Hallo zusammen,
wenn ich bei der Wurfabnahme fehlende Zähne im Welpengebiss habe, besteht die Möglichkeit, die Abnahme bis zu 12. Woche hinaus zu schieben. Ist auch dann noch nix zu sehen, erfolgt ein Eintrag im Zuchtwartbericht. Regelt sich der Fehler später von selbst, um so besser. Wenn nicht, wird als erstes nachgefragt, was denn der Zuchtwart eingetragen habe. Die Züchter müssen den Käufern unaufgefordert den Zuchtwartbericht vorlegen. Wenn in diesem ein Fehler eingetragen ist, kann der Käufer entsprechend reagieren und den Hund nicht nehmen, oder - je nach Fehler - einen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen. Ein guter Züchter tut das sowieso. Er wartet nicht erst, bis der Käufer etwas auf dem Zuchtwartbericht "entdeckt". Es ist den Züchtern auch nicht anzuraten, die eingetragenen Fehler herunter zu spielen, dass es ja alles überhaupt nicht so schlimm sei und eigentlich nur eine Formsache. Durch das Gewährleistungsgesetz können Züchter und Zuchtwarte ( die nix eintragen) in Teufels Küche kommen. Der Züchter sollte, auch bei "kleinen" - in diesem Falle - Zahnfehlern mit dem Käufer in Verbindung bleiben, und entsprechend reagieren, sollte sich der Fehler im bleibenden Gebiss nicht auf natürlichem Wege regeln. Die Eintragungen durch die Zuchtwarte sind sehr wichtig, weil die Berichte vor Gericht als Beweismaterial verwendet werden können.
Grüße von
Rita