Hallo Leute,
1.Beitrag wurde gelöscht!
Wan lernt ihr den nicht irgendwelche Rundmails zu veröffentlichen !!!!!
Nur von Offiziellen Organen und dann bitte auch selbst noch regeagieren........
Nur was ihr wirklich belegen könnt, veröffentlicht, den der schreiber muss mithaften!!!
Denn dies hat mich erreicht in den Frühen Morgenstunden:
ich mache Sie hiermit aufmerksam auf den im Betreff benanten Thread in Ihrem Forum.
Zumindest das Eingangsposting Ihrer User beinhaltet die Straftatbestände Beleidigung (185 StGB), üble Nachrede (186 StGB) und, da die Threadstarterin von der Unwahrheit ihrer Behauptungen wusste, was wir nachweisen werden, Verleumdung (187 StGB).
Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshof hat am 27.03.2007 (Az.: VI ZR 101/06) entschieden, dass Forenbetreiber bei Kenntnis rechtsverletzender Beiträge, insbesondere unter Datenschutz stehende private Daten und Namen, dem Verletzten gegenüber haften, auch wenn die Identität des Täters bekannt ist, und verpflichtet sind, die verletzenden Beiträge zu löschen.
Diese Kenntnis haben Sie spätestens ab jetzt.
Ich fordere Sie hiermit auf, den gesamten Thread umgehend mit Frist bis Montag, 19.10.09, zu löschen und dafür Vorsorge zu schaffen, dass weitere Taten dieser Userin in Ihrem Forum nicht mehr stattfinden können. Sollten Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, würde mich dies dazu veranlassen, meine Anwälte zu beauftragen, meine Rechte auch Ihnen gegenüber wahrzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen