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Liljakk

unregistriert

11

Dienstag, 22. Juli 2014, 08:26

tja...es betrifft sehr wohl auch Hundevereine und deren Ausbildung.
Im raum Nürnberg wurden bereits div. Vereine angeschrieben zwecks Nachweis lt. $11 Tierschutzgesetz.

Momentage Lage in Bayern:

Für BLV Vereine wurde mit der bayer. Landesregierung vorerst eine Aussetzung/Sondervereinbarung getroffen. Es wird darüber verhandelt die vorhandenen BLV AUsbilderscheine im Rahmen des neuen Gesetzesl anzuerkennen und evtl. eine Zusatzschulung anzubieten. Was genaues weiß man aber noch nicht.

SV (und wohl auch andere Rasseverbände) : lt. Auskunft eines LG Vorstandsmitgliedes (Bayern Nord) ist im Moment der VDH ebenfalls bemüht eine Regelung zu treffen. Dies ist natürlich ungleich schwerer, weil es die ganze BRD betrifft.

VG Kerstin

marlene.z

unregistriert

12

Dienstag, 22. Juli 2014, 08:37

ich bin ja ausser im PSK noch im SV, in diesem haben wir nun ein schreiben vom ordnungsamt/ veterinäramt

bekommen um die trainer zur erlaubnis zum ausbilden von hunden oder anleiten der hundehalter zu

beantragen. wir halten jedes jahr einen erziehungskurs für nichtmitglieder über 8 wochen ab und

nehmen dafür 100 ,- das dürfen wir nun nicht mehr. ansonsten gilt das alles nicht für vereine die dem

VDH angeschlossen sind. wir machen in zukunft keine erziehungskurse mehr.bei uns soll die

sachkunde und eine ca einstündige befragung durch einen sachverständigen (wir fragen uns wer das

bei uns sein soll, sesselpupser ? ) 200,- kosten.mir tut es leid, ich habe seit 30 jahre diese kurse sehr

gern abgehalten, das war nun 2014 mein letzter

DieLuna

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13

Dienstag, 22. Juli 2014, 08:50

sorry renate aber artikel lesen hilft manchmal ;)

Zitat

Kurs bei der IHK zum Hundefachwirt


und wenn jemand selbstständig und beruflich (gewerblich) etwas macht, warum soll er dann bitte nicht eine entsprechende ausbildung mit prüfung nachweisen? das ist beim friseur so - das ist beim automechaniker so - aber bei unseren hunden nicht?

selbsthilfeorganisationen wie vereine, wo einer dem anderen hilft, sind davon ausgenommen. und das ist auch okay so.

ich finde die regelung richtig.

lg claudia


Seh ich genauso. Außerdem wird es doch noch andere Kurse geben als den Hundefachwirt, oder?

LG Susa

14

Dienstag, 22. Juli 2014, 09:31

Asche auf mein Haupt - dass das ein Kurs zum Hundefachwirt ist, habe ich in der Tat überlesen. Ändert aber im Grunde nichts an meiner Meinung, dass es zu einen um kompetente Leute schade ist, die nun nicht mehr praktizieren können, und zum anderen eine Genehmigungspflicht noch keine Qualifikation von Ausbildern sicherstellt. Beim Gedanken an viele "Fachwirte" im Pferdesport rollen sich mir die Fußnägel hoch.

Zugleich ist mir natürlich auch klar, dass nicht jeder Depp sich in der Ausbildung von Tieren ausleben soll. Und - nein, eine Lösung sehe ich auch nicht.

LG, Renate

15

Dienstag, 22. Juli 2014, 12:12

Ändert aber im Grunde nichts an meiner Meinung, dass es zu einen um kompetente Leute schade ist, die nun nicht mehr praktizieren können,


wenn ich das als job mache, ist dann eine investition in einen nachweis zuviel? oder überhaupt eine qualifizierte nachweisbare trainierausbildung?

wir halten jedes jahr einen erziehungskurs für nichtmitglieder über 8 wochen ab und nehmen dafür 100 ,- das dürfen wir nun nicht mehr.


genau das ist der grenzbereich, wo es für die vereine schlecht aussieht.
allerdings dürfen nach wie vor mitglieder in kursen geschult werden.

die grenzen werden härter gezogen.

ich persönlich finde das gut so. grad weil ich sowohl bei kommerziellen trainern als auch bei vereinsangeboten mich schon so manches mal gefragt habe: ist derjenige eigentlich kompetent?


lg claudia
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16

Dienstag, 22. Juli 2014, 12:16

Für BLV Vereine wurde mit der bayer. Landesregierung vorerst eine Aussetzung/Sondervereinbarung getroffen.


heisst das, die bayerische landesregierung stufft die aktivitäten der blv-vereine generell als gewerbsmässig ein?

gibt es da eine begründung zu?

danke!

claudia
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17

Dienstag, 22. Juli 2014, 13:39

Hallo zusammen,

ich finde diese Regelung zunächst mal sehr gut, vom Grundgedanken her. Das verhindert zumindest, dass nicht jeder, der mal mit einem Hund an der Leine die Straße rauf und runter gelaufen ist, eine Hundeschule aufmachen kann und nicht mehr über Hunde weiß, als dass vorne Futter rein und hinten ein Haufen raus kommt.
Ob ein Trainer kompetent ist und ein gutes Gespür für Hunde und Menschen hat, sagt auch eine ellenlange Ausbildung nicht aus. Da gehört auch ein wenig ein Naturtalent, ein gutes Gespür für Zwischentöne und ein gutes Auge dazu, um Zusammenhänge erkennen zu können.
Charlie und ich haben unseren Trainerschein noch recht mühsam erwerben müssen. Wir sind ein Jahr lang durch die Gegend gefahren zu Schulungen, mussten eine Menge Scheine sammeln zu den einzelnen Ausbildungssparten um dann nach einem Jahr die Prüfung ablegen zu können. Heute macht man zwei Wochenendseminare, die Prüfung am letzten Schulungstag und wenn man nicht gar so dösig ist, hat man seinen Trainerschein. Das bewirkt dann, dass man zumindest einige Zusammenhänge kennt, formales Lernen vermitteln kann, über Regularien bescheid weiß und bisschen was über Hunde gelernt hat. Das ist schon viel mehr, als manche Hundeschulentrainer jemals auch nur ansatzweise gehört, gelesen oder mit bekommen haben und ich finde, jeder der Hunde trainieren und/oder ausbilden will, sollte zumindest eine solche Ausbildung absolvieren. Dass zu einem wirklich guten Trainer noch viel mehr gehört, ist ja klar. Wem das Vermitteln von Wissen über die Hunde wirklich am Herzen liegt, dem ist es sicher nicht zu viel, eine vernünftige Schulung zu machen und so etwas kostet auch kein Vermögen. Wem das zu viel ist, um den ist es nicht schade in der Hundewelt.

Grüße von
Rita

Liljakk

unregistriert

18

Dienstag, 22. Juli 2014, 13:57

@Claudia

Hi Claudia, ich bin nur insoweit informiert, das div. Hundevereine im Raum Nürnberg vom Ordnungsamt angeschrieben wurden mit der Aufforderung einen Tierschutzbeauftragten zu benennen.
Das liegt sicherlich an folgenden Angeboten: Welpenkurse, 10er Karten, Seminare . Sicherlich bietet nicht jeder Verein alles an, aber
halt doch etwas davon.
Mir macht der Schriftverkehr trotzdem Sorgen, weil selbst wenn nur Vereinsmitglieder ausgebildet werden, ist die Rechtslage wohl doch nicht
so einfach, wie sie mancher sehen will.

zitat aus einer Orginal-Mail der Landesregierung Bayern:
Az.: 45b-G8734.9-2013/13-42
Wir weisen darauf hin, dass derzeit noch geprüft wird inwieweit bei Vereinen Gewerbsmäßigkeit vorliegt, und bitten deshalb das Erlaubnisverfahren für Vereine zunächst ruhen zu lassen.

E-Mail vom BLV:
Liebe Vereinsvorstände, liebe Präsidiumsmitglieder,
diesen Zeilen füge ich Euch das Schreiben des Landratsamtes Fürstenfeldbruck an den PSV FFB zur Kenntnisnahme bei. Aufgrund meiner heutigen Nachfrage beim zuständigen bayerischen Ministerium wurde mir von der zuständigen Referatsleiterin, Frau Dr. Maschner, erklärt, dass in Bayern vorerst alle Hundesportvereine von den jeweils zuständigen Veterinärämtern so einen Fragebogen erhalten sollen. Nach Auskunft des zuständigen Veterinäramts für meinen Verein ist die gewerbsmäßige Ausbildung nicht das entscheidende Kriterium. Auschlaggebend ist die Ausbildung eines Hundes für Dritte. Diese Erklärung steht bisher im Widerspruch zu den Erklärungen des VDH. Auf Anfrage wurde mir heute vom VDH mitgeteilt, dass der VDH bisher keine offiziellen behördlichen Erkenntnisse hat. Nach Meinung des VDH wird es wohl so sein, dass die Vereine sich individuell mit ihren zuständigen Behörden um eine Lösung bemühen müssen, da die Kompetenzen auf die Kommunen übertragen werden. Insofern würden wir Euch die Empfehlung geben, dass Ihr Euch mit Eurem zuständigen Veterinäramt direkt in Verbindung setzt. Der Verantwortliche des Veterinäramtes, Landsberg am Lech, sieht eine mögliche Abgrenzung zur gewerbsmäßigen Tätigkeit im Bereich der externen Ausbildung (z. B. Welpen und Junghunde für Nichtvereinsmitglieder) bei ca. 2.000,00 € im Jahr. Da aber bei den Veterinärämtern noch sehr viel Unsicherheit herrscht, wäre es von Vorteil, wenn wir uns austauschen könnten.

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Dienstag, 22. Juli 2014, 13:58

Wie immer auf den Punkt, Rita!

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Dienstag, 22. Juli 2014, 15:00


wir halten jedes jahr einen erziehungskurs für nichtmitglieder über 8 wochen ab und nehmen dafür 100 ,- das dürfen wir nun nicht mehr.


genau das ist der grenzbereich, wo es für die vereine schlecht aussieht.
allerdings dürfen nach wie vor mitglieder in kursen geschult werden.

die grenzen werden härter gezogen.

ich persönlich finde das gut so. grad weil ich sowohl bei kommerziellen trainern als auch bei vereinsangeboten mich schon so manches mal gefragt habe: ist derjenige eigentlich kompetent?


lg claudia


Hallo Claudia,

ich sehe das nicht als Grenzbereich. Das ist eine klare, gewerbsmäßige Ausbildung und muss auch entsprechend als solche gesehen und behandelt werden. Hier bietet der Verein für Nichtmitglieder eine Dienstleistung an und ist damit genauso zu behandeln wie eine gewerbliche Hundeschule oder ein gewerblicher Hundetrainer. In diesem Bereich gelten dieselben Regeln und dieselben Bestimmungen.

Sowas ist übrigens auch nicht im Sinne des VDHs. Für diese Art Training gibt es den VDH-Hundeführerschein, der klar reglementiert ist und der diese Lücke schließen soll. Dieser Hundeführerschein wird jedoch von nur wenigen Vereinen angenommen und viele machen sowas in Eigenregie und in die eigene Tasche.

Mich würde mal interessieren, wie diese 100,00 EUR Einnahmen verbucht werden. Ist der Verein gemeinnützig? Wie tauchen diese Einnahmen auf? Wie sieht das vom Versicherungsschutz aus? Die Teilnehmer haben einen Anspruch auf Gewährleistung, gibt es Verträge? Wie sichert sich der Verein ab?

Dieses Thema ist nicht ganz ohne und daher begrüße ich es auch, dass dort ein Riegel vorgeschoben wird... teilweise ist das auch ein Schutz für die Vereine...

Viele Grüße

Sören

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