Hier mal was Tasso dazu meint, obwohl gerade Tasso wissen müsste, wie manche Papiere zu Stande kommen und dies bestimmt nicht den illegalen Welpenhandel eindämmt.
Welpen: TASSO e.V. erfreut über neue
02.01.2015 - Bundesregierung beschließt Tollwutimpfpflicht für Welpen: TASSO e.V. erfreut über neue Verordnung im Kampf gegen illegalen Welpenhandel
Sulzbach, 2. Januar 2015 – Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt setzt Zeichen im Kampf gegen den illegalen Welpenhandel. Die seit dem 31. Dezember 2014 geltende Verordnung, die es Privatpersonen untersagt, Welpen ohne Tollwutimpfung nach Deutschland zu bringen, erschwert auch illegalen Welpenhändlern, Jungtiere einzuführen. Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. begrüßt diesen Schritt der Bundesregierung ausdrücklich.
„Wir bei TASSO begrüßen den Schritt der Bundesregierung in Sachen Welpenhandel sehr“, sagt Philip McCreight, Leiter von TASSO. „Dank der neuen Verordnung wird es gerade für die illegalen Händler erheblich schwerer, Tiere für den Verkauf nach Deutschland zu bringen. Sie ist ein wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen, unter anderem eine europaweite Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Tiere.“
Durch die an Silvester 2014 in Kraft getretene Verordnung können Welpen erst nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland verbracht werden. Zwischen der ab sofort für alle Hunde unerlässlichen Tollwutimpfung und der Ausfuhr der Tiere müssen mindestens drei Wochen liegen. Eine Impfung des Hundes vor der 12. Lebenswoche ist nicht erlaubt.
Besonders mit Blick auf den illegalen Welpenhandel, gegen den TASSO federführend bereits seit 2010 gemeinsam mit dem Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) und anderen Partnern in der Arbeitsgemeinschaft Welpenhandel mit Aufklärungskampagnen vorgeht, wirkt sich die neue Verordnung positiv auf die Tiere aus. Denn: Die illegal eingeführten Hunde sind den Erfahrungen von TASSO nach fast immer viel jünger. „Die meisten Welpen werden viel zu früh von der Mutter getrennt“, erklärt Philip McCreight. „Meist sind sie erst zwischen vier und sechs Wochen alt, damit der Knuddelfaktor bei der Vermittlung noch ausreichend hoch ist.“
McCreight rät allen, die sich ein Jungtier anschaffen wollen: „Wie auch Kinder brauchen Welpen genügend Zeit an der Seite ihrer Mutter, um entscheidende und lebenswichtige Erfahrungen zu machen und von ihr zu lernen. Wer ein Tier aus dem illegalen Welpenhandel kauft, riskiert es, ein verhaltensgestörtes und krankes Tier bei sich aufzunehmen.“ Leider weiß TASSO auch sehr gut, welches Schicksal den Tieren dann blüht: Sie landen im Tierheim und haben wenig Chancen, wieder ein liebevolles Zuhause zu finden.
Die neue Verordnung legt illegalen Welpenhändlern bei ihren Machenschaften große Steine in den Weg. Meist führen sie die Hunde als Privatpersonen nach Deutschland ein, um die notwendigen Formalien wie beispielsweise die Tollwutimpfung zu umgehen. „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung die Notwendigkeit erkannt hat, sich dem immer größer werdenden illegalen Handel von Welpen zu stellen“, erklärt Philip McCreight abschließend. „Für Tierfreunde bleibt, die Faustregel zu beachten, dass Tiere, die eklatant jünger als vier Monate sind, entweder illegal nach Deutschland gebracht worden sein oder von einem unseriösen Züchter stammen können.“ TASSO rät, nur seriösen Tierschutzorganisationen sowohl im Inland als auch im Ausland, Tierheimen und Züchtern zu vertrauen.
Weitere Informationen zum Thema Wühltischwelpen und die Gefahren, denen Mensch und Tier ausgesetzt sind, finden Sie hier:
http://www.tasso.net/wuehltischwelpen