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Catweazle

unregistriert

11

Mittwoch, 20. Juni 2012, 13:30

Jeanette, leider leider muß ich dir da widersprechen. Hier haste was zum lesen. Wenn ich es immer noch richtig verstanden habe, dann gibt es hier die Pflicht nur fuer "gefaehrliche" Hunde.

Chippen oder nicht chippen – das ist hier die Frage: AGILA Hundeversicherung verschafft Übersicht über bestehendes Landesrecht

Chippen – Frage: AGILA Hundeversicherung Übersicht über Landesrecht





Kategorie: Verschiedenes | Erschienen am: 23.09.2011 - 10:15h | Aufrufe: 77










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Hannover, 23. September 2011. Was der Deutsche
Tierärzteverband schon seit Jahren fordert, scheint sich nach und nach
durchzusetzen: Die Chippflicht für Hunde hält Einzug in die Bundes- und
Ländergesetze. Jedoch fällt es Tierhaltern oft schwer, bei all den
Verordnungen und Übergangsregelungen die Übersicht zu behalten. Experten
der AGILA Hundeversicherung fassen die wichtigsten Rechtsvorschriften
zur Chippflicht in Deutschland zusammen.



Mittlerweile ordnen fünf deutsche Bundesländer bei

Hunden unabhängig von Größe und Rassenzugehörigkeit eine
Kennzeichnung durch Mikrochip gemäß ISO-Norm *1 an: Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Hamburg, Berlin und Niedersachsen.



In Sachsen-Anhalt betrifft dies alle nach dem 28. Februar 2009
geborenen und alle als gefährlich eingestuften Hunde. Hier muss die
Kennzeichnung ausschließlich durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
erfolgen. Letzteres gilt auch in Thüringen, doch das Land schreibt die
Kennzeichnung aller Hunde vor. Auch das Landesrecht in Hamburg, Berlin
und Niedersachsen verpflichtet alle Hundehalter, ihr Tier
fälschungssicher zu kennzeichnen. Einzige Ausnahmen: In Hamburg entfällt
die Chippflicht für Hunde, bei denen zwingende medizinische Gründe
dagegensprechen. In Niedersachsen akzeptieren die Behörden auch ältere
Transponder, die den vorgeschriebenen neuen Standards nicht mehr
entsprechen, sofern Halter bei Bedarf ein geeignetes Lesegerät zur
Verfügung stellen.



In Brandenburg müssen seit 1. Juli 2004 Hunde mit einer
Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20
Kilogramm sowie alle als gefährlich gelisteten Hunde mit Mikrochip nach
ISO-Norm ausgestattet werden.



Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Sachsen-Anhalt
verpflichten nur Halter von landesspezifisch als gefährlich deklarierten
Hunden zur Kennzeichnung mit Mikrochip durch einen praktizierenden
Tierarzt. Hierbei fordern die saarländischen Vertreter als bisher
einziges Bundesland zusätzlich die Registrierung in einer anerkannten
Datenbank, wie der von TASSO e. V., im Deutschen Haustierregister oder
in der Internationalen zentralen Tierregistrierung.



In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern sehen die Landesvertreter zwar ebenfalls eine
elektronische Kennzeichnung dieser Hundegruppe vor, allerdings ohne die
Verpflichtung, jene bei einem Tierarzt durchzuführen. Zudem erlaubt der
mecklenburg-vorpommerische Gesetzgeber alternativ eine tätowierte
Zuchtregister-Nummer.

Ausschließlich die Kennzeichnung durch Tätowierung fordern gemäß Landesrecht Bayern und Baden-Württemberg.

Sachsen thematisiert als einziges deutsches Bundesland weder die Kennzeichnung durch Mikrochip noch jene durch Tätowierung.

Bei einer Versicherung über den Tarif „KrankenschutzPLUS“, exklusiv
über Tierärzte erhältlich, übernimmt die AGILA Hundeversicherung die
Gebühren sowohl für den Chip als auch für das Einsetzen. So kommen keine
Kosten auf die Tierhalter zu. Informationen zu weiteren Produkten der
AGILA erhalten Interessierte im Internet unter www.agila.de und
telefonisch unter der Servicehotline 0511-71280-383.



*1: Der Chip muss in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem
Standard ISO 11784 („Radio-frequency identification of animals Code
structure“, Ausgabe August 1996) und den in der ISO 11785 festgelegten
technischen Anforderungen („Radio-frequency identification of animals –
Technical Concept“, Ausgabe Oktober 1996, Berichtigung Dezember 2008)
entsprechen.

Guddi

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12

Mittwoch, 20. Juni 2012, 13:38

hallo heike,

werde das an alle mein bekannten hier im umkreis von bonn und vorgebirge verteilen!
hoffentlich wird das kleine kerlchen schnell gefunden! alle daumen sind gedrückt!
Signatur von »Guddi« LG Guddi
Benni für immer im Herzen

in lieber erinnerung an meinen benni..............
http://bennisgeschichten.npage.de

Deni

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13

Mittwoch, 20. Juni 2012, 13:43

Wer nicht chipt + bei Tasso meldet handelt in meinen Augen grob fahrlässig. Außer Verschleierung der Eigentumsverhältnisse fällt mir rein GARNICHTS ein, wieso man einen Hund nicht chipen sollte.

Zum Thema: ich hoffe der Hund wird gefunden. Allerdings bei der "Angesagtheit" vom PR und deren Mixen würde es mich nicht wundern wenn er schon neue Besitzer hat incl Chip.

LG
Deni
Signatur von »Deni« Wendepunkte sind ein unvermeidlicher Teil des Lebens. Es zählt nur, was man anschließend tut. In diesen Momenten erkennt man, wer man ist.

14

Mittwoch, 20. Juni 2012, 13:56

Petra von wann is denn deine Police :gr?: , hab mir allerdings auch meinen Damenbart im Berliner OA retlich verdient und ich dachte die übergangsfristen sind auch schon abgelaufen. :gr?: Aber nix desto trotz macht beides Sinn. Lg Jeanette

Catweazle

unregistriert

15

Mittwoch, 20. Juni 2012, 14:01

Hallo

Das steht oben. September 2011

Aaaaaber ich bin bei Tasso auf der Seite, da fragte eine Dame im Maerz dieses Jahres danach, ob es eine generelle
Pflicht gibt und die Anwaeltin meinte folgendes:

Obwohl es bisher keine bundesweite generelle Chippflicht für Hunde gibt,
sind in den meisten Hundegesetzen bzw. Verordnungen der einzelnen
Bundesländer Chippflichten für Hunde vorgesehen. Im Landeshundegesetz
NRW ist z.B. die Chippflicht für gefährliche und große Hunde vorgesehen.
Eine weitere Chippflicht ergibt sich aus der EU-Verordnung für die
Verbringung von Heimtieren. Danach müssen Heimtiere seit dem 03.07.2011
gechipt werden, wenn man mit ihnen ins Ausland verreisen möchte.

16

Mittwoch, 20. Juni 2012, 14:03

Danke Petra so langsam bekommen wir es ja aufgedröselt -:- . Lg Jeanette

Janne

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Hunde: Ein Riesenschnauzerpfeffersalzmädel an meiner Seite und zwei Riesenschnauzerpfeffersalzmädel warten jenseits der Brücke

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17

Mittwoch, 20. Juni 2012, 14:04

Auch wenn Vogti mich wohl nicht lesen kann ;) : Diese Verordnungen sind Ländersache.
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Catweazle

unregistriert

18

Mittwoch, 20. Juni 2012, 14:07

Huhu Janne

Soll ich dir jetzt ausrichten, dass du auf dich warten sollst??? :exla:


Grueßle, Petra

Janne

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Hunde: Ein Riesenschnauzerpfeffersalzmädel an meiner Seite und zwei Riesenschnauzerpfeffersalzmädel warten jenseits der Brücke

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19

Mittwoch, 20. Juni 2012, 14:10

Hier eine Karte von den Sichtungsorten.

@Petra
Wenn Du mich gesehen hast, bitte ja. :D
(Bin aber nicht gechipt. :nuho: )
Signatur von »Janne« www.Riesenschnauzer-pfeffer-salz.de

Catweazle

unregistriert

20

Mittwoch, 20. Juni 2012, 14:13

Janne, was hat das mit den Sichtungsorten auf sich???

Okay, also, warte bitte auf dich. Du hast dich verirrt und suchst nach dir.
Du wirst bald hier auftauchen- deshalb warte bitte auf dich. Nicht, dass du
dich verpaßt!!! :D

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