Zitat
Nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes müssen grundsätzlich alle lebensfähigen und gesunden Welpen aufgezogen werden.
Welpen, die nicht lebensfähig oder mit sichtbaren Missbildungen behaftet sind, müssen nach Rücksprache mit dem Zuchtwart einem Tierarzt vorgestellt werden, der über das weitere Vorgehen entscheidet oder sie ggfs. einschläfert.
Hallo Gottfried,
der erste Satz mußte sein, um der Praxis der "6-Welpen-Würfe" entgegen zu wirken. Denn selbst nach der Wende gab es noch mindestens einen Züchter, der damit "Qualtiät" vorweisen wollte! Aber wie will man das Gegenteil beweisen, wenn bei der Geburt niemand anderes dabei war?
Am zweiten Satz gefällt mir das "sichtbar" eher weniger, denn auch mit unsichtbaren Missbildungen wie an Magen-Darm-Trakt oder Lunge ist ein Überleben ohne dauerhafte Probleme nicht möglich. Aber irgendwie muss man es ja formulieren, oder?
nichts für ungut
Nifu