Hallo Ihr,
ich bin beruflich rechtliche Betreuerin und weiß von daher auch, dass einem Betreuer in so einem Fall u. U. auch die Hände gebunden sind. Auch ein Betreuer kann nur im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten handeln. Trotzdem würde ich den Weg versuchen, also am Amtsgericht hier Betreuungsgericht anrufen und den Betreuer erfragen. Wenn sie keine Auskunft geben, Tel. Nr. hinterlassen und bitten, diese an den Betreuer weiterzugeben, falls es einen gibt.
Dennoch kann der Betreuer nur auf diese Frau einzuwirken versuchen, solange es kein Haltungsverbot gibt. Man darf nicht vergessen, dass ein Betreuer die Interessen der Betroffenen zu vertreten hat und (leider) nicht die des Hundes. Trotzdem hatte auch ich schon Situationen, wo ich den Tierschutz eingeschaltet habe oder Hunde mitgenommen habe, aber nur mit dem Einverständnis der Betreuten.
Ich würde auf jeden Fall gleichzeitig auch direkt über den Tierschutz gehen, wenn sich denn dort mal jemand zuständig fühlt.
LG Kathrin
PS: Entmündigung für Erwachsene gibt es nicht mehr und somit auch keinen Vormund, das ist jetzt der rechtlich Betreuer