiten.

lg claudia
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kruemel34

unregistriert

24

Mittwoch, 23. Juli 2014, 12:46

seit einem jahr konnten sich diejenigen, deren wirtschaftliche existens die ausbildung von hunden und hundehaltern ist bzw. zum teil ist vorbereiten.


Wie soll man sich denn auf etwas vorbereiten, wenn die Leute sich selber noch nicht einig sind, was sie genau haben wollen?
Gut, Geld kann man schon mal bei Seite legen. Man kann aber doch nicht in etwas investieren, wo man nicht sicher ist, das vielleicht doch etwas ganz anderes verlangt wird.

Lg Silke

Philiandela

unregistriert

25

Donnerstag, 24. Juli 2014, 02:52

Naja, man kann versuchen, das stumpf auszusitzen und zu sagen "die wissen ja selbst noch nicht, was sie wollen" oder man kann Kurse belegen und Prüfungen absolvieren, die z.B. von der IHK oder den Tierärztekammen abgenommen bzw. anerkannt sind und befindet sich damit nicht nur auf der rechtlich sicheren Seite sondern sorgt auch für die eigene Fachkompetenz und wird der Verantwortung gerecht, die man mit einer Hundeschule übernimmt.

Humboldt

unregistriert

26

Donnerstag, 24. Juli 2014, 08:26

nur mal so fürs protokoll:
die änderung des tierschutzgesetzes wurde am 12.07.2013 - also vor einem jahr - veröffentlicht. (beschlossen wurde bereits vorher.)

es ist also nichts, was über nacht gekommen ist. seit einem jahr konnten sich diejenigen, deren wirtschaftliche existens die ausbildung von hunden und hundehaltern ist bzw. zum teil ist vorbereiten.

lg claudia


Das ist ja richtig, habe ich auch nicht so verstanden. Nur, ihr wisst doch selbst wie kurz so ein Arbeitsjahr ist und wie oft man sich, grad wenn man selbstständig ist, anderem unterordnen muss.
Das man seine Fachkompetenz auch ohne den Fachwirt anerkannt bekommt, hatte ich jetzt so nicht realisiert. Zumindest einiges an Vorbereitung kann dann schon geleistet werden, das stimmt wohl.

kruemel34

unregistriert

27

Donnerstag, 24. Juli 2014, 09:53

sondern sorgt auch für die eigene Fachkompetenz und wird der Verantwortung gerecht, die man mit einer Hundeschule übernimmt.


Für MICH ist das einfach ein muß, das sich jemand der eine Hundeschule betreibt, Kurse absolviert und sich auch regelmäßig weiterbildet.

Was ist aber mit den kleinen Hundeplätzen, die das machen? Mein Hupla ist kein Verein und es ist rein ehrenamtlich.
Jedoch muss mein Trainer ja irgendwie dazu veranlasst worden sein, sein Wissen nachzuweisen.
Es steht zwar das das Leute brauchen die das gewerblich machen, aber irgendwie muss da doch was am laufen sein. :gr?:

Ich finde es nicht fair, das man ein neues Gesetzt raus gibt (welches ich persönlich gut finde), dann aber keine Klarheit schaffe.
Auch diese Leute hatten ein Jahr Zeit sich konkrete Gedanken zu machen und die "Trainer" nicht im ungewissen stehen zu lassen.
Nur meine Meinung.

Lg Silke

28

Donnerstag, 24. Juli 2014, 16:29

Mein Hupla ist kein Verein und es ist rein ehrenamtlich.


die regelung ist für die gewerbsmässige ausbildung!

ehrenamtliche arbeit ist keine gewerbsmässige arbeit!

und jemand, der das berufsmässig macht, der wird einfach die zeit finden müssen (bzw. hätte sie schon in den letzten 12 monaten finden müssen), um sich mal mit den behörden, die für ihn zuständig sind, ins benehmen zu setzen.

sorry aber ich hab da kein mitleid mit. sowas gehört dazu, wenn man etwas beruflich macht.

lg claudia
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Sören

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Hunde: Einen Zwergschnauzer und fünf Riesen

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Mitglied

29

Donnerstag, 24. Juli 2014, 16:43


Was ist aber mit den kleinen Hundeplätzen, die das machen? Mein Hupla ist kein Verein und es ist rein ehrenamtlich.
Jedoch muss mein Trainer ja irgendwie dazu veranlasst worden sein, sein Wissen nachzuweisen.
Es steht zwar das das Leute brauchen die das gewerblich machen, aber irgendwie muss da doch was am laufen sein. :gr?:


Hallo,

was ist Dein Hundeplatz denn jetzt? Kein Verein, dennoch ehrenamtlich? Du zahlst doch dort für einen Kurs, oder? Du nimmst also eine Dienstleistung entgegen? Wenn das kein Verein ist, dann bist Du da also auch kein Mitglied, sondern zahlst für eine Leistung.

Damit ist das "gewerblich". Es ist völlig unerheblich, ob der Trainer das Hauptberuflich macht oder ob der Platz Gewinne abwirft. Wenn ich Geld für eine Dienstleistung erbringe, dann handelt es sich um ein Gewerbe und fällt damit unter diese Regelung.

Ich darf mich auch nicht "KFZ-Meister" nennen und Autos reparieren wenn ich das "nur aus Hobby" gegen Geld mache.

Viele Grüße

Sören

30

Donnerstag, 24. Juli 2014, 16:55

Es ist völlig unerheblich, ob der Trainer das Hauptberuflich macht oder ob der Platz Gewinne abwirft.


ganz so stimmt das auch wieder nicht sören.

denn ansonsten wären alle unsere züchter gewerbsmässige züchter.

zum gewerbe und damit auch gewerbsmässiger tätigkeit:
- planmässig
- auf dauer ausgelegt
- gewinnerzielungsabsicht (langfristig)

wenn jemand von dritten ein entgelt für die gemeinsam genutzte aber von ihm gepachtete trainingsanlage erhält und er kann nachweisen, daß kosten und einnahmen sich maximal ausgleichen, er aber keinen gewinn macht und dies auch nicht so ausgelegt ist, so ist das keine gewerbliche und keine gewerbsmässige tätigkeit.

allerdings - da geb ich dir vollkommen recht - bezweifle ich das bei einem "trainer" der einen "hundeplatz" unterhält.
(und die behörden werden es auch erstmal bezweifeln.)

lg claudia
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