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Rudi aus Norge

unregistriert

31

Samstag, 24. November 2018, 10:52

Menschen, die heute einen solchen Hund erwerben, sind häufig sozial auffällig und brauchen den Hund für eine ganz bestimmte Außendarstellung. Kenne doch meine ehemaligen Kunden !


Genau das wollte ich mit meinen Worten sagen. ;) Es geht solchen Menschen nicht um den Hund.

32

Samstag, 24. November 2018, 11:13

@ Ina, kein Problem, musst nicht weg bleiben nur weil Du eine andere Sicht der Dinge hast :)
Ach an meiner Art der Haltung, Ausbildung usw. wird sich nen Haar in der Suppe finden lassen, das sollte der Vergleich aufzeigen.
Darum auch mein Appell zu Toleranz !

Püppi

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33

Samstag, 24. November 2018, 12:35

Über die Besitzer dieses Dobis stand da ja eigentlich nichts.

Nachdem es gar nicht so wenig kupierte Dobermänner gibt und ich auch schon Anzeigen gesehen habe, wo man bei schon längst geborenen Welpen noch aussuchen konnte, ob man sie kupiert haben möchte, könnte ich mir vorstellen, dass es (zugegeben unbedarfte) Dobikäufer gibt, die nichts von einem Kupierverbot wissen.

Kupierte Pinscher und Schnauzer dagegen bekommt man ja nur noch ganz selten zu sehen, da ist man den unkupierten Anblick längst gewöhnt, auch als ahnungsloser Nichtkenner der Rassen.
Signatur von »Püppi« Liebe Grüße von
Sabine mit Doro, Tündi und Aloma

Sören

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34

Samstag, 24. November 2018, 16:28

Hallo Olaf,

die Frage war ja, ob es ein Verbot gibt, einen kupierten Hund bei einer Prüfung zu führen.

Hier gibt es in der Tat unterschiedliche Aussagen. Auf der Sachkundeschulung des PSKs wurde gesagt, dass es ein "Ausstellungsverbot" gibt und eine Prüfung eine "Ausstellung" ist... zwar keine "Ausstellung" des Formwertes, aber eine "Ausstellung" der Ausbildung... von daher würde es unter diesem Gesichtspunkt ein Verbot geben.

Der DVG argumentiert da ähnlich, äußert sich aber nicht 100%ig verbindlich. Es ist zumindest mit Vorsicht zu genießen....

Der VDH hatte damals ein etwas anderes Statement veröffentlicht, dieses kannst Du hier noch nachlesen: http://www.cfh-net.de/austellung-termine

Da wird gesagt, dass Prüfungen von diesem "Ausstellungsverbot" nicht betroffen sind...

Also, eine Grauzone... ein Kupieren ohne medizinische Indikation ist nach deutschem Gesetz illegal, das gilt auch für die Besitzer des Dobis. Ich unterliege als Deutscher auch den deutschen Gesetzen. Ich kann jetzt auch nicht z. B. meinen Chemiemüll irgendwo ins Ausland bringen und dort in einen See kippen, auch wenn es nach dortiger Rechtssprechung erlaubt ist. Genauso gilt auch für mich, dass ich als Deutscher das deutsche Tierschutzgesetz akzeptiere, egal wo ich mich befinde.

Und darauf würde ich mich als Prüfungsrichter in so einem Fall immer zurückziehen: Wenn ich bei einer Prüfung einen kupierten Hund habe, dann möchte ich ein tierärztliches Attest sehen oder einen Nachweis, dass der Hund z. B. aus dem Tierschutz kommt und die Besitzer dafür nichts können.

Liegt sowas nicht vor und die haben den Hund bewusst von Welpenalter an kupiert aus dem Ausland gekauft, bzw. in Deutschland illegal kupieren lassen, dann läuft der bei mir als Richter keine Prüfung.

Viele Grüße

Sören

Traudel

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35

Samstag, 24. November 2018, 18:11

Hallo Sören,
das was du schreibst ist in meinen Augen voll in Ordnung.
Ich habe dies schon alles durcherlebt, mit kupierten, teilkupierten Hunden
und eben unseren jetzt unkupierten Hunden.

Deine Einstellung finde voll in Ordnung !

Was mir nur sauer aufstoßen tut, ist, wenn du einen Hund aus dem Tierheim
nehmen möchtest, du die Auflage bekommst dieses Tier kastrieren zu lassen,
wenn das noch nicht geschehen ist, dies ist genauso verwerflich wie kupieren.
Nachtrag, das sieht man ja nicht.
Signatur von »Traudel« Liebe Grüße, Traudel und alle meine Tierchen

36

Samstag, 24. November 2018, 18:54

Da muss ich Traudel zustimmen, wie kann es sein dass sich ein deutsches Tierheim über deutsche Gesetzgebung hin weg setzen :gr?:

@ Sören
Deutsche Gesetze unterliegen einem definierten Geltungsbereich (zB. Deutschland), außerhalb dieses Geltungsbereiches gelten andere Gesetze die dem Geltungsbereich entsprechen unzwar unabhängig von der Herkunft der Person die sich dort aufhält !

Riho

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37

Samstag, 24. November 2018, 19:33

Hallo zusammen,

ein Anwalt sagte mir, dass die Verträge der Tierheime, in denen sich die neuen Halter verpflichten, den Hund kastrieren zu lassen, Knebelverträge sind, die nicht eingehalten werden müssen.
In Tierheimen greift ja der Passus des Tierschutzgesetzes, dass wegen unkontrollierter Vermehrung kastriert wird. Aber ist ein Hund bei Übergabe an den neuen Halter noch nicht kastriert, gilt das nicht.

Grüße von
Rita

Delebär

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38

Samstag, 24. November 2018, 19:53

Hallo ,

Was ihr da schreibt , ist alles richtig.

Nur , es gibt sehr viele , vor allem Neuhundehalter ,die sich mit dem Tierschutzgesetz nicht auskennen und auch nicht wissen , das nur mit medizinischer Indikation an den Hunden herumgeschnipppelt werden darf .
Hinzu kommt auch noch , das viele Tierärzte sich über das Gesetz hinwegsetzen

Erika
Signatur von »Delebär« Ich brauche keinen Therapeuten; ich gehe Gassi

Wenn du nicht weißt wie du deinen Hund erziehen musst , frag Leute die keinen Hund haben , die wissen das

39

Samstag, 24. November 2018, 21:11

In der Schweiz ist es immer noch nicht verboten Hunde zu kastrieren (glaube ich noch).

Hündinnen werden "automatisch" kastriert - gehört sich so, denke ich. Wer will die saubere Wohnung beschmutzen?? Die Schweiz ist klein - viele Wohnungen auch.

Ich bin heute sehr froh, dass ich, Enya intakt gelassen haben.

Es war ein starke Kampf hier im Forum als ich fragte "kastrieren oder nicht" aber trotzdem hat meine Nachbarin gesagt, dass es viele Hundkrankeiten gibt die nicht durch Kastrieren besiegt werden können.

40

Samstag, 24. November 2018, 21:21

Der schwarze Riesenschnauzer mit kupierte Ohren sah sehr imposant aus und erschreckte viele Diebe.
Heute sieht er viel freundlicher aus, vielleicht daher, das er weniger als Diensthund verwendet wird??

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