Jeanette, leider leider muß ich dir da widersprechen. Hier haste was zum lesen. Wenn ich es immer noch richtig verstanden habe, dann gibt es hier die Pflicht nur fuer "gefaehrliche" Hunde.
Chippen oder nicht chippen – das ist hier die Frage: AGILA Hundeversicherung verschafft Übersicht über bestehendes Landesrecht
Chippen – Frage: AGILA Hundeversicherung Übersicht über Landesrecht
Kategorie:
Verschiedenes | Erschienen am: 23.09.2011 - 10:15h | Aufrufe: 77
Bild vergrößern
Hannover, 23. September 2011. Was der Deutsche
Tierärzteverband schon seit Jahren fordert, scheint sich nach und nach
durchzusetzen: Die Chippflicht für Hunde hält Einzug in die Bundes- und
Ländergesetze. Jedoch fällt es Tierhaltern oft schwer, bei all den
Verordnungen und Übergangsregelungen die Übersicht zu behalten. Experten
der AGILA Hundeversicherung fassen die wichtigsten Rechtsvorschriften
zur Chippflicht in Deutschland zusammen.
Mittlerweile ordnen fünf deutsche Bundesländer bei
Hunden unabhängig von Größe und Rassenzugehörigkeit eine
Kennzeichnung durch Mikrochip gemäß ISO-Norm *1 an: Sachsen-Anhalt,
Thüringen, Hamburg, Berlin und Niedersachsen.
In Sachsen-Anhalt betrifft dies alle nach dem 28. Februar 2009
geborenen und alle als gefährlich eingestuften Hunde. Hier muss die
Kennzeichnung ausschließlich durch eine Tierärztin oder einen Tierarzt
erfolgen. Letzteres gilt auch in Thüringen, doch das Land schreibt die
Kennzeichnung aller Hunde vor. Auch das Landesrecht in Hamburg, Berlin
und Niedersachsen verpflichtet alle Hundehalter, ihr Tier
fälschungssicher zu kennzeichnen. Einzige Ausnahmen: In Hamburg entfällt
die Chippflicht für Hunde, bei denen zwingende medizinische Gründe
dagegensprechen. In Niedersachsen akzeptieren die Behörden auch ältere
Transponder, die den vorgeschriebenen neuen Standards nicht mehr
entsprechen, sofern Halter bei Bedarf ein geeignetes Lesegerät zur
Verfügung stellen.
In Brandenburg müssen seit 1. Juli 2004 Hunde mit einer
Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von 20
Kilogramm sowie alle als gefährlich gelisteten Hunde mit Mikrochip nach
ISO-Norm ausgestattet werden.
Gesetzgeber in Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Sachsen-Anhalt
verpflichten nur Halter von landesspezifisch als gefährlich deklarierten
Hunden zur Kennzeichnung mit Mikrochip durch einen praktizierenden
Tierarzt. Hierbei fordern die saarländischen Vertreter als bisher
einziges Bundesland zusätzlich die Registrierung in einer anerkannten
Datenbank, wie der von TASSO e. V., im Deutschen Haustierregister oder
in der Internationalen zentralen Tierregistrierung.
In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern sehen die Landesvertreter zwar ebenfalls eine
elektronische Kennzeichnung dieser Hundegruppe vor, allerdings ohne die
Verpflichtung, jene bei einem Tierarzt durchzuführen. Zudem erlaubt der
mecklenburg-vorpommerische Gesetzgeber alternativ eine tätowierte
Zuchtregister-Nummer.
Ausschließlich die Kennzeichnung durch Tätowierung fordern gemäß Landesrecht Bayern und Baden-Württemberg.
Sachsen thematisiert als einziges deutsches Bundesland weder die Kennzeichnung durch Mikrochip noch jene durch Tätowierung.
Bei einer Versicherung über den Tarif „KrankenschutzPLUS“, exklusiv
über Tierärzte erhältlich, übernimmt die AGILA Hundeversicherung die
Gebühren sowohl für den Chip als auch für das Einsetzen. So kommen keine
Kosten auf die Tierhalter zu. Informationen zu weiteren Produkten der
AGILA erhalten Interessierte im Internet unter
www.agila.de und
telefonisch unter der Servicehotline 0511-71280-383.
*1: Der Chip muss in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem
Standard ISO 11784 („Radio-frequency identification of animals Code
structure“, Ausgabe August 1996) und den in der ISO 11785 festgelegten
technischen Anforderungen („Radio-frequency identification of animals –
Technical Concept“, Ausgabe Oktober 1996, Berichtigung Dezember 200
entsprechen.