Diese Krallen müssen dran bleiben. Es ist in Deutschland und in der Schweiz verboten diese Krallen ohne medizinischen Grund zu entfernen.
Also kann und wird ein Richter zu diesen Krallen auch nix sagen.
ob es gut ist, sie zu entfernen oder nicht: es ist in Deutschland verboten, egal, in welchem Alter. Nach meiner Erfahrung wird bei Schauen auch nicht nachgeschaut, ob welche da sind oder nicht.
Eine Kastration ist auch eine Amputation aber mit medizinischer Indikation und zur unerwünschten Vermehrung erlaubt.
Wenn es Wolfskrallen sind die recht groß sind und ein Verletzungsrisiko im Erwachsenenalter vorliegt dann ist auch eine medizinische Indikation vorgegeben und somit eine Entfernung nicht verboten.