Die Antwort klingt beruhigend. Laut ihr wird es also keinen Grünlippmuschel-Notstand geben
Zumindest für die Sporttreibenden wäre ich da nicht so sicher, denn der VDH spricht nicht von Arzneimittel, sondern von S t o f f e n.
Wenn man sich
a) die Aufstellung ansieht:
Zitat
Die Stoffgruppenliste des VDH setzt sich wie folgt zusammen:
- Substanzen, die auf das zentrale oder periphere Nervensystem wirken
- Substanzen, die auf das vegetative Nervensystem wirken
- Substanzen, die auf den Magen-Darm-Trakt wirken
- Substanzen, die auf Herz und Kreislauf wirken
- Substanzen, die auf den Bewegungsapparat wirken
- Substanzen, mit fiebersenkender, schmerzstillender, entzündungshemmender Wirkung
- Substanzen, mit antibiotischer, antimykotischer, antiviraler Wirkung
- Substanzen, die die Blutgerinnung beeinflussen
- Substanzen, mit zellschädigender Wirkung
- Antihistaminika
- Diuretika
- Lokalanesthetika
- Muskelrelaxantien
- Atmungsstimulantien
- Sexualhormone (Ausnahme: Präparate zur Verhinderung der Läufigkeit)
- Anabolika
- Corticosteroide
- Endokrine Sekrete und ihre synthetischen Homologe.
b) sich vor Augen hält, das bereits eine OG - Prüfung unter die Beschreibung des VDH fällt
Zitat:
Dopingkontrollen können an allen internationalen und nationalen Veranstaltungen des VDH in
der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, ohne dass in der Ausschreibung zu der
Veranstaltung gesondert darauf hingewiesen wird. Grundlage dieser Bestimmungen ist das
Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft.
Ein Hund, der von seinem Eigentümer/Hundeführer zwecks Teilnahme an einer termingeschützten
Prüfung/Wettkampf auf das Gelände der Wettkampfstätte gebracht wird, muss in seinen
Geweben, seinen Körperflüssigkeiten und seinen Ausscheidungen an den Tagen der Veranstaltung
frei sein von allen Substanzen, die auf der Stoffgruppenliste des VDH aufgeführt
dann fallen selbst Grünlippenmuscheln unter Doping !
Alles sehr verwirrend und unausgegoren.