Der Fall eines Schäferzüchters, der seit ganzen 5 Jahren gegen den Jäger prozessiert, der seinen Hund auf dem Gewissen hat:
>>> In meinem Fall gab es einen Zeugen der gesehen hat, wie mein Hund vom Jäger ins Auto gezerrt und abtransportiert wurde ... Als die Polizei ihn vernahm, hat er behauptet, er sei an diesem Tag nicht im Wald gewesen. Dann wurde er mit dem Zeugen konfrontiert, daraufhin gab er es zu, behauptete dann jedoch, der Hund sei wieder aus dem Auto abgehauen, was der Zeuge bestritt.
Die Staatsanwaltschaft hat verzweifelt versucht, den Jäger zu schützen, so behauptete sie gegenüber der Frankfurter Rundschau, mein Zeuge habe eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, er habe seine ursprüngliche Aussage frei erfunden. Frei erfunden war die Aussage des Oberstaatsanwaltes Dr. Arlet. Das hatte alles keine rechtlichen Konsequenzen fü ihn. Im Gerichtsverfahren - Jahre später!! - kam es zu Tumulten als der Richter - alle Zeugen, auch den ermittelnden Polizeibeamten hatte er ohne Vernehmung zuvor weggeschickt - das Urteil verkündete: Einstellung gegen Zahlung von 2.500 €. Es sei doch, so der Richter, ein unbescholtener alter Mann mit gutem Ruf als ehemaliger Heimleiter. Der Richter war übrigens in Vertretung berufen worden, da der eigentliche Richter beim Amtsgericht mit dem Täter befreundet ist, was er in einer einseitigen großen Lobeshymne auf den Straftäter in den Akten zuvor kundgetan hatte.
Jäger genießen Sonderrechte, wartets ab -auch in diesem Fall wird nicht viel passieren. <<<