Original geschrieben von Kalewu
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Und wenn meine Info nicht ganz falsch ist, sind die Riesen in Frankreich gelistet.
LG von Christine, Ronja & Enzo
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hallo christine,
ich weiss nicht wo du deine info her hast,
aber in frankreich sind riesenschnauzer nicht gelistet, allerdings kann es dir mit deinem riesen passieren - wie auch mit jedem anderen hund, z.b.: ein yorkie - das er nach beissvorfällen als gefährlicher hund eingestuft werden kann.
lt wikipedia, und das entspricht in etwa auch dem inhalt des französischen gesetzestextes, heisst es:
[red]Frankreich ist für rigorose Maßnahmen gegen Hunde bestimmter Rassen bekannt. Hunden der Kategorie 1 (sogen. Kampfhunde), Hunde vom Typ Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten können allgemein „Pit-bulls“ genannt werden), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa und in keinem vom [[Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen sind, ist die Einreise nach Frankreich verboten. Die Polizei darf einen herrenlosen Hund oder einen Hund, der eine Gefahr darstellen könnte, einfangen. Der Hund wird in ein Tierheim gebracht. Die Polizei unterrichtet die zuständige Behörde (Bürgermeister oder in Paris der Polizeipräfekt). Der Bürgermeister, der die Entscheidung trifft, den Hund in einem Tierheim unterzubringen, ist der Ansprechpartner für den Besitzer des Hundes. Der Besitzer kann innerhalb von 8 Tagen den Beweis bringen, dass er in der Lage ist, die Gefahr, die sein Hund darstellt, aufzuheben. Ist dies nicht gewährt, berechtigt der Bürgermeister das Tierheim, das Tier nach Konsultation eines Amttierarztes entweder einzuschläfern, zu behalten oder einem Tierschutzverein zu übergeben. Hunde der 2. Kategorie (Hunde der Kategorie 1. mit Stammbuch + Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind) dürfen einreisen. Diese Hunde dürfen nur von einem Volljährigen mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.[/red]
viele grüße
heinke