Original geschrieben von Scoobidoo
Huhu,
ich kenne jnd beim Ordnungsamt meiner Stadt. Neulich habe ich da etwas interessantes erfahren:
Ein Hund ist an der Leine. Der andere Hund ist frei und kommt heran. Beisst nun der Hund an der Leine den anderen Hund, bekommt der Leinenhund Auflagen (der andere auch-aber um den geht es ja nicht primär). Der Leinenhund wird bei nem Beissvorfall vom Amtsveterinär besucht und auf Agression überprüft.
Hätte ich auch nicht gedacht. Schließlich wehrt sich meines Erachtens der bedrohte Hund an der Leine nur.
Da könnte man also theoretisch am Ende noch Probleme bekommen,weil einen die anderen Hunde belästigen.
Viele Grüße
Sabine
Eigentlich wollte ich mich an diesen Thema nicht wieder beteiligen, da ich beim letzten mal hier im Forum lernen musste, dass die jenen welche Ihre Hunde an der Leine haben und sich über unangeleinte Hunde aufregen und ggf. noch Maßnahmen zum Schutz ihrer Hunde ergreifen "unsozialisierte Menschen" sind, also nochmal, die wo den Hund and der Leine haben sind unsozialisiert nicht die welche sie frei laufen lassen und wo der Hund mehr auf seinen Trieb hört als auf Herrchen oder Frauchen.
Egal, was ich sagen wollte, dass dies im übrigen nicht nur die Ordnungsämter so sehen, sondern auch die Haftpflichtversicherer, welche nach Aussage der Rhion Versicherung in 90 Prozent dieser Fälle 50/50 regulieren. Es könnte also auch einmal teuer werden.
@Doris: Als Syltersatz könnte ich Föhr vorschlagen, da passiert einem das auch, eben seltener, nur nicht nach Wyk, muss man weiter nach Westen, von da sieht man dann auch Sylt.