@Claudia
Hi Claudia, ich bin nur insoweit informiert, das div. Hundevereine im Raum Nürnberg vom Ordnungsamt angeschrieben wurden mit der Aufforderung einen Tierschutzbeauftragten zu benennen.
Das liegt sicherlich an folgenden Angeboten: Welpenkurse, 10er Karten, Seminare . Sicherlich bietet nicht jeder Verein alles an, aber
halt doch etwas davon.
Mir macht der Schriftverkehr trotzdem Sorgen, weil selbst wenn nur Vereinsmitglieder ausgebildet werden, ist die Rechtslage wohl doch nicht
so einfach, wie sie mancher sehen will.
zitat aus einer Orginal-Mail der Landesregierung Bayern:
Az.: 45b-G8734.9-2013/13-42
Wir weisen darauf hin, dass derzeit noch geprüft wird inwieweit bei Vereinen Gewerbsmäßigkeit vorliegt, und bitten deshalb das Erlaubnisverfahren für Vereine zunächst ruhen zu lassen.
E-Mail vom BLV:
Liebe Vereinsvorstände, liebe Präsidiumsmitglieder,
diesen Zeilen füge ich Euch das Schreiben des Landratsamtes Fürstenfeldbruck an den PSV FFB zur Kenntnisnahme bei. Aufgrund meiner heutigen Nachfrage beim zuständigen bayerischen Ministerium wurde mir von der zuständigen Referatsleiterin, Frau Dr. Maschner, erklärt, dass in Bayern vorerst alle Hundesportvereine von den jeweils zuständigen Veterinärämtern so einen Fragebogen erhalten sollen. Nach Auskunft des zuständigen Veterinäramts für meinen Verein ist die gewerbsmäßige Ausbildung nicht das entscheidende Kriterium. Auschlaggebend ist die Ausbildung eines Hundes für Dritte. Diese Erklärung steht bisher im Widerspruch zu den Erklärungen des VDH. Auf Anfrage wurde mir heute vom VDH mitgeteilt, dass der VDH bisher keine offiziellen behördlichen Erkenntnisse hat. Nach Meinung des VDH wird es wohl so sein, dass die Vereine sich individuell mit ihren zuständigen Behörden um eine Lösung bemühen müssen, da die Kompetenzen auf die Kommunen übertragen werden. Insofern würden wir Euch die Empfehlung geben, dass Ihr Euch mit Eurem zuständigen Veterinäramt direkt in Verbindung setzt. Der Verantwortliche des Veterinäramtes, Landsberg am Lech, sieht eine mögliche Abgrenzung zur gewerbsmäßigen Tätigkeit im Bereich der externen Ausbildung (z. B. Welpen und Junghunde für Nichtvereinsmitglieder) bei ca. 2.000,00 € im Jahr. Da aber bei den Veterinärämtern noch sehr viel Unsicherheit herrscht, wäre es von Vorteil, wenn wir uns austauschen könnten.