Hi Anke,
wenn der Züchter alle notwendige Sorgfalt hat walten lassen, ist er nicht in der Gewährleistungspflicht.
Notwendige Sorgfalt wäre in diesem ( und in anderen Fällen) Fall (für Deutschland), daß er mit HD-ausgewerteten Hunden nicht schlechter als HD-B (wie vorgeschrieben) gezüchtet hat. Dann kann er davon ausgehen, daß auch die Nachkommen in Ordnung sind.
Wenn ich mit vollzahnigen Hunden züchte, kann ich auch nicht haftbar gemacht werden, wenn ein Nachkomme nicht vollzahnig ist. Ich mußte und konnte ja nicht davon ausgehen.
Da gibt es auch entsprechende Urteile, haben auch schon mal hier im Portal gestanden
Für mich völlig unverständlich ist das Auftreten des Züchters Alice gegenüber ;D So benimmt man sich grundsätzlich mal nicht !
Daß man die Original-Auswertung haben möchte, kann ich grad noch nachvollziehen, das Angebot den Hund zurück zu nehmen gegen Erstattung des Kaufpreises auch, alles andere dann aber nicht mehr
Natürlich ist Alice nicht unschuldig an der ganzen Sache, zumindestens insofern nicht, als man einen Hund in dem Alter und mit diesen angeblichen Voraussetzungen mindestens vorröntgen läßt. Sie ist also a weng sehr blauäugig an die Sache ran gegangen :-o
Wenn ich als Züchter einen Hund unter bestimmten Voraussetzungen (hier Zucht/Ausstellung usw.) zum entsprechenden Preis verkaufe, gebietet es der Anstand, daß ich die Differenz zum Haus/Familienhund erstatte, wenn diese Voraussetzungen - schuld oder nicht schuld - nicht mehr gegeben sind.
Der Ingrid