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maske

Adult

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Aktivitätspunkte: 7 590

Hunde: Zwergschnauzer Rüde 9 Jahre und Riesenschnauzer Hündin 5 Monate

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Benutzer
Mitglied

21

Samstag, 13. März 2010, 20:32

Hallo

sicher würde kein vernünftiger Mensch ihr nen Hund verkaufen oder schenken, aber... ja wenn da nicht das aber wäre.
Es gibt immer Leute denen das sowas von egal ist, Hauptsache die sind ihre Viecher los.
Leider wird man nicht verhindern können das sie sich immer wieder ne neue arme Kreatur holt. Man kann nur dafür sorgen das das Tier da ganz schnell wieder weg kommt.
Im übrigen gibt es genug Beteuer die ihre Klienten kaum kennen. Man kann eine Betreuung auch nur für bestimmte Dinge wie z.B. Geldangelegenheiten haben. Das weiß ich nämlich weil ich selber einen behinderten Sohn habe.

LG Marlies

22

Sonntag, 14. März 2010, 16:12

Hallo,
heute morgen kam sie zu mir am Kiosk, ich fragte sie wo denn der andere Hund gebliieben ist, sie sagte , er wurde gestohlen und der neue Hund ist 26 Wochen alt.Dann wollte sie anschreiben, weil sie kein Geld hat,ich verneinte, dann wollte sie etwas zu essen, umsonst, ich fragte sie ob sie für den Hund etwas zu fressen hätte, sie sagte nein.

Das geht doch gar nicht :m: :m:

Viele Grüße
Bettina

schwarze Engel

unregistriert

23

Sonntag, 14. März 2010, 16:17

Bettina, meinst Du sie würde Dich reinlassen in ihre Wohnung?
Bring ihr doch was zu fressen für das Hundchen und guck mal wie es ihm geht?

Es ist ja schrecklich, wer weiß ob das Wurschtl überhaupt schon was zu fressen und zu trinken bekommen hat.

LG Angelika

24

Montag, 15. März 2010, 10:04

Hallo Angelika,
ich möchte nicht in ihre Wohnung. Ich habe gerade beim Ordnugsamt angerufen, die haben mich an das Vet-amt verwiesen und da sind die beiden zuständigen Personen heute nicht im Hause :nuho:
Ich wollte jetzt noch mal eben das Tierheim anrufen und morgen dann noch mal das Vet-amt.

Viele Grüße
Bettina

iris judith

unregistriert

25

Montag, 15. März 2010, 10:14

Ach Bettina, es ist immer so schwer, bei den Ämtern jemanden zu erreichen.......schön, dass du am Ball bleibst!
Ich denke, dass ich die Dame ebenfalls vom Sehen und HÖREN :rolleyes: her kenne, nein, ihr würde ich auch kein Lebewewsen anvertrauen! ;(
LG Iris

Oskar´s

unregistriert

26

Montag, 15. März 2010, 11:29

Hallo Bettina,

ich würde trotdem noch mal beim Vormundschaftsgericht anfragen, ob eine Betreuung vorliegt. Dann kannst Du den Betreuer informieren. Die sind meistens ja nicht direkt vor Ort und wissen nicht genau, was die betreute Person den ganzen Tag macht.

Grüsse
Brigitte

27

Montag, 15. März 2010, 11:36

Hallo Brigitte,
bekommt man dort einfach so , eine Auskunft?

Viele Grüße
Bettina

28

Montag, 15. März 2010, 11:55

Hallo Stella/Brigitte,

Du brauchst ja nicht unbedingt eine Auskunft zu kriegen . Du bräuchtest ja nur diese INFORMATION an den Vormund weiter zu geben :

Dass diese Frau offenbar nichts zu essen hat und Essen umsonst haben will , bei Dir anschreiben lassen will, sollte nach meinem Gefühl diesen Vormund mindestens ebenso interessieren wie dass sie wieder einen Hund hat, den sie offenbar nicht ein Mal ernähren kann !

liebe Grüße Gisela

Zwergenchef

unregistriert

29

Montag, 15. März 2010, 12:13

Hallo Ihr,

ich bin beruflich rechtliche Betreuerin und weiß von daher auch, dass einem Betreuer in so einem Fall u. U. auch die Hände gebunden sind. Auch ein Betreuer kann nur im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten handeln. Trotzdem würde ich den Weg versuchen, also am Amtsgericht hier Betreuungsgericht anrufen und den Betreuer erfragen. Wenn sie keine Auskunft geben, Tel. Nr. hinterlassen und bitten, diese an den Betreuer weiterzugeben, falls es einen gibt.

Dennoch kann der Betreuer nur auf diese Frau einzuwirken versuchen, solange es kein Haltungsverbot gibt. Man darf nicht vergessen, dass ein Betreuer die Interessen der Betroffenen zu vertreten hat und (leider) nicht die des Hundes. Trotzdem hatte auch ich schon Situationen, wo ich den Tierschutz eingeschaltet habe oder Hunde mitgenommen habe, aber nur mit dem Einverständnis der Betreuten.

Ich würde auf jeden Fall gleichzeitig auch direkt über den Tierschutz gehen, wenn sich denn dort mal jemand zuständig fühlt.

LG Kathrin

PS: Entmündigung für Erwachsene gibt es nicht mehr und somit auch keinen Vormund, das ist jetzt der rechtlich Betreuer

schwarze Engel

unregistriert

30

Dienstag, 16. März 2010, 11:04

Hallo Bettina,

hast Du schon telefoniert?

LG Angelika

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