Ich hab da mal ne Frage an die Kastraexperten hier: ist es nicht sogar so, dass eine Kastration ohne medizinische Notwendigkeit verboten ist?
Ich meine das mal gehört zu haben.
eine für tierhalter insgesamt sinnvolle lektüre stellt das tierschutzgesetzt dar (
http://www.gesetze-im-internet.de/tiersc…R012770972.html).
in §6 ist dort geregelt:
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres.
wie zu erwarten gibt es hierzu ausnahmen. eine davon ist:
Das Verbot gilt nicht, wenn
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
hierunter fällt z. b. die kastration von freigänger katzen oder die kastration von jungen männlichen pferden, da die haltung von wallachen wesentlich ungefährlicher für menschen ist, als die haltung von hengsten.
die unkontrollierte fortpflanzung von im haushalt gehaltenen hunden ist allerdings ohne grössere probleme ohne einen derartigen eingriff verhinderbar.
eine reine gesundheitsprophylaxe sieht das gesetz nicht als grund an.
lg claudia