Hallo Olaf,
die Frage war ja, ob es ein Verbot gibt, einen kupierten Hund bei einer Prüfung zu führen.
Hier gibt es in der Tat unterschiedliche Aussagen. Auf der Sachkundeschulung des PSKs wurde gesagt, dass es ein "Ausstellungsverbot" gibt und eine Prüfung eine "Ausstellung" ist... zwar keine "Ausstellung" des Formwertes, aber eine "Ausstellung" der Ausbildung... von daher würde es unter diesem Gesichtspunkt ein Verbot geben.
Der DVG argumentiert da ähnlich, äußert sich aber nicht 100%ig verbindlich. Es ist zumindest mit Vorsicht zu genießen....
Der VDH hatte damals ein etwas anderes Statement veröffentlicht, dieses kannst Du hier noch nachlesen:
http://www.cfh-net.de/austellung-termine
Da wird gesagt, dass Prüfungen von diesem "Ausstellungsverbot" nicht betroffen sind...
Also, eine Grauzone... ein Kupieren ohne medizinische Indikation ist nach deutschem Gesetz illegal, das gilt auch für die Besitzer des Dobis. Ich unterliege als Deutscher auch den deutschen Gesetzen. Ich kann jetzt auch nicht z. B. meinen Chemiemüll irgendwo ins Ausland bringen und dort in einen See kippen, auch wenn es nach dortiger Rechtssprechung erlaubt ist. Genauso gilt auch für mich, dass ich als Deutscher das deutsche Tierschutzgesetz akzeptiere, egal wo ich mich befinde.
Und darauf würde ich mich als Prüfungsrichter in so einem Fall immer zurückziehen: Wenn ich bei einer Prüfung einen kupierten Hund habe, dann möchte ich ein tierärztliches Attest sehen oder einen Nachweis, dass der Hund z. B. aus dem Tierschutz kommt und die Besitzer dafür nichts können.
Liegt sowas nicht vor und die haben den Hund bewusst von Welpenalter an kupiert aus dem Ausland gekauft, bzw. in Deutschland illegal kupieren lassen, dann läuft der bei mir als Richter keine Prüfung.
Viele Grüße
Sören