In der Humanmedizin müssen Röntgenaufnahmen einem anderen Arzt überlassen werden, wenn das z.B. zur Behandlung oder Weiterbehandlung erforderlich ist.
Weiter gibt es ein Einsichtsrecht in die Krankenunterlagen und einen Anspruch, gegen Kostenerstattung (!) Kopien davon zu erhalten.
Sofern das technisch möglich ist, hat man auch ein Recht auf Herausgabe einer Kopie der Röntgenbildes. Bei digitalen Aufnahmen ist das ja in der Regel kein Problem.
Beides setzt aber ein berechtigtes Interesse des Anspruchsstellers voraus. Einfach haben wollen reicht nicht.
In der Regel kann man diese Grundsätze auf die tierärztliche Behandlung übertragen. Ein paar Ansatzpunkte fallen weg, z.B. haben Tiere kein allgemeines Persönlichkeitsrecht, auch wenn wir das überwiegend anders sehen
Man muss bitte auch bedenken, dass ein Arzt/ Tierarzt seine Unterlagen auch im Hinblick auf etwaige spätere Behandlungen UND eventuelle Haftungsansprüche behalten muss. Wenn z.B. eine Röntgenaufnahme weg ist, kann er nicht mehr beweisen, dass er sie richtig befundet hat.
P.S.
Und man bezahlt das
Anfertigen der Röntgenaufnahme. Man kauft die nicht,